Deutschland, Jahreswechsel

Über 46.000 FĂ€lle von Gewalt gegen Polizisten

29.12.2025 - 06:50:33

Neue Zahlen zu Gewalt gegen Polizei zeigen: Es wird nicht besser. Die Koalition hat sich eine GesetzesÀnderung vorgenommen. Es geht auch darum, potenzielle TÀter abzuschrecken. Ob das funktioniert?

  • Die Statistik zu Gewalt gegen Polizeibeamte zeigt: Mehr als 83 Prozent der TatverdĂ€chtigen sind mĂ€nnlich. (Symbolbild) - Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpa

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  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plĂ€diert fĂŒr hĂ€rtere Strafen. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpa

    Fabian Sommer/dpa

  • In Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpa

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  • In Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpa

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  • In Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpa

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Die Statistik zu Gewalt gegen Polizeibeamte zeigt: Mehr als 83 Prozent der TatverdĂ€chtigen sind mĂ€nnlich. (Symbolbild) - Foto: Julius-Christian Schreiner/TNN/dpaBundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) plĂ€diert fĂŒr hĂ€rtere Strafen. (Archivbild) - Foto: Fabian Sommer/dpaIn Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpaIn Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpaIn Berlin startete im Juni 2023 die Kampagne «Keine Gewalt gegen Retter». (Symbolbild) - Foto: Hannes P. Albert/dpa

Gewalt gegen Polizeibeamte hat im vergangenen Jahr leicht zugenommen. Wie das Bundesinnenministerium der Deutschen Presse-Agentur unter Berufung auf Daten des Bundeskriminalamts mitteilte, stieg die Zahl der registrierten Gewalttaten gegen Polizistinnen und Polizisten 2024 um 0,3 Prozent auf 46.367 FÀlle an. 

In rund 87 Prozent der FÀlle ging es laut dem Bundeslagebild «Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte» um Widerstandshandlungen oder tÀtliche Angriffe. Als Gewalt im Sinne der Statistik gelten unter anderem auch Bedrohung, Nötigung und vorsÀtzliche einfache Körperverletzung.

Kontinuierlicher Anstieg seit 2017

Den Angaben zufolge wurden im vergangenen Jahr bundesweit 106.875 Polizistinnen und Polizisten Opfer einer Gewalttat - 67,2 Prozent mehr als im Jahr 2015. Im Rahmen eines Falls können mehrere Opfer erfasst werden. «Die Zahlen verdeutlichen eine anhaltend hohe Belastung fĂŒr die Polizei im Einsatzalltag», bilanziert das Bundesinnenministerium. Laut Ministerium waren etwa fĂŒnf von sechs Menschen (83,1 Prozent), die nach mutmaßlichen Gewalttaten gegen Polizisten als TatverdĂ€chtige festgestellt wurden, mĂ€nnlich. Mehr als ein Drittel (34,9 Prozent) der ermittelten TatverdĂ€chtigen besitzt demnach keinen deutschen Pass.

«Gewalt gegen Polizei, Feuerwehr und RettungskrĂ€fte ist lĂ€ngst kein Ausnahmefall mehr, sondern gehört fĂŒr viele leider zum Alltag», sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker ist ĂŒberzeugt: «Wenn jedes Jahr Zehntausende Angriffe gezĂ€hlt werden, dann zeigt das: Respekt und RĂŒcksicht gehen zunehmend verloren.»

Dobrindt und Hubig bereiten Reform vor

EinsatzkrĂ€fte mĂŒssten besser geschĂŒtzt werden. Es gehe darum, schneller durchzugreifen und klare Konsequenzen zu ziehen, betont der Minister. Gemeinsam mit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) werde sein Ministerium deshalb ein Gesetz auf den Weg bringen, das «Strafen verschĂ€rft, Verfahren beschleunigt und die Sicherheit der EinsatzkrĂ€fte im tĂ€glichen Dienst spĂŒrbar stĂ€rkt».

Hubig Ă€ußerte sich gegenĂŒber den Zeitungen der Funke Mediengruppe: «Angriffe auf Polizistinnen und Polizisten sowie auf Rettungs- und EinsatzkrĂ€fte haben in den vergangenen Jahren ein erschreckendes Ausmaß angenommen.» Gerade in den SilvesternĂ€chten sei es immer wieder zu enthemmten und inakzeptablen Übergriffen gekommen. «Dieser Verrohung muss der Rechtsstaat entschieden entgegentreten - auch und gerade mit den Mitteln des Strafrechts. Deshalb wollen wir das Strafrecht nachschĂ€rfen.»

StrafverschÀrfung von 2017

Seit 2017 werden Sicherheits- und RettungskrĂ€fte durch neue StraftatbestĂ€nde geschĂŒtzt. Mit bis zu fĂŒnf Jahren Haft können seither tĂ€tliche Angriffe auf Polizisten sowie auf KrĂ€fte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten bestraft werden - und zwar unabhĂ€ngig davon, ob die Gewalt bei einer Festnahme oder einer anderen Vollstreckungshandlung ausgeĂŒbt wird. Als besonders schwerer Fall gilt nunmehr, wenn der TĂ€ter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe oder ein anderes gefĂ€hrliches Werkzeug bei sich fĂŒhrt. 

Reform fĂŒhrte nicht zu RĂŒckgang von Straftaten

Trotz der Strafrechtsreform ist die Zahl der Angriffe auf EinsatzkrĂ€fte seit 2017 kontinuierlich gestiegen. Die Ampel-Regierung hatte zwar 2024 erneut eine Reform beschlossen, die den strafrechtlichen Schutz von Polizei, Feuerwehr und RettungskrĂ€ften verbessern sollte. Nach dem Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, GrĂŒnen und FDP wurde der Gesetzentwurf jedoch nicht mehr vom Bundestag verabschiedet. 

Mehr Schutz fĂŒr Kommunalpolitiker?

Jetzt will Schwarz-Rot einen neuen Anlauf nehmen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt dazu: «Wir verschĂ€rfen den strafrechtlichen Schutz von Einsatz- und RettungskrĂ€ften, Polizisten sowie Angehörigen der Gesundheitsberufe und prĂŒfen einen erweiterten Schutz fĂŒr Kommunalpolitiker sowie fĂŒr das Allgemeinwohl TĂ€tige.» Ein detaillierter Vorschlag dazu wird in KĂŒrze erwartet.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte gegenĂŒber der «Augsburger Allgemeinen» zu den Überlegungen der Bundesregierung: «Zu Silvester werden wir in Deutschland wieder einen neuen Höhepunkt der Gewalt gegen Polizei und RettungskrĂ€fte erleben. Die Verdoppelung der Mindeststrafandrohung bei gewaltsamen Attacken auf EinsatzkrĂ€fte von Polizei und Feuerwehr von drei auf sechs Monate ist das richtige Signal zur richtigen Zeit.»

Aber Wendt hĂ€lt höhere Strafen nicht fĂŒr ausreichend. Er fordert auch die Ausstattung der Polizei mit hochauflösenden Kameras, um TĂ€ter identifizieren zu können, sowie eine personell und technisch bessere Ausstattung der Staatsanwaltschaften und Gerichte.

@ dpa.de