VerstĂŒmmelung der Ehefrau? - GynĂ€kologe vor Gericht
06.11.2023 - 05:16:58Was geschah auf der Hochzeitsreise in einem Hotelzimmer in Dubai? Einem Frauenarzt aus Niedersachsen wird vorgeworfen, wĂ€hrend der Reise seine Ehefrau mit einer Schere verstĂŒmmelt zu haben. Mehr als vier Jahre nach der mutmaĂlichen Tat und zwei Jahre nach der Anklage beginnt jetzt am Landgericht Braunschweig der Prozess gegen den 54-JĂ€hrigen.
Im April 2019 wollte der Mediziner laut Anklage mit seiner Braut Geschlechtsverkehr haben. Weil das nicht gelungen sei, habe er mit einer Schere ein StĂŒck des JungfernhĂ€utchens entfernt. Der GynĂ€kologe soll den Eingriff ohne jegliche BetĂ€ubung vorgenommen haben. Laut Anklage erlitt die Frau starke Schmerzen und verlor viel Blut.
Die damals 31-JĂ€hrige lieĂ die Tat aus Angst vor einer angedrohten Scheidung und einer damit verbundenen kulturellen Ăchtung ĂŒber sich ergehen, wie die Staatsanwaltschaft kurz nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt hatte. Beide Ehepartner sind demnach Deutsche mit Migrationshintergrund.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner VerstĂŒmmelung weiblicher Genitalien und gefĂ€hrliche Körperverletzung vor. Das Gericht gab vor Verhandlungsbeginn den Hinweis, dass die Strafkammer in ihrer aktuellen Besetzung zwar einen hinreichenden Tatverdacht in Bezug zur gefĂ€hrlichen Körperverletzung sieht, aber nicht mehr zur vorgeworfenen GenitalverstĂŒmmelung.
Mediziner arbeitete weiter in seinem Job
Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Falls vor zwei Jahren machte der Mediziner laut Staatsanwaltschaft von seinem Schweigerecht Gebrauch. Bis zu einer rechtskrÀftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Nach damaligen Informationen der Staatsanwaltschaft arbeitete der Mann weiter in seinem Job.
ZustĂ€ndig fĂŒr eine mögliche Entscheidung zum Widerruf der Ă€rztlichen Berufserlaubnis wĂ€re der NiedersĂ€chsische Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA). Eine Sprecherin dieser Behörde bestĂ€tige damals, dass ein solcher Fall dort bekannt sei. In der Regel werde aber der Ausgang eines Strafverfahrens zunĂ€chst abgewartet.
AbhĂ€ngig davon wie der Fall juristisch bewertet wird, drohen dem Mediziner bis zu zehn Jahren Haft wegen gefĂ€hrlicher Körperverletzung. FĂŒr die VerstĂŒmmelung weiblicher Genitalien sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr vor. FĂŒr den Prozess sind sechs Verhandlungstage geplant. Ein Urteil könnte Ende November fallen.


