Haft fĂŒr tödlichen Unfall: «Nicht gewollt, aber verschuldet»
28.06.2023 - 17:44:41 | dpa.de
Dem Angeklagten war die Anspannung deutlich anzumerken. Kurz vor der UrteilsverkĂŒndung weint er. «Es tut mir unendlich leid. Es war keine Absicht», sagte der 20-JĂ€hrige unter TrĂ€nen. Vor einem Jahr fuhr er mit einem mit sieben Personen ĂŒberfĂŒllten und 265 PS starken Auto in eine Gruppe von PartygĂ€ngern, die wie er auf einer XXL-Schaumparty auf dem GelĂ€nde der Galopprennbahn Bad Doberan gefeiert hatten. Eine 21-jĂ€hrige Mutter starb in Folge des Unfalls, vier Menschen wurden teils schwerst verletzt. DafĂŒr verurteilte das Amtsgericht Rostock den Angeklagten zu zweieinhalb Jahren Haft.
Die Richterin betonte, der damals 19-JĂ€hrige habe die Sorgfaltspflicht schwer verletzt. Er sei viel zu schnell und unangepasst gefahren, habe mehr Personen im Auto mitgenommen als erlaubt und zudem Alkohol getrunken, auch wenn der Angeklagte dies bis zuletzt abstritt. Zudem sei er fĂŒr Absprachen unter den Zeugen verantwortlich, was die Richterin einen Komplott nannte. Er habe von Anfang an die Legende aufrechterhalten, dass nur fĂŒnf Insassen im Auto gewesen seien. Einen 16-JĂ€hrigen habe er so in eine uneidliche Falschaussage getrieben.
Bei dem Unfall in den frĂŒhen Morgenstunden des 21. August 2022 wurden in der NĂ€he des Freiluft-PartygelĂ€ndes auf der Galopprennbahn in Bad Doberan (Landkreis Rostock) eine 21-jĂ€hrige Frau getötet und vier Menschen teils so stark verletzt, dass sie wochenlang mit schweren KnochenbrĂŒchen im Krankenhaus lagen und teils noch heute in Behandlung sind. Der Wagen fuhr laut Gutachter ungebremst in die Gruppe. Die tödlich verletzte Frau wurde mit einer Geschwindigkeit von mindestens 51 Stundenkilometern erfasst und ĂŒber das Dach des Wagens geschleudert.
Urteil noch nicht rechtskrÀftig
«Hier und heute jedenfalls kann die Strafe nicht zur BewĂ€hrung ausgesetzt werden», sagte die Richterin, die auch die Schwere der Verletzungen der GeschĂ€digten auffĂŒhrte. Gegen das Urteil können bis Mittwoch kommender Woche Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Staatsanwalt hatte in seinem PlĂ€doyer eine Jugendstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert und deutliche Worte gefunden. Er warf dem Angeklagte bewusstes LĂŒgen und ein beschĂ€mendes Verhalten vor. Er habe den Unfall zwar nicht gewollt, aber grob fahrlĂ€ssig verschuldet. Es gebe eine besondere Schwere der Schuld. Die Verteidigung hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.
Gerichtsmediziner: Mundspray? Nicht plausibel
Der zum Unfallzeitpunkt 19-JĂ€hrige betonte mehrmals, dass er vor dem Unfall keinen Alkohol getrunken, sondern nur ein Mundspray benutzt habe. Dennoch wurde damals ein Atemalkoholwert von 0,35 Promille und ein Blutalkoholwert von 0,21 Promille festgestellt.
Ein am Mittwoch vom Amtsgericht Rostock kurzfristig hinzugerufener Gerichtsmediziner hielt den Konsum von Mundspray fĂŒr nicht plausibel, um den Blutalkoholwert von 0,21 Promille etwa eineinhalb Stunden nach dem Unfall zu erklĂ€ren. Auch dann nicht, wenn der Angeklagte den Inhalt von zwei kleinen handelsĂŒblichen Mundspray-Dosen getrunken hĂ€tte.
Am dem Prozess waren die Schwester der getöteten Frau sowie mehrere der damals Schwerstverletzten als NebenklĂ€ger vertreten. Der Angeklagte entschuldigte sich am Mittwoch erneut bei den Angehörigen der Opfer, was die AnwĂ€lte der NebenklĂ€ger aber als nicht glaubwĂŒrdig zurĂŒckwiesen.
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