Zeit-Aufnahmen: Gericht erklärt Sicherstellung teilweise rechtswidrig
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 20:09 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUmfang der Sicherstellung wird begrenzt
- Das Landgericht Hamburg hält die Aufnahmen zur älteren Tochter nicht für verfahrensrelevant.
- Die Kammer verwirft auch die Begründung mit möglichen Vertragsunterlagen.
- Die Aufnahmen zur jüngeren Tochter bleiben wegen ihrer möglichen Bedeutung für Zeugenaussagen gesichert.
Landgericht Hamburg schränkt Sicherstellung ein
Das Landgericht Hamburg hat Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses zu Interview-Aufzeichnungen der „Zeit“ mit einer Tochter von Christina Block aufgehoben. Die Sicherstellung von Tonaufnahmen zur älteren Tochter erklärte die Kammer für rechtswidrig, während sie Aufnahmen zur mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter weiterhin für relevant hält.
Aufnahmen zur älteren Tochter nicht verfahrensrelevant
Nach Darstellung des Gerichts seien für den Prozess nur Tonaufnahmen bezüglich der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter von Bedeutung. Die vorläufige Sicherstellung der Aufzeichnungen zur älteren Tochter sei deshalb rechtswidrig gewesen.
Zudem hält die Kammer nicht an der ursprünglichen Begründung fest, wonach auch mögliche Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der „Zeit“ und der Block-Familie sichergestellt werden könnten. Es sei glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe noch Geld geflossen sei.
Gericht sieht mögliche Bedeutung für Zeugenaussagen
An der Sicherstellung der Aufnahmen von Gesprächen der Journalistin mit der jüngeren Tochter kurz nach dem Ende der mutmaßlichen Entführung hält das Gericht fest. Nach seiner Einschätzung könnten Gespräche mit kindlichen Opferzeugen durch andere Autoritätspersonen zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen führen.
Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien auch spätere Aussagen gegenüber der Polizei schwer zu prüfen. Die Journalistin und der „Zeit“-Verlag hatten gegen die Maßnahmen Beschwerde eingelegt.
Beschwerdeverfahren wird fortgesetzt
Die Tonaufzeichnungen waren am 12. Oktober sichergestellt worden. Mit der teilweisen Aufhebung des eigenen Beschlusses begrenzte das Landgericht den Umfang der Maßnahme, während die rechtliche Auseinandersetzung über die verbleibenden Aufnahmen fortgesetzt wird.
Der Beschluss betrifft einen besonders sensiblen Konflikt zwischen Strafverfolgungsinteressen und dem Schutz journalistischer Arbeit. Das Landgericht hält die Aufzeichnungen teilweise für relevant, weil sie nach seiner Darstellung Aufschluss darüber geben können, ob Aussagen kindlicher Zeugen durch Gespräche kurz nach der mutmaßlichen Entführung beeinflusst worden sein könnten.
Gleichzeitig zieht das Gericht die Sicherstellung dort zurück, wo kein Bezug zur mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter besteht. Auch die zunächst angeführten möglichen Vertragsunterlagen spielen nach der Entscheidung keine Rolle mehr. Damit wird der Eingriff in die Redaktions- und Rechercheunterlagen inhaltlich enger gefasst.
Rechtliche Prüfung geht weiter
Die betroffene Journalistin und der Verlag haben gegen die Maßnahmen Beschwerde eingelegt. Über den verbleibenden Streit soll nun das Oberlandesgericht Hamburg entscheiden. Bis zu einer weiteren Entscheidung sollen die Aufzeichnungen nicht ausgewertet werden.
Für das Verfahren ist die Abgrenzung entscheidend: Einerseits können zeitnahe Gespräche mit möglichen Opferzeugen für die Bewertung späterer Aussagen bedeutsam sein. Andererseits berührt die Sicherstellung journalistischer Aufnahmen den Schutz redaktioneller Arbeit und die Pressefreiheit. Der Fall dürfte deshalb über die konkrete Beweisfrage hinaus Bedeutung für den Umgang mit journalistischem Material in Strafverfahren haben.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Stern: „Block-Prozess: Oberlandesgericht soll über beschlagnahmte Aufzeichnungen entscheiden“ (27.10.2026)
Der Bericht hebt hervor, dass das Landgericht die Beschwerden der „Zeit“ und der Journalistin dem Oberlandesgericht vorlegen wolle. Er bestätigt zugleich, dass die Aufzeichnungen der älteren Tochter und mögliche Vertragsunterlagen nicht mehr von der Sicherstellung erfasst seien, während die Auswertung bis zur Entscheidung des Oberlandesgerichts ausgesetzt bleibe.
Im Mittelpunkt steht damit wie in der dpa-Meldung die teilweise Korrektur des Vorgehens. Der Bericht setzt zusätzlich einen Schwerpunkt auf das weitere Beschwerdeverfahren und die bislang offene Frage, ob die verbleibende Sicherstellung rechtmäßig ist.
Übergreifend besteht Einigkeit über die Einschränkung der Maßnahme; offen bleibt die endgültige Entscheidung über die weiterhin betroffenen Aufnahmen.
