Cannabis-Freigabe verlÀuft zunÀchst ruhig - Offene Fragen
02.04.2024 - 14:59:58 | dpa.de
Im Zusammenhang mit der Freigabe von Cannabis fĂŒr Erwachsene seit Ostermontag sind zunĂ€chst keine gröĂeren Geschehnisse bekannt geworden - doch die Kommunen haben noch viele offene Fragen. Der Deutsche StĂ€dte- und Gemeindebund beispielsweise fordert Klarheit, wie die neuen Vorschriften anzuwenden sind. «Die Kommunen erwarten von den LĂ€ndern, dass sie umsetzbare Regeln fĂŒr den Vollzug der Regeln vor Ort festlegen», sagte HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer AndrĂ© Berghegger der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Aus kommunaler Sicht seien es noch eine ganze Reihe offener Fragen.
Kommunen fordern Anleitung fĂŒr die Kontrollen
Unklar ist den StĂ€dten und Gemeinden demnach, wie sie die Einhaltung der festgelegten Abstandregeln zu Schulen, Kitas oder SportstĂ€tten oder die vielen Regeln fĂŒr die ab dem 1. Juli gestatteten Anbauvereine kontrollieren sollen. «Dabei ist klar, dass die kommunalen Ordnungsbehörden nicht ĂŒberlastet werden dĂŒrfen, denn es fehlt bereits jetzt vielerorts an Personal», sagte Berghegger. Er forderte zudem Hinweise dazu, wie ein effizienter Jugendschutz gewĂ€hrleistet und der Privatanbau von Cannabis kontrolliert werden sollen.
«FĂŒr das Vertrauen in den Staat ist es wichtig, dass gesetzliche Regelungen stets so ausgestaltet werden, dass sie kontrollierbar und nachvollziehbar sind. Hier sehen wir beim aktuellen Cannabis-Gesetz noch deutliche Defizite», kritisierte er.
Polizei meldet zunÀchst ruhige Lage
Aus Sicht der Polizei ist das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung ruhig verlaufen, Beispiel ThĂŒringen: Am ersten Tag habe es drei kleinere Kundgebungen von Cannabis-BefĂŒrwortern im Freistaat gegeben, sagte ein Sprecher der Landespolizeidirektion am Dienstag. Dort habe es keine gröĂeren Vorkommnisse gegeben. Ob es konkrete VerstöĂe gegen Abstands- oder Mengenauflagen gab, konnte der Sprecher nicht sagen. «Wir haben aber nichts Herausragendes zu berichten. Es war ein absolut ruhiger Start.»
Auch der Berliner Polizei zufolge gab es bislang keine besonderen Vorkommnisse oder AuffĂ€lligkeiten in der Stadt in Bezug zur Cannabis-Legalisierung. «KontrollmaĂnahmen erfolgen verdachtsabhĂ€ngig im Rahmen des tĂ€glichen Dienstes», sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zum Vorgehen der Beamten.
UnauffĂ€llig und ruhig - so beschreiben die PolizeiprĂ€sidien in Bayern den Start der Cannabis-Legalisierung. Aus MĂŒnchen heiĂt es, bislang seien dort keine besonderen VerstöĂe im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz zu verzeichnen gewesen. Andere bayerische PrĂ€sidien konnten zunĂ€chst keine genaueren Angaben zu konkreten VerstöĂen gegen Abstands- oder Mengenauflagen machen. Den jeweiligen Pressestellen seien allerdings keine besonderen oder herausragenden FĂ€lle bekannt. «Das wird sich erst einmal alles einspielen mĂŒssen», sagte ein Sprecher des PolizeiprĂ€sidiums Oberbayern Nord.
Angeklagter profitiert von Cannabis-Legalisierung
In DĂŒsseldorf hat die neue Cannabis-Regelung einen Angeklagten vor dem GefĂ€ngnis bewahrt. Der 37-JĂ€hrige musste sich am Amtsgericht am Dienstag wegen illegalen Besitzes von Heroin und Cannabis verantworten. Nach alter Rechtslage hĂ€tte der Mann eine nicht geringe Menge Drogen besessen, was als Verbrechen gilt. Nach dem neuen Recht, das seit Montag gilt, so Richterin Britta Brost, liege die Menge knapp unter dieser Grenze.Â
Damit sei der Drogenbesitz nur noch ein Vergehen, was Geld- und BewĂ€hrungsstrafen ermögliche. Ăber seinen Verteidiger gestand der 37-JĂ€hrige die VorwĂŒrfe. Er wurde am Dienstag zu sechs Monaten Haft auf BewĂ€hrung verurteilt und muss als BewĂ€hrungsauflage bis Ende Juli eine Drogenentzugstherapie antreten.Â
Er war am 9. Juni 2022 am DĂŒsseldorfer Hauptbahnhof mit knapp fĂŒnf Gramm Heroin und 1,6 Gramm Cannabis erwischt worden. Der 37-JĂ€hrige ist mehrfach vorbestraft. Im Prozess erklĂ€rte er, keine Drogen mehr zu nehmen. Das Urteil ist rechtskrĂ€ftig, weil beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten.Â
CDU will Freigabe rĂŒckgĂ€ngig machen
Der Erste Parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, hĂ€lt nichts von dem neuen Gesetz: «Ein Weg wie ihn kein anderes Land in Europa geht, ist mit Sicherheit ein falscher Weg. Und deswegen mĂŒssten wir dieses Gesetz rĂŒckgĂ€ngig machen», sagte Frei im RTL/ntv FrĂŒhstart. Im Falle eines Wahlsieges der Union bei der Bundestagswahl im nĂ€chsten Jahr wolle man die Cannabis-Legalisierung wieder aufheben.
Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (GrĂŒne) hingegen verteidigte die Legalisierung im Deutschlandfunk. Mittel- und langfristig gesehen werde die Gesellschaft durch das neue Gesetz zu einem gesĂŒnderen und besseren Umgang mit Cannabis kommen.
Seit dem 1. April ist der Besitz, private Anbau und Konsum von Cannabis fĂŒr Erwachsene in Deutschland erlaubt. Es dĂŒrfen aber nicht mehr als 25 Gramm in der Ăffentlichkeit mitgefĂŒhrt oder mehr als 50 Gramm zu Hause aufbewahrt werden. Drei Pflanzen im Wohnbereich sind gestattet. FĂŒr den Konsum in der Ăffentlichkeit gilt: nicht in der NĂ€he von Kindern und Jugendlichen, Schulen, Kitas, Spiel- und SportplĂ€tzen und tagsĂŒber nicht in FuĂgĂ€ngerzonen.
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