Staatsanwaltschaft legt Berufung gegen Lehmann-Urteil ein
29.12.2023 - 16:58:17Der KettensĂ€gen-Prozess gegen Jens Lehmann geht wohl in eine neue Runde: Eine Woche nach dem Urteil gegen den frĂŒheren FuĂball-Nationaltorwart hat die Staatsanwaltschaft Berufung dagegen eingelegt. Das sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft MĂŒnchen II, Andrea Grape, der Deutschen Presse-Agentur.
Lehmann war vom Amtsgericht Starnberg zu einer Geldstrafe von 210 TagessÀtzen zu je 2000 Euro wegen SachbeschÀdigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs verurteilt worden. Insgesamt soll er demnach 420.000 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, in dessen Mittelpunkt ein skurriler Nachbarschaftsstreit und der Vorwurf stand, Lehmann habe mit einer KettensÀge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesÀgt, eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf BewÀhrung gefordert - und eine Geldauflage von 216.000 Euro. «Mit der KettensÀge in den HÀnden werden Helden zu Legenden», sagte Staatsanwalt Stefan Kreutzer - oder sie landeten vor Gericht.
Lehmann «nicht Opfer, er ist TÀter»
Lehmann habe sich «durchgĂ€ngig als Opfer der Justiz» inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter gesagt. Der 54-JĂ€hrige sei «jedoch nicht Opfer, er ist TĂ€ter» und habe vor Gericht «hanebĂŒchene Geschichten» zu seiner Verteidigung vorgebracht. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhĂ€ngte nur eine Geldstrafe.
Die Frist fĂŒr das Einlegen von Rechtsmitteln lĂ€uft an diesem Freitag noch bis Mitternacht. Lehmanns Anwalt Christoph RĂŒckel teilte auf Anfrage bisher nicht mit, ob auch er Berufung gegen das Urteil einlegen will.
Er hatte in seinem PlĂ€doyer Freispruch vom Vorwurf der SachbeschĂ€digung und des versuchten Betrugs gefordert - und fĂŒr die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 TagessĂ€tzen zu je unter 500 Euro.
Sobald eine Partei Berufung einlegt, wird ein Urteil nicht rechtskrÀftig. Der Fall muss dann in der nÀchsten Instanz am Landgericht noch einmal verhandelt werden.


