Sexualstraftaten in sozialen Medien - Urteil bestÀtigt
22.03.2024 - 11:05:50Das Urteil des Landgerichts Hamburg gegen einen 30-JĂ€hrigen wegen zahlreicher Sexualstraftaten mithilfe sozialer Medien ist rechtskrĂ€ftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten als unbegrĂŒndet, wie es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heiĂt. Das Landgericht hatte den Mann am 14. September vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Die Strafkammer hatte ihn in acht FĂ€llen der Vergewaltigung schuldig gesprochen, davon in vier FĂ€llen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern. Die insgesamt rund 90 Straftaten umfassten weitere sexuelle Ăbergriffe und den Besitz kinderpornografischer Schriften. Der Angeklagte hatte im Prozess ein umfassendes GestĂ€ndnis abgelegt, wie der Vorsitzende Richter bei der UrteilsverkĂŒndung sagte.
Der 30-JĂ€hrige hatte sich demnach Fake-Profile in sozialen Medien angelegt und sich als Frau mit guten Kontakten ausgegeben. Er habe sich das Vertrauen von MĂ€dchen und Jugendlichen erschlichen und ihnen versprochen, sie zu Influencerinnen zu machen. Um das zu erreichen, sollten sie sexuelle Handlungen an sich vornehmen und dabei Bilder und Videoaufnahmen machen. Er habe die Kinder und Jugendlichen aber nicht aufgesucht, sondern sie ĂŒber Messenger-Dienste «ferngesteuert», sagte der Richter.
Der Angeklagte habe keine pĂ€dophile Störung, stellte das Gericht auf der Grundlage eines Gutachtens fest. Er leide unter Depressionen und habe versucht, sein mangelndes SelbstwertgefĂŒhl zu steigern, indem er sich gegenĂŒber den MĂ€dchen eine Machtposition verschafft habe. StrafverschĂ€rfend wertete das Gericht den langen Tatzeitraum von zwei Jahren. Selbst eine Wohnungsdurchsuchung hatte ihn nicht von weiteren Taten abgehalten.


