Landgericht Schwerin, Kindesmissbrauch in Asien

Kindesmissbrauch in Asien: Mann aus MV erhÀlt sechs Jahre Haft

Veröffentlicht am: 13.10.2026 um 11:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Landgericht Schwerin hat einen 72-JÀhrigen aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen 13 FÀllen schweren sexuellen Missbrauchs zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig.

Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen ErklĂ€rung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa
Dem Mann hatte in einer von seinem Anwalt Andreas Lange verlesenen ErklĂ€rung am ersten Prozesstag gestanden. (Archivbild) - Bild: Jens BĂŒttner/dpa

Ermittlungen fĂŒhrten zu Festplattenfund

  • Der Mann wurde in 13 FĂ€llen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen.
  • Die Taten geschahen zwischen 2008 und 2012 in Asien an MĂ€dchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren.
  • Ein Hinweis einer US-Organisation fĂŒhrte 2025 zu Ermittlungen und einer Durchsuchung mit Tausenden Dateien.

Das Landgericht Schwerin hat einen 72 Jahre alten Mann aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Asien zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Übergriffe ĂŒber mehrere Jahre

Der Vorsitzende Richter Armin Lessel verkĂŒndete den Schuldspruch in 13 FĂ€llen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 2008 und 2012 mehrfach MĂ€dchen im Alter von sieben bis zwölf Jahren missbrauchte.

Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Mann ĂŒber unbekannte HintermĂ€nner in die Szene des Sextourismus geraten sein. Er fotografierte und filmte die Taten.

Digitale Spuren fĂŒhrten zu dem Mann

ZusÀtzlich ging es um kinder- und jugendpornografische Inhalte, die der heute 72-JÀhrige zwischen 2022 und 2025 aus dem Internet heruntergeladen oder deren Download versucht haben soll.

Die Ermittlungsbehörden wurden 2025 durch einen Hinweis einer US-Organisation auf den Mann aufmerksam. Anlass war eine im Internet verwendete IP-Adresse. Bei einer Durchsuchung stellte die Polizei Laptops und externe Festplatten mit Tausenden Dateien sicher.

Strafrahmen nach RechtsgesprÀch

Zu Beginn der vergangenen Woche hatte sich der Angeklagte zunĂ€chst nicht geĂ€ußert. Nach einem RechtsgesprĂ€ch hinter verschlossenen TĂŒren verstĂ€ndigten sich Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft fĂŒr den Fall eines GestĂ€ndnisses auf einen Strafrahmen von fĂŒnf bis sieben Jahren.

Der Mann legte anschließend in einer vor Gericht verlesenen ErklĂ€rung ein GestĂ€ndnis ab. Das Gericht begrĂŒndete die Höhe der Strafe auch mit seiner fehlenden Vorstrafenbelastung, seiner schweren Erkrankung und seinem fortgeschrittenen Alter. Der Richter sagte, es sei in seinen vielen Jahren am Landgericht Schwerin der erste Fall mit Übergriffen im Rahmen eines Sextourismus im Ausland gewesen.

Urteil noch nicht rechtskrÀftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskrÀftig. Damit können die Verfahrensbeteiligten noch Rechtsmittel einlegen.

Strafverfolgung ĂŒber Grenzen hinweg

Der Fall zeigt, dass sexueller Missbrauch von Kindern auch dann strafrechtlich verfolgt werden kann, wenn die Taten im Ausland geschehen sind. Entscheidend waren hier nicht nur die frĂŒheren Reisen des Angeklagten, sondern auch digitale Spuren, die Jahre spĂ€ter Ermittlungen in Deutschland auslösten.

Die Nutzung einer IP-Adresse als Ermittlungsansatz und die Sicherstellung zahlreicher Dateien verdeutlichen die Bedeutung internationaler Hinweise bei Verfahren gegen Personen, die kinderpornografische Inhalte speichern oder verbreiten. Solche Ermittlungen verbinden grenzĂŒberschreitende Zusammenarbeit mit der Auswertung digitaler Beweismittel.

GestĂ€ndnis und Strafmaß

Das Urteil berĂŒcksichtigt mehrere Ebenen des Geschehens: die im Ausland begangenen Übergriffe, die Aufnahmen davon und den spĂ€teren Besitz beziehungsweise versuchten Download weiterer Inhalte. Das GestĂ€ndnis fĂŒhrte zu einem zuvor vereinbarten Strafrahmen, begrenzte aber nicht die Zahl der SchuldsprĂŒche.

FĂŒr Betroffene und den Kinderschutz bleibt der Fall auch unabhĂ€ngig vom noch möglichen Rechtsmittel bedeutsam. Er macht sichtbar, wie lange zurĂŒckliegende Taten durch neue Hinweise bekannt werden können und dass das Alter eines Angeklagten eine strafrechtliche Verantwortung nicht aufhebt.

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