Maschsee-Mörder erhält zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung
Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 14:03 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Verurteilung nach früherem Mordurteil
- Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den 38-Jährigen wegen Geiselnahme und Körperverletzung.
- Der Angeklagte war 2013 wegen des Mordes an einer 44-Jährigen in Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
- Nach der Haftentlassung im vergangenen Jahr lernte er seine 34-jährige Ex-Freundin über TikTok kennen.
Urteil gegen den sogenannten Maschsee-Mörder
Der sogenannte Maschsee-Mörder ist in Düsseldorf zu zehn Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Landgericht sprach den 38-Jährigen wegen Geiselnahme und Körperverletzung schuldig.
Gericht sieht hohe Rückfallgefahr
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann seine damalige Lebensgefährtin im vergangenen Dezember in deren Düsseldorfer Wohnung bedroht, misshandelt und eingesperrt. Die Vorsitzende Richterin sagte, der Angeklagte sei kein Opfer unglücklicher Umstände oder einer Intrige.
Ein Psychiater stufte Alexander K. als gefährlichen Hangtäter mit großer Rückfallgefahr ein und hielt ihn für voll schuldfähig. Der Angeklagte hatte seine Unschuld beteuert und die Vorwürfe als Intrige seiner eifersüchtigen Ex-Freundin bezeichnet; sein Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt, während die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft gefordert hatte.
Früheres Mordurteil in Hannover
Für die Justiz ist der 38-Jährige kein Unbekannter. Wegen des Mordes an einer Prostituierten in Hannover war er 2013 zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden.
Der Mann hatte die aus Ibbenbüren in Nordrhein-Westfalen stammende 44-Jährige getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Maschsee versenkt. Im vergangenen Jahr verbüßte er seine Strafe und kam frei.
Ex-Freundin schilderte Misshandlungen
Die 34-jährige Frau berichtete vor Gericht von zwei Misshandlungen. Sie habe den später Verurteilten nach seiner Haftentlassung über TikTok kennengelernt, woraufhin er bald zu ihr gezogen sei.
Nach ihrer Darstellung habe er versucht, ihren Daumen abzusägen, um ihr Mobiltelefon mit dem Fingerabdruck zu entsperren. Zudem habe er sie gefesselt und etwa eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über sie fließen lassen.
Revision zum Bundesgerichtshof möglich
Nach seiner Freilassung hatte der Mann im Internet mit seiner Tat kokettiert und sich als Influencer eine Gefolgschaft sowie ein Geschäftsmodell aufgebaut. Er bewarb T-Shirts mit makabren Aufdrucken und veröffentlichte ein Buch mit dem Titel „Der Maschseemörder“.
Das Urteil kann noch beim Bundesgerichtshof angefochten werden.
Das Urteil verbindet eine weitere Freiheitsstrafe mit der anschließenden Sicherungsverwahrung. Diese Maßregel ist keine zusätzliche Strafe, sondern soll verhindern, dass von einem verurteilten Täter nach Verbüßung der Haft weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Über die Unterbringung wird regelmäßig anhand der Gefährlichkeitsprognose entschieden.
Im Fall von Alexander K. fällt die Entscheidung vor dem Hintergrund seiner früheren Verurteilung wegen Mordes und der nun festgestellten neuen Gewalttat. Der aktuelle Prozess zeigt damit zugleich die Bedeutung psychiatrischer Gutachten in Verfahren, in denen nicht nur die Schuld für eine konkrete Tat, sondern auch eine mögliche dauerhafte Rückfallgefahr bewertet wird.
Rechtliche Folgen und nächste Schritte
Das Landgericht Düsseldorf setzte die Haftstrafe auf zehn Jahre fest und ordnete die Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte kann das Urteil noch beim Bundesgerichtshof anfechten. Damit ist der Rechtsweg nicht abgeschlossen; die Entscheidung über eine spätere Entlassung aus der Sicherungsverwahrung hängt von künftigen gerichtlichen Gefährlichkeitsprüfungen ab.
Für die Öffentlichkeit steht neben der Strafhöhe vor allem die Frage im Mittelpunkt, wie Justiz und Gutachter die Gefährlichkeit eines mehrfach auffälligen Täters einschätzen. Die Kombination aus Haft und Maßregel soll dabei sowohl die Ahndung der konkreten Tat als auch den Schutz potenzieller weiterer Opfer berücksichtigen.
