Verfassungsbeschwerde gegen MĂ€ngel im Rettungsdienst
13.03.2025 - 10:35:36Die Notfallversorgung in Deutschland weist aus Sicht der Björn Steiger Stiftung groĂe MĂ€ngel auf und bedarf dringend einer Reform. Mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe will die Organisation, die sich fĂŒr eine Verbesserung des Rettungswesens einsetzt, bundesweit einheitliche Standards erreichen. Die Unterlagen wurden elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, wie die Stiftung in Berlin mitteilte.Â
«Der Bund erfĂŒllt seine grundgesetzliche Verpflichtung nicht, ein flĂ€chendeckendes, einheitliches und qualitativ hochwertiges Rettungsdienst-System sicherzustellen», erklĂ€rte Stiftungs-PrĂ€sident Pierre-Enric Steiger den Schritt. «Die Rettung eines Menschenlebens darf nicht vom Wohnort und der jeweiligen Tagesform des Mitarbeiters in der Rettungsleitstelle abhĂ€ngen. In Deutschland sterben jedoch Menschen rein systembedingt», sagte Steiger der Deutschen Presse-Agentur.Â
Steiger: aktuelle Regelung verstöĂt gegen Grundgesetz
Ziel der Verfassungsbeschwerde ist nach seinen Angaben, die Feststellung, dass die jetzige Regelung gegen das Grundgesetz verstöĂt - um dann eine bundesweite Verbesserung in Angriff nehmen zu können. «Unsere Beschwerde richtet sich nicht gegen die RettungskrĂ€fte, sondern gegen die Rahmenbedingungen, die ihre Arbeit erschweren und damit die Sicherheit der Bevölkerung gefĂ€hrden», betonte Steiger.Â
Auch neues Gesetz in Baden-WĂŒrttemberg in der Kritik
Gegen das Land Baden-WĂŒrttemberg zieht die Stiftung vor Gericht, weil dort im vergangenen August ein umstrittenes neues Rettungsgesetz in Kraft getreten ist. Aus Sicht der Stiftung stellt es keine Verbesserung dar. ZustĂ€ndigkeiten und Strukturen bei NotfĂ€llen seien nicht genĂŒgend geklĂ€rt und entsprĂ€chen nicht internationalen Standards.Â
Das Rettungswesen in Deutschlands habe einst zu den modernsten der Welt gehört. «Dann sind wir jedoch stehen geblieben. Deutsche Leitstellen sind unwirtschaftlich, teuer und ineffektiv», kritisierte Steiger. EuropĂ€ische Nachbarn wie Ăsterreich, die Niederlanden oder skandinavische LĂ€nder verfĂŒgten hingegen ĂŒber moderne Leitstellen, deren Mitarbeiter dank moderner Cloud-Systeme teils sogar im Homeoffice arbeiten könnten. Ein stĂ€ndiger Datenaustausch gewĂ€hrleiste schnelle Hilfe und gleiche QualitĂ€tsstandards.Â
Kritik kommt auch von der BundesĂ€rztekammer: «Es ist inakzeptabel, dass der Bund keine einheitlichen Standards im Rettungswesen vorgibt, obwohl dies fĂŒr KrankenhĂ€user und den Ă€rztlichen Bereich lĂ€ngst etabliert ist», erklĂ€rte deren EhrenprĂ€sident Frank Ulrich Montgomery.
PlĂ€ne zu Reform nach Ampel-Aus hinfĂ€lligÂ
PlĂ€ne fĂŒr eine Neuorganisation des Rettungsdienstes mit bundesweit einheitlichen Standards hatte auch die zerbrochene Koalition aus SPD, GrĂŒnen und FDP. Um bundesweite Mindeststandards abzusichern, sollte laut Entwurf ein «QualitĂ€tsausschuss» beim Bundesgesundheitsministerium eingerichtet werden. Mit dem Aus der Ampel sind diese PlĂ€ne aber hinfĂ€llig.Â
Nun bleibt abzuwarten, ob das Bundesverfassungsgericht sich mit dem Fall auseinandersetzt. Die HĂŒrden dafĂŒr, dass das höchste deutsche Gericht eine Verfassungsbeschwerde annimmt, sind hoch. DafĂŒr muss dem Thema eine grundsĂ€tzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommen.
Die Björn Steiger Stiftung mit Sitz in Winnenden nahe Stuttgart setzt sich seit Jahrzehnten fĂŒr die Verbesserung des Rettungsdienstes ein. Sie war unter anderem wesentlich an der EinfĂŒhrung der bundesweiten Notrufnummer 110/112 beteiligt.





