Lebenslange Haft nach Tiefgaragenmord
01.12.2023 - 14:58:45Die SchĂŒsse trafen das Opfer aus nĂ€chster NĂ€he â direkt ins Gesicht. Vor knapp neun Monaten ist ein 58-jĂ€hriger Telekom-Mitarbeiter in seinem Auto erschossen worden. Tatort war eine Tiefgarage in Bochum. Am Freitag ist der TĂ€ter zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Richter Nils Feldhaus nannte die Tat beim Urteil des Bochumer Schwurgerichts «eine eiskalte Hinrichtung». Der 27-jĂ€hrigen Angeklagte sei ein «gefĂ€hrlicher Psychopath».
Es war der Abend des 7. MĂ€rz dieses Jahres, als eine Anwohnerin in der Bochumer Tiefgarage auf ein Auto mit laufendem Motor aufmerksam wurde. Dann erblickte sie hinter dem Steuer die schrecklich zugerichtete Leiche. Laut Urteil war insgesamt sieben Mal auf den 58-JĂ€hrigen geschossen worden â durch die Heckscheibe und durch das Seitenfenster. Sechs SchĂŒsse trafen. Die Richter gehen davon aus, dass der Angeklagte seinem spĂ€teren Opfer aufgelauert und ohne Vorwarnung sofort geschossen hat. Auslöser soll ein vorangegangener Streit im StraĂenverkehr gewesen sein.
Laut Urteil ging es dem tĂŒrkischen Angeklagten um Rache. Er sei leicht zu krĂ€nken und maĂlos in seiner Wut. AuĂerdem habe er einen «Hass auf Menschen â besonders auf Deutsche», so Richter Feldhaus.
Sicherungsverwahrung angeordnet
Die Ermittler hatten auf dem Handy des Angeklagten eine Liste gefunden, die mit dem Wort «Höllenmenschen» ĂŒberschrieben war. Dabei handelte es sich um Namen und Adressen von Personen, an denen sich der 27-JĂ€hrige laut Urteil noch rĂ€chen wollte. Darunter waren eine ehemalige Lehrerin, mehrere Unternehmer, aber auch Familienangehörige aufgefĂŒhrt.
Neben der Verurteilung zu lebenslanger Haft erkannten die Richter auch die besondere Schuldschwere und ordneten die anschlieĂende und unbefristete Sicherungsverwahrung an â zum Schutz der Allgemeinheit. Eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ist damit laut Urteil ausgeschlossen.
Im Prozess hatte der Dortmunder die Tat gestanden. In einer ErklĂ€rung seiner Verteidiger hieĂ es allerdings, dass ihn das Opfer zuvor auslĂ€nderfeindlich beleidigt und mit dem Tode bedroht habe. In dieser Situation habe er rotgesehen, sei ausgerastet und habe geschossen. Das sahen die Richter jedoch anders. Sie gehen von einem HeimtĂŒcke-Mord aus niedrigen BeweggrĂŒnden aus.
Das Urteil ist nicht rechtskrÀftig.


