Deutschland, KriminalitÀt

Falsche VÀter: GesetzesÀnderung soll Betrug verhindern

10.12.2025 - 05:00:30

Sozialleistungsbetrug und eine GesetzeslĂŒcke: Wie die Bundesregierung gegen das «GeschĂ€ft» mit Scheinvaterschaften vorgehen will – und wer von den MissbrauchsprĂŒfungen nicht betroffen ist.

  • Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist nicht der erste Versuch, das Problem der Scheinvaterschaften zu lösen.  - Foto: Kay Nietfeld/dpa

    Kay Nietfeld/dpa

  • Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben viel zu besprechen. Neben den Scheinvaterschaften gehört dazu auch die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen. (Archivbild)  - Foto: Michael Kappeler/dpa

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  • Seit Jahren gibt es BemĂŒhungen, Kriminellen, die sogenannte Scheinvaterschaften gegen Geld vermitteln, das Handwerk zu legen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa

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  • Im Juni 2024 gab es zur missbrĂ€uchlichen Anerkennung der Vaterschaft bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition wurde er nicht im Bundestag verabschiedet. (Archivbild) - Foto: Joerg Carstensen/dpa

    Joerg Carstensen/dpa

Der Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ist nicht der erste Versuch, das Problem der Scheinvaterschaften zu lösen.  - Foto: Kay Nietfeld/dpaBundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben viel zu besprechen. Neben den Scheinvaterschaften gehört dazu auch die Verpflichtung zur Speicherung von IP-Adressen. (Archivbild)  - Foto: Michael Kappeler/dpaSeit Jahren gibt es BemĂŒhungen, Kriminellen, die sogenannte Scheinvaterschaften gegen Geld vermitteln, das Handwerk zu legen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpaIm Juni 2024 gab es zur missbrĂ€uchlichen Anerkennung der Vaterschaft bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Nach dem Auseinanderbrechen der Ampel-Koalition wurde er nicht im Bundestag verabschiedet. (Archivbild) - Foto: Joerg Carstensen/dpa

Die Bundesregierung will Kriminellen das Handwerk legen, die aus der missbrĂ€uchlichen Anerkennung von Kindern auslĂ€ndischer Frauen ein GeschĂ€ftsmodell gemacht haben. Ein dazu vom Kabinett verabschiedeter Gesetzentwurf sieht vor, dass die AuslĂ€nderbehörde einer Vaterschaftsanerkennung kĂŒnftig zustimmen muss. Allerdings nur dann, wenn der Anerkennende Deutscher ist oder ein langfristiges Aufenthaltsrecht hat, die Mutter des Kindes aber nicht. «Die Zustimmung der AuslĂ€nderbehörde soll von den Betroffenen beantragt werden mĂŒssen», heißt es in dem Entwurf. 

Das soll die Mitwirkung der Beteiligten sicherstellen. Kommt spĂ€ter heraus, dass sie vorsĂ€tzlich falsche Angaben gemacht haben, soll die Behörde die bereits erteilten Zusagen zurĂŒcknehmen können. 

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt erinnert an Berichte ĂŒber einen Deutschen, der in Nigeria lebt und 24 Kinder anerkannt hat. Dadurch seien Bleiberechte fĂŒr Personen in Deutschland entstanden und auch entsprechende Sozialleistungen, sagt der CSU-Politiker. Wichtig sei auch, dass dieser Missbrauch kĂŒnftig strafbar werde. 

2021 gab es Razzien in mehreren BundeslĂ€ndern. Damals soll eine Schleuserbande in großem Stil Vietnamesen eingeschleust und falsche Vaterschaftsanerkennungen deutscher MĂ€nner fĂŒr Aufenthaltsgenehmigungen schwangerer vietnamesischer Frauen organisiert haben. 

Bekannte Betrugsmasche von Schleusern

Bei missbrĂ€uchlichen Vaterschaftsanerkennungen handelt es sich um eine Betrugsmasche, bei der MĂ€nner – meist gegen Bezahlung – Vaterschaften fĂŒr Kinder auslĂ€ndischer Frauen anerkennen, obwohl weder eine biologische Vaterschaft noch eine Partnerschaft besteht. Manchmal ĂŒbernimmt ein Mann die Vaterschaft fĂŒr Kinder mehrerer Frauen. Ziel ist es, den MĂŒttern und ihren Kindern ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu verschaffen und damit gegebenenfalls auch Zugang zu Sozialleistungen. 

Unterhalt zahlt der Staat

Besonders problematisch: MĂ€nner, die als ScheinvĂ€ter auftreten, sind oft mittellos und beziehen selbst Sozialleistungen. FĂŒr Unterhaltsforderungen des Staates können sie daher nicht herangezogen werden.

Das Problem ist seit Jahren bekannt. Der Gesetzgeber hat seit 2008 schon zweimal versucht, den Scheinvaterschaften einen Riegel vorzuschieben. Die erste Reform wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt - wegen der HĂ€rte fĂŒr Kinder, die dadurch staatenlos werden können. Die zweite Reform, bei der Notare und JugendĂ€mter aufgefordert sind, vermutete MissbrauchsfĂ€lle an die AuslĂ€nderbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn MissbrauchsfĂ€lle werden, wenn ĂŒberhaupt, oft erst so spĂ€t erkannt, dass eine nachtrĂ€gliche Korrektur nicht möglich ist.

Die Justizminister der LĂ€nder dringen schon lĂ€nger auf verbesserte Regeln gegen Scheinvaterschaften. Die Ampel-Regierung hatte im Sommer 2024 einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Das Auseinanderbrechen der Koalition von SPD, GrĂŒnen und FDP fĂŒhrte allerdings dazu, dass dieser vom Bundestag nicht verabschiedet wurde.

Binationale Paare wollen keinen Generalverdacht

Um binationale Paare nicht zu sehr belasten, benennt der aktuelle Entwurf Fallkonstellationen, die von der MissbrauchsprĂŒfung ausgenommen werden sollen. Das gilt etwa, wenn ein Paar lĂ€nger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.

Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften lehnt den Gesetzentwurf dennoch ab. Die Vaterschaftsanerkennung werde damit von einem Akt der familienrechtlichen Verantwortung zu einem aufenthaltsrechtlichen PrĂŒfverfahren degradiert, kritisiert der Verband. Mit der Zustimmungspflicht der AuslĂ€nderbehörden werde zudem eine fachfremde Behörde fĂŒr familienrechtliche Angelegenheiten zustĂ€ndig.

Kritik ĂŒben auch Filiz Polat und Helge Limburg von der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion. In einer gemeinsamen Stellungnahme heißt es: «Die Zahlen zeigen, wie unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig das Vorhaben ist: Von 2018 bis 2021 gab es bundesweit nur 1.769 VerdachtsfĂ€lle, von denen lediglich rund 290 tatsĂ€chlich als missbrĂ€uchlich eingestuft wurden.» DemgegenĂŒber sehe das Gesetz nun jĂ€hrlich 65.000 zusĂ€tzliche Verwaltungsverfahren vor – das sei «absolut unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig».

@ dpa.de

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