Haftstrafe, Vergewaltigung

Haftstrafe wegen Vergewaltigung bei Fesselspielen

17.10.2023 - 15:53:46 | dpa.de

Mehrfach lief der Sex einvernehmlich ab, als ein Mann und eine Frau Vergewaltigungsfantasien auslebten. Bis der Mann das «Safeword» der Frau ignorierte. DafĂŒr komme nur eine GefĂ€ngnisstrafe in Frage, urteilte der Richter.

Der Angeklagte (m.) ist vom Landgericht MĂŒnchen zu einer Haftstrafe verurteilt worden. - Foto: Matthias Balk/dpa

Ein 39-JĂ€hriger hatte bei Rollen- und Fesselspielen das eindeutige Stoppzeichen der Frau ignoriert - das Landgericht MĂŒnchen II verurteilte ihn deshalb nun wegen besonders schwerer Vergewaltigung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren. TĂ€ter und Opfer hatten sich zuvor mehrfach einvernehmlich zum Ausleben sexueller Fantasien getroffen. Bei «Rapegames» setzten sie in Rollenspielen Vergewaltigungsszenarien um. Bei einem der Treffen jedoch setzte sich der Mann ĂŒber die Grenzen der Frau hinweg, wie das Gericht mitteilte.

Als Sicherheitsvorkehrung hatten die beiden nĂ€mlich ein sogenanntes Safeword vereinbart: Der Mann sollte sofort aufhören, wenn die Frau «schwarzes Herz» sagt. Bei einem Treffen in Egling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) im Jahr 2022 hielt sich der 39-JĂ€hrige auch zunĂ€chst an diese Regel, als die Frau das Safeword nutzte - um sie anschließend aber erneut zu fesseln und sie trotz des wiederholten Stopp-Signales mit einer Peitsche zu schlagen und zu vergewaltigen.

Der Angeklagte hatte im Prozess die VorwĂŒrfe eingerĂ€umt und im Rahmen eines TĂ€ter-Opfer-Ausgleichs auch Schmerzensgeld an die Frau gezahlt. Doch weil er ein besonderes VertrauensverhĂ€ltnis ausgenutzt habe, sei angesichts der konkreten TatumstĂ€nde keine BewĂ€hrungsstrafe mehr vertretbar gewesen, fĂŒhrte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil vom vergangenen Freitag aus.

Das Urteil wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefÀhrlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung ist noch nicht rechtskrÀftig. Verteidigung und Staatsanwaltschaft können bis zum 20. Oktober Revision zum Bundesgerichtshof einlegen. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert, die Verteidigung eine BewÀhrungsstrafe von höchstens zwei Jahren.

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