Niedersachsen, Deutschland

Arzt vor Gericht: Wollte er Menschen töten - oder helfen?

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 13:57 Uhr, dpa.de

Wenn es ernst wird, vertrauen die Menschen ihrem Arzt, er wird schon richtig entscheiden. In Hannover steht ein Arzt als MordverdÀchtiger vor Gericht. Seine AnwÀlte sagen: Er wollte Leiden lindern.

  • Ein Arzt der Medizinischen Hochschule soll zwei Patienten getötet und es in einem Fall versucht haben. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    Ein Arzt der Medizinischen Hochschule soll zwei Patienten getötet und es in einem Fall versucht haben. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
  • Der Angeklagte will sich vor Gericht Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    Der Angeklagte will sich vor Gericht Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
  • Seine AnwĂ€lte meinen: Ihr Mandant sei ein verantwortungsvoller Arzt, eine Tötungsabsicht liege nicht vor. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
    Seine AnwÀlte meinen: Ihr Mandant sei ein verantwortungsvoller Arzt, eine Tötungsabsicht liege nicht vor. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa
Ein Arzt der Medizinischen Hochschule soll zwei Patienten getötet und es in einem Fall versucht haben. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa Der Angeklagte will sich vor Gericht Ă€ußern. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa Seine AnwĂ€lte meinen: Ihr Mandant sei ein verantwortungsvoller Arzt, eine Tötungsabsicht liege nicht vor. - Bild: Moritz Frankenberg/dpa

Schwer kranke Patienten, die unter Qualen leiden, Ärzte, die um ihr Leben ringen - und ein Mediziner, der ihnen Medikamente gibt und sie damit tötet. Das wird einem Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover vorgeworfen, er steht nun vor Gericht. Der 49-JĂ€hrige ist wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefĂ€hrlicher Körperverletzung angeklagt. 

Wollte er die Menschen wirklich töten? Seine Verteidiger schÀtzen den Fall völlig anders ein als die Ermittler: Ihr Mandant habe den Patienten Qualen ersparen wollen, er sei ein verantwortungsvoller Arzt. 

Strafbar oder nicht?

Sein Mandant habe sich nicht strafbar gemacht, sagte Rechtsanwalt JĂŒrgen Hoppe zu Prozessbeginn am Landgericht Hannover. «Diese VorwĂŒrfe treffen nicht zu.» Alle drei Patienten, um die es in dem Prozess gehe, seien «am Ende ihres Lebens angekommen» gewesen. Der Arzt habe «palliative Sedierungen» vorgenommen, die «alternativlos»gewesen seien. Er habe unter Beachtung medizinischer Standards und des geltenden Rechts gehandelt. Der angeklagte Deutsche, ein grauhaariger Mann in weißem Shirt, lĂ€chelt immer wieder ins Publikum. 

Was wird dem verheirateten Mediziner genau vorgeworfen? Laut Anklage soll er als Notarzt versucht haben, eine Patientin zu töten und im Krankenhaus zwei schwer kranke Patienten getötet haben - und zwar im Mai 2019, im Juni 2020 und im MÀrz 2025. Er sitzt in Untersuchungshaft. 

Die drei Verteidiger kĂŒndigten an, ihr Mandant werde sich einlassen und auch Fragen beantworten - beim nĂ€chsten Verhandlungstermin am 23. Juli. 

Als Notarzt im Einsatz

Die StaatsanwĂ€ltin warf ihm vor, er sei am 17. Mai 2019 als Notarzt zu einer 82-JĂ€hrigen gerufen worden, die an einer Gehirnerkrankung mit Demenz sowie den Folgen eines Schlaganfalls und einer LungenentzĂŒndung gelitten habe. Die Frau soll unruhig und psychotisch gewesen sein - schließlich soll der 49-JĂ€hrige beschlossen haben, sie nicht in eine Klinik einzuweisen, sondern zu töten. Er soll ihr Morphin in hoher Dosierung und Beruhigungsmittel gegeben haben, schließlich auch fĂŒnf Ampullen des Schmerzmittels Fentanyl. Dann soll er gemeldet haben, die Patientin sei gestorben. 

Allerdings sei die Kranke nur eingeschlafen, sagte die StaatsanwĂ€ltin. Er soll der 82-JĂ€hrigen drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, weil er gewollt habe, dass sie in seiner Gegenwart stirbt. Die Frau starb schließlich in der folgenden Nacht.

Arzt soll beschlossen haben, 20-JÀhrigen zu töten

Der zweite angeklagte Todesfall: Am 18. Juni 2020 starb ein 20-jÀhriger LeukÀmiepatient, der laut Anklage seit Wochen auf der Intensivstation lag. Er sei beatmet worden, akute Lebensgefahr habe nicht bestanden. Dennoch soll der Arzt vorgehabt haben, die Therapie zu beenden - es sei «jetzt Schluss». Der 49-JÀhrige soll Fentanyl und das Narkosemittel Propofol angeordnet und sich im Laufe des Tages entschlossen haben, den 20-JÀhrigen zu töten. In Anwesenheit der Eltern soll der Arzt dem jungen Mann weitere Medikamente gegeben und die Beatmung abgeschaltet haben.

71-JĂ€hriger: Nichte will, dass er lebt

Der dritte Fall dreht sich um einen 71-JĂ€hrigen, der am 14. MĂ€rz 2025 starb. Der Mann habe im kĂŒnstlichen Koma gelegen, er habe unter Dermatomyositis - einer entzĂŒndlich-rheumatischen Erkrankung, die die Muskulatur und die Haut betrifft - und einer LungenentzĂŒndung gelitten. Seine Nichte habe lebenserhaltende Maßnahmen gewĂŒnscht, sagte die StaatsanwĂ€ltin. Der Patient sei in Bauchlage beatmet worden, als er gedreht wurde, sei die SauerstoffsĂ€ttigung stark gesunken. Der angeklagte Arzt soll geĂ€ußert haben, es sei klar, dass der Patient sterbe, die Therapie werde eingestellt. Er soll ihm eine tödliche Dosis Propofol gegeben haben.

Brysch: Entscheidend ist Einwilligung des Patienten

Rechtsanwalt Hoppe sagte mit Blick auf die Patienten, es habe keine Alternative gegeben. Die 82-JĂ€hrige habe Schmerzen gehabt und im Sterben gelegen, der 20-JĂ€hrige habe «schwerste immunologische Reaktionen» nach einer Stammzellenspende gezeigt, eine realistische Überlebensprognose habe nicht vorgelegen. Der 71-JĂ€hrige schließlich sei in Erstickungsgefahr gewesen, dies habe er nicht mitbekommen sollen. 

Wie soll man die VorwĂŒrfe nun einschĂ€tzen? Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, sagte: «Ob der Internist tatsĂ€chlich Morde begangen hat, muss das Gericht klĂ€ren. In Verhandlungen wird oft vorgetragen, dass Angeklagte nicht töten, sondern Qualen lindern wollten.» Entscheidend bei der palliativen Therapie, die auch bis zur Sedierung reichen könne, sei aber die Einwilligung der Patienten. «Liegt die nicht vor, dann steht ein Tötungsdelikt im Raum», erklĂ€rte er. 

Pflege und Medizin machten es TÀtern zu leicht, denn «bei Betreuung und Therapie alter und schwerstkranker Menschen gehört der Tod zum Alltag». TÀter gerieten daher lange nicht unter Verdacht der Kolleginnen und Kollegen, sagte Brysch.

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