EinschrÀnkungen, Verkauf

EinschrÀnkungen beim Verkauf von Lachgas geplant

22.05.2024 - 16:07:50

Schon seit Monaten warnen Ärzte davor, dass vor allem junge Menschen Lachgas als Partydroge missbrauchen. Dies kann schwere GesundheitsschĂ€den zur Folge haben. Wird die Politik jetzt aktiv?

Nach Kritik von Eltern und Ärzten dringt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf strengere Regeln, um den Verkauf von Lachgas als Partydroge besonders an junge Leute einzudĂ€mmen. Dies sei ein erhebliches Gesundheitsrisiko und keine Kleinigkeit, sagte der SPD-Politiker am Mittwoch in Berlin. 

«Die schnelle Verbreitung bei Kindern und Jugendlichen muss uns allen Sorge machen», sagte Lauterbach. Daher halte er es fĂŒr nicht vertretbar, dass Lachgas in Automaten oder «SpĂ€tis» (SpĂ€tkauflĂ€den) verkauft werde, insbesondere nicht an Kinder und Jugendliche. Er sei dazu mit den zustĂ€ndigen Ressorts der Regierung im GesprĂ€ch, sodass man hoffentlich bald zu Regelungen kommen werde. «Es kann auf keinen Fall so bleiben, wie es jetzt ist.»

Protest gegen Lachgasautomaten

In Deutschland sind Verkauf und Konsum von Lachgas nicht verboten. Die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Neurologie hatte zuletzt vor Gefahren gewarnt. Den Ärzten zufolge besteht die Gefahr von LangzeitschĂ€den. Sie reichten von Bewusstlosigkeit durch VerdrĂ€ngung des Sauerstoffs in der Lunge ĂŒber LĂ€hmungserscheinungen bis hin zu HirnschĂ€den.

Im niedersĂ€chsischen Gifhorn protestieren besorgte Eltern seit Wochen gegen einen Automaten, in dem bunte Lachgasflaschen neben SĂŒĂŸigkeiten und Einweg-E-Zigaretten angeboten werden. Der Stadtelternrat forderte in einem Brief Minister Lauterbach auf, die gesetzlichen Regelungen zu Ă€ndern.   

Der Betreiber des Automaten in Gifhorn sieht dagegen keine Probleme. Lachgas sei frei verkĂ€uflich, betonte der Mann, der seinen Namen nicht in Medien lesen möchte. Obwohl Lachgas auch an MinderjĂ€hrige verkauft werden dĂŒrfe, gebe er es freiwillig lediglich an ĂŒber 18-JĂ€hrige ab. Das Lachgas kann nur derjenige aus dem Automaten ziehen, der sich mit seinem Personalausweis als volljĂ€hrig ausweist.  

Lachgas, also Distickstoffmonoxid (N2O), ist seit einigen Jahren als Partydroge auf dem Vormarsch. Die Konsumenten atmen den euphorisierenden Stoff ĂŒber Luftballons ein. Lachgas fĂ€llt in Deutschland bisher nicht unter das BetĂ€ubungsmittelgesetz und kann zum Beispiel in Sahnekapseln oder Kartuschen im Supermarkt, in TabaklĂ€den oder im Internet gekauft werden.  

Andere Staaten haben gesetzliche Regelungen gegen den Missbrauch getroffen. In Großbritannien ist der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal, auch die Niederlande und DĂ€nemark haben strenge Vorgaben. 

Sorge um Jugendliche

Der Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, ist sehr besorgt. Der «Braunschweiger Zeitung» sagte Blienert, es gebe vermehrt Berichte ĂŒber Jugendliche und junge Erwachsene, «die mit Lachgas herumexperimentieren und ihre Rauscherfahrungen auf Social Media teilen». Es gebe eine ganze Palette Lachgasprodukte, die ausschließlich auf das Inhalieren zugeschnitten seien, sogar in unterschiedlichen Geschmacksrichtungen. «Das ist neu, und es ist keine gute Entwicklung. Alles deutet darauf hin, dass die Produkte ein sehr junges Publikum ansprechen sollen», sagte Blienert.

Die Unionsfraktion im Bundestag plĂ€diert fĂŒr ein Verkaufsverbot von Lachgas an MinderjĂ€hrige. «Narkosemittel aus der Medizin haben bei Kindern und Jugendlichen nichts verloren», sagte der Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Die Gefahr psychischer AbhĂ€ngigkeit sei erheblich, in extremen FĂ€llen könne es zu Ohnmacht, LĂ€hmungen und Herzbeschwerden kommen.

Die rot-grĂŒne Landesregierung von Niedersachsen sieht ebenfalls Handlungsbedarf und kĂŒndigte am Mittwoch an, eine Bundesratsinitiative zu prĂŒfen. «Der missbrĂ€uchliche Einsatz von Lachgas als vermeintliche Partydroge kann erhebliche GesundheitsschĂ€digungen zur Folge haben», warnte Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD). Es gehöre nicht in die HĂ€nde von Kindern und Jugendlichen. «Daher sollte der niedrigschwellige Verkauf an unter 18-JĂ€hrige untersagt werden», forderte der SPD-Politiker. Das gelte fĂŒr den Kiosk- und Automatenverkauf in der NĂ€he von Schulen oder Kitas, aber auch fĂŒr den Onlinehandel, Drogerien oder SupermĂ€rkte. Gleichwohl mĂŒsse es weiterhin möglich sein, Lachgas medizinisch einzusetzen, und auch die SprĂŒhsahne wolle niemand verbieten.  

Den Überlegungen aus Niedersachsen zufolge könnte Lachgas in das so bezeichnete Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz aufgenommen werden, wie ein Ministeriumssprecher erlĂ€uterte. Mit dem Gesetz sollen vor allem junge Menschen vor neuen, synthetisch hergestellten Designer-Drogen, sogenannten Legal Highs, geschĂŒtzt werden.

Die Mitglieder des Eltern-Gremiums in Gifhorn sind erfreut, dass die Politik jetzt aktiv wird. Notwendig seien AufklĂ€rung ĂŒber die gefĂ€hrliche Partydroge in den Schulen sowie ein generelles Verkaufsverbot von Lachgas an MinderjĂ€hrige, sagte Christopher Finck der Deutschen Presse-Agentur. Er ist stellvertretender Vorsitzender des Stadtelternrats. Zudem unterstĂŒtzen die Eltern die Forderung der Ärztekammer Niedersachsen, den Verkauf von Lachgaskartuschen mit mehr als acht Gramm Inhalt an Privatpersonen zu verbieten.

@ dpa.de