Gewalt, Nordrhein-Westfalen

«Horrorhaus»-Fall: Gericht verhandelt Sicherungsverwahrung

30.08.2023 - 03:13:09 | dpa.de

Jahrelang quĂ€lte er Frauen, zwei starben. Im «Horrorhaus»-Prozess wurde er verurteilt - jedoch als vermindert schuldfĂ€hig eingestuft. Nun mĂŒssen Richter neu entscheiden: Wie gefĂ€hrlich ist Wilfried W.?

Wilfried W. wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. - Foto: Friso Gentsch/dpa

Knapp fĂŒnf Jahre nach den Urteilen im Prozess um das sogenannte Horrorhaus von Höxter steht der damals verurteilte TĂ€ter erneut vor dem Landgericht Paderborn. Die Richter befassen sich ab heute mit der Frage, ob der heute 53-JĂ€hrige Wilfried W. nach dem VerbĂŒĂŸen seiner Haftstrafe in Sicherungsverwahrung muss. Entscheidend dafĂŒr ist, fĂŒr wie gefĂ€hrlich Gutachter ihn halten.

W. wurde 2018 zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt. Gemeinsam mit seiner ebenfalls verurteilten Ex-Frau hatte er in dem Haus bei Höxter im Osten Nordrhein-Westfalens ĂŒber Jahre mehrere Frauen gequĂ€lt. Zwei der Opfer aus Niedersachsen starben völlig ausgezehrt nach monatelangen schweren Misshandlungen. Das Gericht hatte den 53-JĂ€hrigen zunĂ€chst als vermindert schuldfĂ€hig eingestuft und in die Psychiatrie eingewiesen. Dort kamen jedoch Zweifel an seiner eingeschrĂ€nkten SteuerungsfĂ€higkeit.

2020 kam ein Gericht zu dem Schluss, er habe keine schweren psychischen Störungen, die sein Urteilsvermögen einschrĂ€nkten. Seither sitzt er im regulĂ€ren Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin den Antrag auf Sicherungsverwahrung gestellt, ĂŒber den das Gericht bis Ende September verhandeln will.

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