Kfz-Haftpflicht: Neue Haftungsregeln für Leasingwagen und höhere Versicherungssummen geplant
Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 14:36 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant neue Regeln für die Haftung bei Verkehrsunfällen, die Leasingfahrzeuge gleichstellen und die Mindestversicherungssummen der Kfz-Haftpflicht verdoppeln sollen.
Neue Regeln für Leasingfahrzeuge
Nach dem Entwurf des Justizministeriums soll es beim Schadenersatz künftig keinen Unterschied mehr machen, ob der Unfallgegner einen Leasingwagen gefahren hat. Bei geleasten Autos sind Halter und Eigentümer häufig verschiedene Personen.
Nach geltendem Recht muss sich der Eigentümer eines beschädigten Leasingwagens die Betriebsgefahr und ein Mitverschulden des Fahrers grundsätzlich nicht auf seinen Anspruch gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Bei einem Fahrzeug, das dem Halter selbst gehört, werden die Verursachungsbeiträge der Beteiligten dagegen abgewogen.
Weniger Kostenrisiken bei der Regulierung
Dadurch kann eine Leasingfirma vom Unfallgegner vollen Schadensersatz verlangen, obwohl der Fahrer des Leasingwagens zum Unfall beigetragen hat. Der Unfallgegner muss anschließend versuchen, den Mehrbetrag vom Leasingnehmer oder Fahrer zurückzufordern. Das ist nicht immer möglich und kann weitere Verfahren und Kostenrisiken auslösen.
Der Entwurf sieht deshalb vor, den Eigentümer eines Leasingautos haftungsrechtlich einem Halter gleichzustellen. Bundesjustizministerin Hubig erklärte, ein Verkehrsunfall könne ein Leben von einem Moment auf den anderen verändern. Wer unverschuldet in einen Unfall gerate, müsse sich auf klare und faire Haftungsregeln verlassen können.
Haftungshöchstbeträge sollen steigen
Die gesetzlichen Haftungshöchstbeträge im Straßenverkehr sollen ebenfalls verdoppelt werden. Das Ministerium begründet den Schritt mit der Entwicklung der Inflation seit der letzten Anpassung im Jahr 2007.
Für gewöhnliche Kraftfahrzeuge gilt derzeit grundsätzlich eine Grenze von fünf Millionen Euro für Personenschäden je Unfallereignis und von einer Million Euro für Sachschäden. Künftig sollen die Grenzen bei zehn Millionen Euro für Personenschäden und zwei Millionen Euro für Sachschäden liegen. Bei Gefahrguttransporten soll die Grenze für Personenschäden und Schäden an Immobilien von zehn auf 20 Millionen Euro steigen.
Höhere Pflichtdeckung und Direktanspruch
Vorgesehen sind außerdem Mindestversicherungssummen von 15 Millionen Euro für Personenschäden, 2,5 Millionen Euro für Sachschäden und 100.000 Euro für reine Vermögensschäden. Niedrigere bestehende Pflichtdeckungen sollen sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes automatisch anpassen.
Nach Angaben des Ministeriums haben die meisten Kfz-Policen bereits heute höhere Deckungssummen. Die höheren Haftungsrisiken könnten dennoch moderate, derzeit nicht bezifferbare Prämiensteigerungen auslösen.
Bei vorsätzlich und rechtswidrig verursachten Unfällen soll es künftig grundsätzlich einen Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer geben. Der Schädiger bliebe daneben persönlich haftbar.
Warum die Haftungsgrenzen angepasst werden sollen
Die geplante Verdoppelung der Haftungshöchstbeträge reagiert auf die seit 2007 gestiegenen Preise und Schadenssummen. Besonders bei schweren Personenschäden können Behandlung, Pflege und Verdienstausfall über Jahrzehnte Kosten verursachen. Die gesetzliche Obergrenze ist deshalb für Geschädigte relevant, wenn mehrere Ansprüche aus einem Unfall zusammentreffen.
Leasing als rechtliche Sonderkonstellation
Bei Leasingfahrzeugen fallen Eigentum und Haltereigenschaft auseinander. Nach der bisherigen Regelung kann die Leasinggesellschaft ihren Schaden grundsätzlich unabhängig davon geltend machen, welchen Beitrag der Fahrer zur Entstehung des Unfalls geleistet hat. Der Entwurf will diese Sonderstellung beseitigen und die Eigentümerhaftung stärker an der Halterhaftung ausrichten.
Was die Änderungen für Autofahrer bedeuten könnten
Für Versicherte dürfte die direkte Wirkung zunächst begrenzt sein, weil viele Policen bereits über den gesetzlichen Mindestwerten liegen. Möglich sind jedoch moderate Prämiensteigerungen, falls Versicherer höhere Risiken einpreisen. Wichtig wäre die Neuregelung vor allem bei schweren Unfällen, Leasingverträgen und vorsätzlich als Tatwaffe eingesetzten Fahrzeugen: Geschädigte sollen in letzterem Fall leichter den Haftpflichtversicherer erreichen können, während der Schädiger persönlich verantwortlich bleibt.
