Niedersachsen, Deutschland

Mordkommission ermittelt - OLG entscheidet über Sorgerecht

01.07.2026 - 13:04:39 | dpa.de

Der Tatverdächtige von Stade sitzt in U-Haft, die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen sechsfachen Mord vor. Beim OLG Celle liegt der Sorgerechtsstreit.

  • Das versiegelte Gebäude der Jugendeinrichtung, in der sechs Menschen starben.  - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
    Das versiegelte Gebäude der Jugendeinrichtung, in der sechs Menschen starben. - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
  • Tatort in Stade.  - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
    Tatort in Stade. - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
  • Trauer nach der Gewalttat von Stade. - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
    Trauer nach der Gewalttat von Stade. - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa
Das versiegelte Gebäude der Jugendeinrichtung, in der sechs Menschen starben.  - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa Tatort in Stade.  - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa Trauer nach der Gewalttat von Stade. - Bild: Jörn Hüneke/Jörn Hünecke/dpa

Zwei Tage nach den tödlichen Schüssen von Stade hat eine extra eingerichtete Mordkommission die Ermittlungen zum Tatgeschehen mit sechs Opfern übernommen. Ausgewertet werden vor allem Hinweise aus der Bevölkerung. Die Polizei bittet Zeugen weiter um Fotos und Videos, die etwas zur Aufklärung der Schüsse in der Jugendhilfeeinrichtung am Montag beitragen können. Unterdessen ist der Tatverdächtige in Untersuchungshaft gekommen. 

Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere Heimtücke und niederen Beweggründen, als sechsfachen Mord. Der Tatverdächtige mit türkischer Staatsangehörigkeit hatte demnach einen Termin bezüglich des Sorgerechts für seine drei Monate alte Tochter.

OLG entscheidet über Sorgerecht

In dem Sorgerechtsstreit entscheidet demnächst das Oberlandesgericht (OLG) Celle. Beide Elternteile hätten Beschwerde gegen ein familiengerichtliches Eilverfahren vom Amtsgericht Neustadt am Rübenberge eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des OLG. 

Das Amtsgericht hatte angeordnet, dass die Kindsmutter und die Tochter gemeinsam in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden sollen. Zudem bestätigte das Amtsgericht in seiner Entscheidung, dass den Eltern die Gesundheitssorge entzogen bleibt. Das Gespräch mit den Eltern im Rahmen der Jugendhilfe habe nicht auf Anordnung oder Veranlassung der Gerichte stattgefunden, hieß es weiter.

Dass ein Hilfeplangespräch wie in Stade in der Einrichtung und nicht auf einer Polizeiwache oder bei einem Gericht stattfindet, ist laut niedersächsischem Sozialministerium gängig. «Es gab vereinzelt Fälle in der Vergangenheit, wo auch die Polizei dazugeholt wurde von der Kommune, vom Jugendamt, wenn die Gefahrenlage so eingeschätzt wurde, dass das nötig ist», sagte Ministeriumssprecherin Lea Karrasch. Dies sei hier nicht der Fall gewesen.

Wenn es beim Jugendamt Kenntnisse über Gefährdungen gebe, dann werde das natürlich berücksichtigt und es gebe Ratgeber dafür, sagte Karrasch. «Ob es darüber hinaus noch weitere Vorgaben geben muss über Sicherheitsvorkehrungen, darüber wird auf jeden Fall zu sprechen sein.» In welcher Form und in welchem Ausmaß, ließe sich zu diesem Zeitpunkt aber nicht sagen.

Andacht für die Opfer in Hannover

Unter den sechs Toten sind drei Mitarbeiter des Jugendamtes der Region Hannover und drei der Jugendhilfeeinrichtung der Hansestadt. Für die Opfer fand am Dienstag eine Andacht in Stade statt, der Andrang von Angehörigen, Kollegen und Feuerwehrleuten war riesig. Für Mittwoch war zudem in der Marktkirche Hannover ein Gedenken für die drei Mitarbeiter der Jugendhilfe der Region geplant. Mit Gebeten, Texten und Musik soll ein Zeichen der Verbundenheit gesetzt werden, auch für alle Mitarbeitenden der Jugendämter.

In Bezug auf die beiden tatverdächtigen Frauen hat die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sowohl die 34 Jahre alte Mutter der gemeinsamen Tochter als auch die Begleiterin des 45-Jährigen mutmaßlichen Täters sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden. Nach der Schließung der betroffenen Mutter-Kind-Gruppe sind die 34-Jährige und ihr Baby anderweitig untergebracht worden, wie das Sozialministerium mitteilte.

Arbeit mit erhöhtem Risiko von verbaler und physischer Gewalt

Die Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen stehen oft unter Druck, aber ist ein größerer Schutz möglich? Wenn es um Sorgerecht oder Kindeswohlgefährdung gehe, seien die Beschäftigten in solchen Einrichtungen einem erhöhten Risiko von verbaler und physischer Gewalt ausgesetzt, sagt die stellvertretende Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW, Doreen Siebernik. «Sie erleben immer wieder Entgleisungen und Übergriffe, die tief in den Dynamiken von häuslicher Gewalt und patriarchalem Kontrollwahn verwurzelt sind», beschreibt sie. 

Zum Schutz der Einrichtungen bedarf es aus Sicht der GEW eines funktionierenden Systems von Jugendamt, Polizei und Trägern. Siebernik benennt aber offen das «Dilemma» dabei. «Einerseits müssen Arbeitgeber ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und das Leben der Angestellten schützen. Andererseits leben soziale Arbeit und Jugendhilfe von Vertrauen und Zugänglichkeit», sagt sie. Sollten die Orte zu «Festungen» mit Sicherheitsschleusen mit bewachten Eingängen ausgebaut werden, könne dies die Hemmschwelle für Hilfesuchende vergrößern.

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