Dumpingpreise im Lebensmittelhandel in der Kritik
Veröffentlicht am: 17.01.2020 um 15:07 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael Müller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Die Vertretung des deutschen Lebensmittelhandels wendet sich vehement gegen eine, von der Grünen Bundestagsabgeordneten, Katharina Dröge, vorgeschlagenen politische Regulierung der Lebensmittelpreise. Dröge und Kollegen fordern in einem Antrag an die Bundesregierung das Verbot von Dumpingpreisen im Lebensmittelhandel. Der Verkauf von Lebensmitteln unter den Erzeugerpreisen soll gesetzlich untersagt werden. Weiterhin soll es den Erzeugern erleichtert werden, sich in Genossenschaften zusammenzuschließen, um ein Gegengewicht gegen die Marktdominanz der großen Discounterketten zu schaffen.
Der Branchenverband HDE sieht in der Initiative einen staatlichen Eingriff in die Marktwirtschaft. Preise sind das Ergebnis des Marktgeschehens und reagieren auf Angebot und Nachfrage, so der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes HDE, Stefan Genth, gegenüber der „Welt“. Der Lebensmittelhandel führt gegen das Verbot auch soziale Gründe an. Eine staatliche Regulierung führe, laut HDE, zu steigenden Preisen, die vor allem sozial Schwächere treffen würden.
Die Forderung der Grünen nach einer schnellstmöglichen Umsetzung der EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken (UTP-Richtlinie) im Lebensmittelhandel, besitzt für Hauptgeschäftsführer Genth keine Priorität. Gegenüber der „Welt“ betonte der HDE-Vertreter, dass es im deutschen Wettbewerbsrecht bereits ein Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis gebe. Im Jahr 2017 habe es sogar eine zusätzliche Ausweitung des Verbots gegeben. Auch unter Juristen findet der Vorschlag der Grünen wenig Gegenliebe. Der Fachanwalt für Wettbewerbsrecht, Kim Künstner, von der Frankfurter Anwaltskanzlei Schulte Riesenkampff, sieht die Folgen eines Verbots von Dumpingpreisen kritisch. Was fehlt, sind die Mittel zu einer Durchsetzung der Maßnahmen in der Praxis. Ohne die entsprechende Anwendung, sei eine gesetzliche Regelung allerdings nichts wert. Weder sei die staatliche Zuständigkeit geregelt, noch gäbe es für die Erzeuger eine Pflicht zur Offenlegung der Kalkulation. Das Verbot würde deshalb nichts zu einer Veränderung der prekären Produktionsverhältnisse der landwirtschaftlichen Erzeuger beitragen, ist der Anwalt überzeugt.
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