Nach Einbruch in Tresorraum - Haftstrafen fĂŒr vier MĂ€nner
18.07.2024 - 16:14:52Nach dem spektakulĂ€ren Einbruch in einen Tresorraum in Berlin-Charlottenburg mit Beute in Millionenhöhe sind vier MĂ€nner verurteilt worden. Das Landgericht der Hauptstadt verhĂ€ngte Haftstrafen zwischen dreieinhalb und acht Jahren. Die 26 bis 53 Jahre alten Angeklagten wurden unter anderem des Diebstahls mit Waffen beziehungsweise in einem Fall der Beihilfe dazu schuldig gesprochen. Ein fĂŒnfter Angeklagter wurde freigesprochen.Â
Das Gericht ging nach neunmonatiger Verhandlung von einer Beute in Höhe von 17,6 Millionen Euro aus. Die Ermittler waren zunĂ€chst von 49 Millionen ausgegangen. Es sei eine Tat mit «sehr hohem Organisationsgrad» gewesen, es sei mit hoher krimineller Energie vorgegangen worden, sagte der Vorsitzende Richter Michael Mattern. «Die Spur der Tatbeute verliert sich mit der Entwendung.» Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig.Â
Mildere Strafe nach GestÀndnis
Mehrere der Angeklagten werden von der Staatsanwaltschaft dem Clan-Milieu zugerechnet. Zudem wurde der mitangeklagte damalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Tresoranlage verurteilt. Der 53-JĂ€hrige hatte gestanden und Mitangeklagte belastet. Er erhielt nun mit dreieinhalb Jahren Haft die niedrigste Strafe. Er habe AufklĂ€rungshilfe geleistet, so Richter Mattern. «Aber ohne ihn wĂ€re die Tat nicht möglich gewesen.» Zudem habe er 50.000 Euro fĂŒr den Coup erhalten. Im Fall eines teilgestĂ€ndigen 28-JĂ€hrigen, der mit vier bislang unbekannten MittĂ€tern die SchlieĂfĂ€cher aufhebelte, ordnete das Gericht die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 17,6 Millionen Euro an.
TĂ€ter hatten SchlĂŒssel und Zugangs-CodesÂ
Als die Einbrecher am 19. November 2022 vor der TĂŒr der Tresoranlage an der FasanenstraĂe standen, waren sie bestens ausgestattet: Der GeschĂ€ftsfĂŒhrer habe ihnen zuvor Transponder, SchlĂŒssel und Zugangs-Codes ausgehĂ€ndigt, hieĂ es weiter im Urteil. Er habe zudem kurz zuvor den bisherigen Wachdienst fĂŒr die Anlage gekĂŒndigt und durch
einen Sicherheitsdienst der mutmaĂlichen Komplizen ersetzt sowie dafĂŒr gesorgt, dass die Alarmanlage fĂŒr einen gewissen Zeitraum auĂer Kraft gesetzt wurde.Â
Morgens um 7.13 Uhr begannen mehrere TĂ€ter laut Ermittlungen mit dem Aufhebeln von SchlieĂfĂ€chern. Bilder einer Ăberwachungskamera belegen: Taschenweise schleppten sie aus der ehemaligen Privatbank Beute zu einem Transporter und brachten die Beute bis 19.34 Uhr in mehreren Fuhren weg. 996 Uhren im Gesamtwert von ĂŒber 10 Millionen Euro sowie Schmuck, Edelmetall, Bargeld hĂ€tten sich darunter befunden. AnschlieĂend legten die TĂ€ter Feuer, um Spuren zu vernichten.Â
GeldwÀschegeschÀfte als Hintergrund der Tat
Hintergrund der Tat sollen GeldwĂ€schegeschĂ€fte des damaligen Tresorraum-Chefs mit einigen der Angeklagten gewesen sein. Der 53-JĂ€hrige hatte sich nach eigenen Angaben dabei mit einer Millionensumme verschuldet. «Von wem die Idee gekommen ist, die SchlieĂfĂ€cher auszurĂ€umen, vermochte die Kammer nicht aufzuklĂ€ren», sagte Mattern. Der damalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer und ein 42 Jahre alter Angeklagter hĂ€tten sich jedenfalls darauf verstĂ€ndigt, «die Anlage ins Visier zu nehmen».
Der 42-JĂ€hrige sei der «planende Hintermann» gewesen, hieĂ es weiter im Urteil. Gegen ihn ergingen acht Jahre Haft. Ein 28-jĂ€hriger Angeklagter, der SchlieĂfĂ€cher aufbrach, erhielt sieben Jahre und vier Monate GefĂ€ngnis. Er und der 42-JĂ€hrige wurden zudem der versuchten Brandstiftung schuldig gesprochen. Gegen einen 26-JĂ€hrigen, der wie der 42-JĂ€hrige dem Clan-Milieu zugerechnet wird, ergingen wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen vier Jahre und vier Monate Haft.Â
Der Begriff ClankriminalitÀt ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund alleine aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.
Staatsanwaltschaft hatte bis zu neun Jahre Haft gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem wegen gemeinschaftlichen Diebstahls im besonders schweren Fall Haftstrafen zwischen dreieinhalb und neun Jahren gefordert. Die Verteidiger plĂ€dierten auf geringere Strafen, in einem Fall auf Freispruch, die AnwĂ€lte des gestĂ€ndigen Ex-GeschĂ€ftsfĂŒhrers hatten ein Absehen von Strafe beantragt. Der Mann steht seit seiner Aussage bei der Polizei unter besonderem Schutz.Â


