Social-Media-Verbot, EU-Kommission

Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst Österreich aus

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 15:34 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die EU-Kommission verlangt vorerst Zurückhaltung bei nationalen Regeln für Minderjährige, während ein europaweiter Rahmen verhandelt wird. Für Deutschland könnte das die geplante Reform des Jugendschutzgesetzes beeinflussen.

Altersgrenzen und nächste Schritte in der EU

  • Die Kommission will nationale Gesetzesentwürfe mit Überschneidungen zum EU-Vorschlag zunächst um ein Jahr aufschieben.
  • Österreich plante Beschränkungen für Instagram, TikTok und Snapchat ab 14 Jahren.
  • Griechenland will den Zugang zu sozialen Medien für Unter-15-Jährige ab dem 1. Januar 2027 verbieten.
Auch in Deutschland ist beim Thema Social-Media-Verbot eine Übergangslösung geplant, bis eine EU-weite Lösung in Kraft ist. (Symbolbild) - Bild: Jan Woitas/dpa

EU-Kommission stoppt vorerst nationale Social-Media-Verbote

Die Europäische Kommission bremst Österreich und andere EU-Staaten bei länderspezifischen Social-Media-Verboten für Kinder aus. Gesetzesentwürfe, die sich mit der geplanten EU-Altersgrenze überschneiden, sollen zunächst um ein Jahr aufgeschoben werden.

Brüssel warnt vor unterschiedlichen Regeln

Die Kommission begründet die sogenannte Stillhaltefrist mit dem Ziel, die Verhandlungen über eine europaweite Regelung zu bündeln. Unterschiedliche Altersgrenzen und nationale Vorgaben könnten nach Einschätzung der Behörde zu einer Fragmentierung führen und die Durchsetzung gegenüber Online-Plattformen erschweren.

Im September schlug Brüssel vor, den Zugang zu sozialen Medien in der gesamten EU erst ab 13 Jahren zu erlauben. Eigene Konten auf den Plattformen sollen nach diesem Vorschlag erst ab 15 Jahren möglich sein.

EU-Verfahren kann Jahre dauern

Bevor die Regelung in Kraft treten kann, müssen sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Position verständigen und anschließend mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Dieser Prozess könnte Monate oder sogar Jahre dauern.

Die Kommission bezog sich zunächst auf Österreichs Entwurf. Dort sollten Video-Sharing-Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat erst für Jugendliche ab 14 Jahren erlaubt werden. Auch Polen und Belgien haben Vorschläge bei Brüssel eingereicht und dürften von der Verzögerung betroffen sein.

Deutschland plant Übergangslösung

Die Bundesregierung hatte Eckpunkte für Übergangsregeln beschlossen, bis eine EU-weite Beschränkung gilt. Bundesfamilienministerin Karin Prien hatte erklärt, Deutschland werde nicht abwarten.

Geplant ist eine Reform des Jugendschutzgesetzes. Ein Kabinettsbeschluss soll noch in diesem Jahr erfolgen; danach würde das parlamentarische Verfahren in Bundestag und Bundesrat voraussichtlich weitere Monate dauern.

Drei Staaten dürfen eigene Regeln umsetzen

Italien, Frankreich und Griechenland sind von der aktuellen Verzögerung nach Angaben der Kommission ausgenommen. Ihre Vorschläge waren bereits vor dem EU-Vorstoß eingereicht worden, sodass Brüssel ihnen schon Rückmeldung geben musste.

Griechenland kündigte als erster EU-Staat an, den Zugang zu sozialen Medien für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ab dem 1. Januar 2027 zu verbieten. Damit drohen vorübergehend unterschiedliche Altersgrenzen innerhalb der Europäischen Union.

Die Brüsseler Entscheidung verschiebt den Konflikt zwischen nationalen Schutzregeln und einem einheitlichen EU-Rahmen. Österreichs Vorhaben hätte Plattformen wie Instagram, TikTok und Snapchat ab 14 Jahren beschränkt; die Kommission will dagegen verhindern, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Altersgrenzen und Kontrollpflichten entstehen.

Der EU-Vorschlag vom September sieht vor, den Zugang zu sozialen Medien grundsätzlich erst ab 13 Jahren zu erlauben. Eigene Konten sollen nach dem damaligen Vorschlag erst ab 15 Jahren möglich sein. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich diese Altersgrenzen noch verändern.

Einheitliche Regeln gegen nationale Vielfalt

Für Familien bedeutet die Verzögerung, dass der Schutz von Kindern zunächst vom jeweiligen Land und vom Stand der dortigen Gesetzgebung abhängt. Während Griechenland den Zugang für Unter-15-Jährige ab dem 1. Januar 2027 untersagen will, können andere Staaten ihre Vorhaben vorerst nicht umsetzen.

Auch Deutschland steht damit vor einem politischen Abwägungsproblem: Die Bundesregierung plant eine Reform des Jugendschutzgesetzes und einen Kabinettsbeschluss noch in diesem Jahr, muss dabei aber den europäischen Abstimmungsprozess berücksichtigen. Für Plattformen würde ein EU-weit einheitlicher Rahmen zwar die Anwendung erleichtern, zugleich hängt seine Wirkung davon ab, wie Altersprüfungen, elterliche Zustimmung und Sanktionen konkret geregelt werden.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Stern: „Social-Media-Verbot: EU-Kommission bremst nationale Alleingänge aus“ (29.10.2026)

Der Beitrag bestätigt die einjährige Bremse für Österreich und weitere Staaten und ordnet sie als Versuch ein, EU-weit einheitliche Regeln durchzusetzen. Anders als die dpa-Meldung hebt er zusätzlich hervor, dass sich die Altersgrenzen im Verfahren noch ändern können und Griechenland sein Verbot bereits beschlossen hat.

Euronews: „Soziale Medien vor Gericht: Meta und Snap vor Jury wegen mutmaßlichem Schaden an Jugendlichen“ (28.10.2026)

Der Artikel setzt einen anderen Schwerpunkt und beschreibt internationale Gerichtsverfahren sowie Vorwürfe gegen die Gestaltung sozialer Plattformen. Er bestätigt den breiteren politischen Druck zum Schutz Minderjähriger, behandelt aber nicht die konkrete Brüsseler Stillhaltefrist; offen bleibt damit, wie EU-Regeln und nationale Verfahren zusammenwirken.

Beide Beiträge verbinden den aktuellen Streit mit einem wachsenden Schutzdruck zugunsten Minderjähriger. Unterschiede liegen vor allem im Fokus: Der Stern beleuchtet die Gesetzgebung, Euronews die gerichtliche Auseinandersetzung und mögliche Plattformverantwortung.

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