Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen
03.11.2025 - 13:23:01Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dĂ€nischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjĂ€hrigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestĂ€tigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in SĂžnderborg, demzufolge Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht fĂŒr die beiden bei ihm lebenden MinderjĂ€hrigen zusteht und Block keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben darf. DĂ€nische Gerichte Ă€uĂern sich in der Regel nicht öffentlich zu SorgerechtsfĂ€llen wie diesem. Das Gericht in Viborg Ă€uĂerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunĂ€chst nicht dazu.
Christina Block zeigte sich erschĂŒttert von dem Urteil. «Ich hatte gehofft, dass mir das dĂ€nische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einrĂ€umt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dĂŒrfen», erklĂ€rte die 52-JĂ€hrige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt.Â
Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern - dabei zĂ€hlte sie neben den beiden MinderjĂ€hrigen auch eine volljĂ€hrige Tochter dazu. Es sei eine «unertrĂ€gliche Situation», so Block.Â
Alleiniges Sorgerecht beim Vater
Das Familiengericht in SĂžnderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht fĂŒr den elfjĂ€hrigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.
Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfĂŒgt. «Ein solches Gutachten hĂ€tte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.»Â
Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen StĂŒcken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.
Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen
Block kĂŒndigte an, nicht aufgeben und in DĂ€nemark in die nĂ€chste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte bringen. «Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander», erklĂ€rte sie.Â
Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in DĂ€nemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lĂ€sst jedoch in der Regel nur sehr auĂergewöhnliche FĂ€lle zur erneuten rechtlichen PrĂŒfung zu.


