Vorzeitige Entlassung von Inzest-TĂ€ter Fritzl abgelehnt
13.10.2025 - 15:33:32Der österreichische Inzest-TĂ€ter Josef Fritzl wird erst einmal nicht vorzeitig aus seiner lebenslangen GefĂ€ngnisstrafe entlassen. Das Landgericht in Krems habe den Antrag seiner AnwĂ€ltin abgewiesen, sagte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte die Nachrichtenagentur APA ĂŒber die Entscheidung berichtet, die noch nicht rechtskrĂ€ftig ist.
Das Gericht argumentierte, dass der 90-jĂ€hrige SexualstraftĂ€ter in Freiheit in kein soziales Umfeld eingebettet wĂ€re. AuĂerdem entwickele Fritzl in Wahnvorstellungen weiterhin Aggressionen gegen Familienangehörige, hieĂ es.
Fritzl hatte 1984 seine damals 18-jÀhrige Tochter in den Keller seines Hauses in Amstetten gesperrt. In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr. Eines davon starb bald. Fritzl wurde im MÀrz 2009 wegen Mordes durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwerer Nötigung, Sklaverei und Blutschande zu lebenslanger Haft verurteilt. Er hat inzwischen einen anderen Namen angenommen.
AnwÀltin lÀsst nicht locker
Fritzls AnwĂ€ltin will gegen den jĂŒngsten Beschluss des Landgerichts berufen, wie sie der APA sagte. Sollte die Freilassung auch in zweiter Instanz scheitern, könnte sie nĂ€chstes Jahr einen neuen Antrag stellen.
Das Landgericht Krems hatte bereits voriges Jahr eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Das Gericht genehmigte jedoch Fritzls Verlegung vom MaĂnahmenvollzug in ein normales GefĂ€ngnis.


