Drogen, Niedersachsen

82-JĂ€hriger wollte mit Drogenhandel Rente aufbessern

05.06.2023 - 13:22:44 | dpa.de

Mit dem Handel von Marihuana wollte ein ehemaliger Seemann seine Rente von monatlich 800 Euro aufbessern. Die Richterin spricht von einem «Sonderfall» - und verhÀngt eine milde Strafe.

Ein Schild mit dem niedersÀchsischen Landeswappen am Eingang zum Landgericht Aurich. Dort wurde ein Prozess wegen Drogenhandels verhandelt. - Foto: Lars Penning/dpa

Weil er mit Marihuana-Handel seine Rente aufbessern wollte, ist ein 82-JĂ€hriger in Ostfriesland zu einer BewĂ€hrungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Auricher Landgericht sprach den ehemaligen Seemann aus Emden am Montag wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen das BetĂ€ubungsmittelgesetz schuldig. Zuvor hatte der Rentner ein umfassendes GestĂ€ndnis abgelegt.

Demnach hatte er im vergangenen Jahr und Anfang dieses Jahres mit mehreren Dutzend Gramm Marihuana gehandelt. Als Motiv gab der Rentner an, dass er - nachdem er 35 Jahre zur See gefahren war, teils auch als KapitÀn - mit seiner Rente von rund 800 Euro nicht ausgekommen sei.

Fahnder des Zolls waren dem Mann laut der Staatsanwaltschaft durch einen Zufall auf die Spur gekommen, nachdem sie einen Kiosk auf Schwarzarbeit kontrolliert hatten.

Richterin sieht «Sonderfall»

Angesichts eines langen Vorstrafenregisters des Angeklagten mit 24 EintrÀgen und einer laufenden BewÀhrungsstrafe in einer anderen Sache sah der zustÀndige Staatsanwalt eine Verurteilung der insgesamt drei Taten als minderschwere FÀlle nicht als gegeben an. Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert.

Das sah das Gericht anders und folgte dem Antrag der Verteidigung. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «Sonderfall» und erklĂ€rte, dass trotz der vielen Vorstrafen und der BewĂ€hrung von minderschweren FĂ€llen ausgegangen werden könne. «Wir haben berĂŒcksichtigt, in welchen LebensumstĂ€nden Sie das getan haben», sagte sie und verwies auf die glaubhaft versicherte Altersarmut des 82-JĂ€hrigen, der zuletzt auch mit gesundheitlichen RĂŒckschlĂ€gen zu kĂ€mpfen hatte.

Die Richterin ermahnte den Rentner im Urteilsspruch auch, nachdem dieser zuvor bereits wegen Drogenhandels verurteilt worden war. «Das ist die allerletzte Warnung.» Dem 82-JÀhrigen wird nun ein BewÀhrungshelfer gestellt. Gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden.

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