Hamburg, Deutschland

Christina Block darf zwei ihrer Kinder weiterhin nicht sehen

Veröffentlicht am: 03.11.2025 um 13:23 Uhr | dpa.de

In Hamburg geht es seit Monaten vor Gericht um die EntfĂŒhrung der Kinder, in DĂ€nemark dagegen um das Sorgerecht. Christina Block ist erschĂŒttert von dem Urteil - und will dagegen vorgehen.

Christina Block darf keinen Umgang oder eine andere Formen des Kontakts mit zwei ihrer Kinder haben. (Archivbild) - Bild: Marcus Brandt/dpa
Christina Block darf keinen Umgang oder eine andere Formen des Kontakts mit zwei ihrer Kinder haben. (Archivbild) - Bild: Marcus Brandt/dpa

Der Hamburger Unternehmerin Christina Block wird von der dĂ€nischen Justiz weiterhin der Kontakt zu ihren beiden minderjĂ€hrigen Kindern untersagt. Ein Berufungsgericht in Viborg bestĂ€tigte nach Angaben der beiden Konfliktparteien das Urteil einer Vorinstanz in SĂžnderborg, demzufolge Blocks Ex-Mann Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht fĂŒr die beiden bei ihm lebenden MinderjĂ€hrigen zusteht und Block keinen Umgang oder andere Formen des Kontakts mit ihnen haben darf. DĂ€nische Gerichte Ă€ußern sich in der Regel nicht öffentlich zu SorgerechtsfĂ€llen wie diesem. Das Gericht in Viborg Ă€ußerte sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunĂ€chst nicht dazu.

Christina Block zeigte sich erschĂŒttert von dem Urteil. «Ich hatte gehofft, dass mir das dĂ€nische Gericht zumindest ein Umgangsrecht mit meinen Kindern einrĂ€umt - in der nie versiegenden Hoffnung, sie endlich wiedersehen zu dĂŒrfen», erklĂ€rte die 52-JĂ€hrige in einer Stellungnahme, die der dpa vorliegt. 

Seit mehr als vier Jahren habe sie keinen persönlichen Kontakt zu ihren drei Kindern - dabei zÀhlte sie neben den beiden MinderjÀhrigen auch eine volljÀhrige Tochter dazu. Es sei eine «unertrÀgliche Situation», so Block. 

Alleiniges Sorgerecht beim Vater

Das Familiengericht in SĂžnderborg hatte Hensel vor einem halben Jahr das alleinige elterliche Sorgerecht fĂŒr den elfjĂ€hrigen Sohn und die damals 14, inzwischen 15 Jahre alte Tochter zugesprochen. Das Gericht entzog der Mutter damals auch das Umgangsrecht.

Block hatte gehofft, dass das Berufungsgericht vor der Entscheidung ein familienpsychologisches Gutachten verfĂŒgt. «Ein solches Gutachten hĂ€tte die Situation, in der meine Kinder beim Vater leben, endlich fachlich beleuchten und objektiv bewerten können.» 

Hensel betonte dagegen auf dpa-Nachfrage, dass bereits die Vorinstanz entschieden habe, dass keine Entfremdung stattgefunden habe und die Kinder aus eigenen StĂŒcken bei ihm leben wollten. Dies sei dem Verhalten von Block geschuldet, sagte er.

Block will juristisch gegen Entscheidung vorgehen

Block kĂŒndigte an, nicht aufgeben und in DĂ€nemark in die nĂ€chste Instanz gehen zu wollen. Notfalls werde sie den Fall auch vor den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte bringen. «Jedes Kind und jedes Elternteil hat ein Menschenrecht auf Umgang miteinander», erklĂ€rte sie. 

Potenziell gibt es noch eine höhere Instanz in DĂ€nemark, das Oberste Gericht in Kopenhagen. Dies lĂ€sst jedoch in der Regel nur sehr außergewöhnliche FĂ€lle zur erneuten rechtlichen PrĂŒfung zu.

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