188 Tiere qualvoll geschĂ€chtet - Haftstrafe fĂŒr 53-JĂ€hrigen
15.09.2023 - 15:59:10 | dpa.de
Mindestens 188 Tiere haben drei MĂ€nner in Selm bei Dortmund rituell geschĂ€chtet - Fachleuten zufolge mĂŒssen die Tiere unter Qualen verendet sein. Den 54-jĂ€hrigen gestĂ€ndigen Hauptangeklagten verurteilte das Gericht dafĂŒr am Freitag zu drei Jahren Haft wegen VerstöĂen gegen das Tierschutzgesetz. Die beiden Söhne des Mannes bekamen BewĂ€hrungsstrafen. Man habe es mit einem «ganz auĂerordentlich abstoĂenden Fall» zu tun, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Oehrle in der UrteilsbegrĂŒndung. TierschĂŒtzer hatten den Fall mit heimlichen Filmaufnahmen an die Ăffentlichkeit gebracht.
Der 54-JĂ€hrige hatte in der Verhandlung am Amtsgericht LĂŒnen zugegeben, die Tiere ohne BetĂ€ubung nach rituellen Regeln mit einem Schnitt in den Hals getötet zu haben, so dass sie ausbluteten. Er kannte diese rituelle Schlachtung von frĂŒher aus der TĂŒrkei.
Schockierende Videos von TierschĂŒtzern
Die AblĂ€ufe, die auf den Videos der TierschĂŒtzer zu sehen waren, brachten alle Prozessbeteiligten immer wieder an ihre Grenzen. Bis zu 700 Kilo schwere Rinder seien bei vollem Bewusstsein an einem einzigen Bein an der Decke aufgehĂ€ngt worden, hĂ€tten minutenlang dort gezappelt, bevor sie nach einem Schnitt in den Hals langsam ausbluteten, hieĂ es in der UrteilsbegrĂŒndung. Schafe seien nach einem Schnitt in den Hals zum Sterben «wie SĂ€cke auf einen Haufen geworfen» worden. Richter Oehrle: «Tiere haben aufs HĂ€rteste gelitten, es war ganz furchtbar.»
Amtliche VeterinĂ€rmediziner betonten in dem Prozess, die Videos aus Selm zeigten die schlimmsten TierquĂ€lereien, die sie jemals gesehen hĂ€tten. Bis zu dreieinhalb Minuten habe der Todeskampf der Tiere nach dem Schnitt in den Hals noch gedauert. Das Fleisch der Tiere soll anschlieĂend in GeschĂ€ften etwa in Dortmund verkauft worden sein. Ein lukratives GeschĂ€ft, wie das Gericht feststellte.
SchĂ€chten hat rituelle GrĂŒnde
Das SchĂ€chten ist eine altorientalische Schlachtungsform und hat rituelle GrĂŒnde: Im Islam und im Judentum gibt es Vorschriften, denen zufolge Tiere beim Schlachten möglichst komplett ausbluten sollen. Denn GlĂ€ubigen ist es verboten, Blut zu verzehren.
In Deutschland ist das SchĂ€chten von Tieren ohne BetĂ€ubung hingegen verboten. Es habe sich aber ein Mittelweg etabliert, erklĂ€rte das nordrhein-westfĂ€lische Landwirtschaftsministerium. So dĂŒrfen muslimische Religionsgemeinschaften zum Opferfestes (Kurban Bayram) Schafe und Rinder nach ihren religiösen Vorgaben schlachten - allerdings mit BetĂ€ubung und unter amtlicher Ăberwachung.
Heimlich installierte Kameras
Bei dem Schlachthof in Selm hatten Mitarbeiter der Ăberwachungsbehörden nach eigenen Angaben schon lĂ€nger ein komisches GefĂŒhl. Aber es sei nie etwas zu beweisen gewesen, berichteten sie vor Gericht. Im FrĂŒhjahr 2021 installierten schlieĂlich TierschĂŒtzer heimlich die Kameras in dem Betrieb und filmten drei Wochen lang alle Schlachtungen. So brachte die Organisation «Soko Tierschutz» den Fall an die Ăffentlichkeit.
Juristisch ging es vor dem Schöffengericht deshalb auch nur um die Tiere, die in den drei Wochen im FrĂŒhjahr 2021 im Blickfeld der Kameras geschĂ€chtet wurden. Die Angeklagten haben aber selbst angedeutet, dass in dem Betrieb wohl schon seit Langem Tiere auf diese Weise getötet wurden.
Verteidiger fordert BewÀhrungsstrafe
Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig. Der Verteidiger des 54-JĂ€hrigen kĂŒndigte Rechtsmittel an und forderte eine BewĂ€hrungsstrafe. Die drei MĂ€nner hatten vor dem Urteil noch einmal ihre Reue betont. «Er kann selbst nicht verstehen, wie er derart abstumpfen konnte», sagte der Verteidiger ĂŒber einen der Söhne.
Ein Nachspiel könnte der Fall noch fĂŒr die TierschĂŒtzer haben, die mit ihren Aufnahmen dem Schlachthof das Handwerk legten. Ein 28-JĂ€hriger trat vor Gericht als Zeuge auf und gab zu, die Kameras in dem Betrieb installiert zu haben. Ihm droht nun von Amts wegen ein Verfahren unter anderem wegen Hausfriedensbruchs.
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