St. Tönis: TatverdÀchtiger nach Lidl-Raubmord festgenommen
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 11:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Ermittlungen fĂŒhren zu Festnahme
- Die Polizei nahm im Fall des Raubmords an einer Lidl-Filialleiterin in St. Tönis einen TatverdÀchtigen fest.
- Die Tat ereignete sich am 25. Januar 1995 gegen 8.30 Uhr in einer Lidl-Filiale.
- Die 24-jÀhrige Sonja K. wurde gefesselt, geknebelt und erdrosselt; die TÀter erbeuteten mehrere Tausend D-Mark.
Im Fall eines fast 32 Jahre zurĂŒckliegenden Raubmords an einer Lidl-Filialleiterin im niederrheinischen St. Tönis ist ein TatverdĂ€chtiger festgenommen worden.
Getötete Filialleiterin im GeschÀft
Nach Angaben der Polizei Mönchengladbach und der Staatsanwaltschaft Krefeld drangen die bis dahin unbekannten TÀter am 25. Januar 1995 gegen 8.30 Uhr in die Lidl-Filiale ein. Sonja K. war zu diesem Zeitpunkt mit dem EinrÀumen von Ware beschÀftigt.
Die damals 24-JĂ€hrige wurde gefesselt und geknebelt. AnschlieĂend erdrosselten die TĂ€ter sie und nahmen mehrere Tausend D-Mark aus dem Tresor mit.
Neue DNA-Spuren gesichert
Die Polizei hatte den Cold Case kĂŒrzlich wieder aufgerollt und sich im vergangenen Monat mit einem Zeugenaufruf an die Ăffentlichkeit gewandt. Dabei suchten die Ermittler unter anderem nach zwei Jugendlichen, die sich kurz vor der Tat vor dem GeschĂ€ft aufgehalten haben sollen.
Nach eigenen Angaben konnten die Ermittler auĂerdem mit modernen Methoden neue DNA-Spuren sichern. Einzelheiten zur Festnahme und zum weiteren Vorgehen sollen bei einer Pressekonferenz am Dienstag bekanntgegeben werden.
Cold Cases bleiben lange offen
Der Fall zeigt die besondere Dynamik sogenannter Cold Cases. Bei lange zurĂŒckliegenden Tötungsdelikten können neue technische Möglichkeiten, erneut bewertete Spuren und Hinweise aus der Bevölkerung ErmittlungsansĂ€tze schaffen, die zum Tatzeitpunkt nicht verfĂŒgbar waren.
Im Mittelpunkt steht dabei hĂ€ufig die DNA-Analyse. Gesicherte Spuren können mit spĂ€ter angelegten DatenbestĂ€nden abgeglichen oder mit verbesserten Verfahren erneut untersucht werden. Das kann einen Tatverdacht begrĂŒnden, ersetzt aber nicht die weitere PrĂŒfung durch Staatsanwaltschaft und Gericht.
Festnahme ist noch kein Schuldspruch
FĂŒr das Verfahren sind nun die angekĂŒndigte Pressekonferenz und die nĂ€chsten ErmittlungsmaĂnahmen maĂgeblich. Die Behörden mĂŒssen den Tatverdacht konkretisieren und klĂ€ren, welche Beweismittel den Beschuldigten mit dem Geschehen verbinden.
FĂŒr Angehörige und das Umfeld des Opfers kann die Wiederaufnahme nach Jahrzehnten neue Gewissheit ermöglichen. Zugleich gelten auch in einem alten Verfahren die Unschuldsvermutung und die rechtsstaatliche PrĂŒfung aller Beweise.

