Streit, Nachbarn

Streit zwischen Nachbarn - BGH verhandelt ĂŒber Bambushecke

21.02.2025 - 05:00:39

LĂ€rm, MĂŒll, die Gartenbepflanzung: Es gibt vieles, was einen am Nachbarn stören kann. Ab und zu landet so ein Streit vor Gericht - manchmal sogar am Bundesgerichtshof.

Am höchsten Zivilgericht Deutschlands geht es heute um eine Hecke. Um genau zu sein: um eine meterhohe Bambushecke, die zwei benachbarte GrundstĂŒcke in Hessen voneinander trennt. Die Nachbarn streiten am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe darĂŒber, ob der zwischenzeitlich mindestens sechs Meter hoch gewachsene Bambus auf eine Höhe von drei Metern zurĂŒckgeschnitten werden muss.

Die Karlsruher Richterinnen und Richter wollen sich unter anderem mit der Frage beschĂ€ftigen, ob der Nachbar einen Anspruch auf RĂŒckschnitt einer mehr als drei Meter hohe Hecke hat – auch wenn die im Hessischen Nachbarrecht vorgeschriebenen GrenzabstĂ€nde eingehalten wurden. Zudem mĂŒsste dann wohl auch geklĂ€rt werden, ab welcher Stelle die Heckenhöhe gemessen wird, wenn ein GrundstĂŒck tiefer liegt als das andere.

Die Vorinstanzen waren in ihren Beurteilungen des Falls zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. WĂ€hrend die Klage am Landgericht Frankfurt erfolgreich war, wies das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sie spĂ€ter ab. Die Frau habe den im Hessischen Nachbarrecht festgelegten Grenzabstand eingehalten, so das OLG. Zudem lagen keine «ungewöhnlich schweren und nicht mehr hinnehmbaren BeeintrĂ€chtigungen» vor, die die AnsprĂŒche des KlĂ€gers aus dem nachbarrechtlichen GemeinschaftsverhĂ€ltnis begrĂŒnden wĂŒrden.

Nicht der erste Nachbarstreit

Es ist lĂ€ngst nicht das erste Mal, dass ein Streit zwischen Nachbarn um die Gartenbepflanzung am BGH landet. Im Sommer 2021 ging es dort etwa um eine 40 Jahre alte Schwarzkiefer in Berlin, deren breite Krone zwei Jahrzehnte lang in den Garten des Nachbars ragte. Der hatte irgendwann genug von den abfallenden Nadeln und Zapfen - und griff zu Astschere. DafĂŒr wurde er von den EigentĂŒmern der Kiefer verklagt. Doch der BGH entschied: Der Mann durfte die Äste stutzen - und zwar auch, wenn der Baum infolge droht, einzugehen.

Ein anderes Mal ging es um vier Zypressen, die dicht an der Grenze eines GrundstĂŒcks in Baden-WĂŒrttemberg standen. Ein Nachbar verlangte vor Gericht, dass sie gefĂ€llt oder wenigstens auf eine Höhe von maximal 3,50 Metern zurĂŒckgeschnitten werden. Der BGH-Senat sah ihn im Recht - und klĂ€rte an dem Beispiel 2021 gleich eine grundsĂ€tzlichere Frage zum kurz vorher reformierten Wohnungseigentumsgesetz.

Schon etwas weiter zurĂŒck liegt die Entscheidung des Gerichts zu der Klage eines Ă€lteren Ehepaars, denen im eigenen Garten Licht und Sonne fehlte. Die Eheleute wollten die Stadt Bielefeld zwingen, 25 Meter hohe, gesunde Eschen zu fĂ€llen. Doch beim BGH hatten sie damit keinen Erfolg. Sogenannte negative Emissionen - wie der Entzug von Licht und Luft durch Bauten oder BĂ€ume - mĂŒssten geduldet werden, wenn sie nicht unertrĂ€glich seien, erklĂ€rte der Senat 2015 und bekrĂ€ftigte damit seine stĂ€ndige Rechtssprechung zu dem Thema.

Pools, Pferde und Zigarettenqualm

Auch ĂŒber die GrundstĂŒcksbepflanzung hinaus hat das Karlsruher Gericht schon den einen oder anderen Nachbarstreit geregelt. So entschied es 2023, dass die EigentĂŒmer einer DoppelhaushĂ€lfte nicht ohne gemeinsamen Beschluss mit den Nachbarn hĂ€tten beginnen dĂŒrfen, in ihrem Teil des gemeinschaftlichen Gartens einen Pool zu bauen. In einem anderen Fall entschied es, dass ein Mann die Bohrlöcher wieder beseitigen musste, die er beim Anbringen einer Markise in die Außenwand des Nachbarn gebohrt hatte.

Vor gut zehn Jahren landete die Klage eines Ehepaars in Karlsruhe, das den Zigarettenqualm seiner Nachbarn aus der unteren Etage nicht ertragen wollte. Sie bekamen recht. Raucher könnten dazu verpflichtet werden, nur zu bestimmten Zeiten auf ihrem Balkon zur Zigarette zu greifen, so der BGH. Und 2020 gab es Streit um einen Pferdestall. Der BGH entschied, die klagenden Nachbarn mĂŒssten sich lautes Wiehern und SchlĂ€ge gegen die BoxenwĂ€nde nicht gefallen lassen. Der Senat untersagte es der verklagten Inhaberin des Hofes, in dem Stall weiter Pferde unterzubringen.

@ dpa.de