Klarer Freispruch: Hannoverer Arzt der Medizinischen Hochschule von Mordvorwürfen entlastet
Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 12:42 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ein Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover ist vom Landgericht Hannover von Mordvorwürfen in mehreren Patientfällen freigesprochen worden.
Landgericht spricht Arzt von allen Vorwürfen frei
Die Strafkammer konnte nach eigener Darstellung kein strafbares Handeln feststellen. Die Vorsitzende Richterin Britta Schlingmann erklärte zur Urteilsbegründung, ein solches sei "in keiner Weise" erkennbar gewesen. Der 49 Jahre alte Mediziner sei ein Arzt, der ausschließlich zum Wohl seiner Patienten handle. Zugleich soll er für die Zeit, die er in Untersuchungshaft verbracht hat, entschädigt werden.
Schwere Anklage wegen Mord und versuchten Mordes
Dem Arzt war Mord und versuchter Mord zur Last gelegt worden. Laut Anklage soll er im Mai 2019 als Notarzt zu einer 82 Jahre alten Frau gerufen worden sein und versucht haben, sie mit Medikamenten zu töten. Weitere Vorwürfe betrafen Patienten auf einer Intensivstation: einen 20-Jährigen, der im Juni 2020 starb, sowie einen 71-Jährigen, der im März 2025 verstarb. Dem Mediziner wurde vorgeworfen, die Therapien der Patienten abgebrochen und sie durch die Gabe von Medikamenten getötet zu haben.
Emotionale Reaktion des Freigesprochenen im Gerichtssaal
Nach der Urteilsverkündung reagierte der 49-Jährige mit Tränen in den Augen. Sein Verteidiger Denis Hübner sprach von einem langen "Leidensweg". Die Vorsitzende Richterin würdigte in Richtung des Freigesprochenen die besondere Belastung durch das Verfahren und die Untersuchungshaft. Die Situation sei für ihn und seine Familie "sicherlich extrem belastend" gewesen, betonte sie im Gerichtssaal.
Freispruch in einem außergewöhnlichen Medizin-Strafverfahren
Der Freispruch des Arztes der Medizinischen Hochschule Hannover betrifft einen der sensibelsten Bereiche des Strafrechts: den Vorwurf, Patienten im Rahmen einer Behandlung getötet zu haben. Solche Verfahren berühren die Grenze zwischen ärztlicher Therapiefreiheit und strafrechtlicher Verantwortung und sind deshalb selten, aber öffentlich besonders aufmerksam verfolgt. Der Vorwurf des Mordes gegen einen Mediziner stellt die Berufsrolle grundlegend infrage und kann langfristige Folgen für das Vertrauen in das Gesundheitssystem haben.
Spannungsfeld zwischen Lebensende, Therapieabbruch und Strafrecht
Der Fall berührt zentrale Fragen der Intensivmedizin: Wann ist ein Therapieabbruch medizinisch geboten und ethisch vertretbar, und wann würde er strafrechtlich als Tötung gewertet? Gerade auf Intensivstationen müssen Ärzte regelmäßig Entscheidungen über Weiterführung oder Beendigung einer Therapie treffen, oft bei schwerstkranken Patienten mit sehr begrenzten Erfolgsaussichten. Der nun gesprochene Freispruch mit der klaren Feststellung, der Angeklagte habe ausschließlich zum Wohl seiner Patienten gehandelt, setzt ein starkes Signal dafür, dass medizinische Entscheidungen nicht im Nachhinein ohne belastbare Beweise kriminalisiert werden dürfen.
Vertrauen, Reputation und Folgen für Klinik und Patienten
Für den freigesprochenen Arzt bedeutet das Urteil nicht nur das Ende eines Strafverfahrens, sondern auch eine teilweise Rehabilitierung seiner beruflichen Reputation. Die zugesagte Entschädigung für die Untersuchungshaft unterstreicht, dass der Staat die Belastung eines rechtswidrigen Freiheitsentzugs anerkennt. Zugleich dürfte der Fall innerhalb der Medizinischen Hochschule Hannover und darüber hinaus zu intensiven Diskussionen über Dokumentation, interne Kommunikation und den Umgang mit Verdachtsmomenten führen. Für Patienten und Angehörige bleibt die Herausforderung, komplexe medizinische Abläufe und juristische Bewertungen nachzuvollziehen, während das Urteil klar stellt: Strafbares Handeln des Arztes lag nach richterlicher Einschätzung nicht vor.
