Haftbefehl erlassen nach tödlichen SchĂŒssen in Stade
30.06.2026 - 19:41:19 | dpa.deNach den tödlichen SchĂŒssen auf sechs Menschen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade hat das Amtsgericht Haftbefehl gegen den 45 Jahre alten TatverdĂ€chtigen erlassen. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten aufgrund des Vorliegens von Mordmerkmalen, insbesondere HeimtĂŒcke und niederen BeweggrĂŒnden, als sechsfachen Mord, hieĂ es in einer Mitteilung. Der Beschuldigte wurde den Angaben zufolge anschlieĂend in eine JVA gebracht.
«WĂ€hrend eines HilfeplangesprĂ€chs unter Beteiligung mehrerer Mitarbeiter der Einrichtung und des Jugendamtes der Region Hannover soll er plötzlich mit der mitgebrachten Schusswaffe auf die Mitarbeiter geschossen haben, um sie zu töten», schrieb die Staatsanwaltschaft.Â
In Bezug auf die beiden Frauen, die zuvor vernommen worden waren - die Mutter der gemeinsamen Tochter und die Fahrerin des TatverdĂ€chtigen - habe die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf Untersuchungshaft gestellt. Sie sind aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen worden, wie es weiter hieĂ.
Der Mann soll am Montag in einer Mutter-Kind-Wohngruppe in der Stadt westlich von Hamburg vier Frauen und zwei MĂ€nner getötet haben. FĂŒnf erlagen am Tatort ihren Verletzungen, ein weiteres Opfer starb im Krankenhaus. Drei der Getöteten waren BeschĂ€ftigte des Jugendamtes der Region Hannover, die anderen drei Getöteten waren Mitarbeitende der Stader Jugendhilfeeinrichtung.Â
Mann hat keine waffenrechtliche Erlaubnis
Hintergrund der Tat ist nach bisherigen Erkenntnissen wahrscheinlich ein Sorgerechtsstreit. Der TatverdĂ€chtige hatte in der Einrichtung einen Termin bezĂŒglich des Sorgerechts fĂŒr seine drei Monate alte Tochter. Die 34-jĂ€hrige Mutter des Kindes und deren gemeinsame drei Monate alte Tochter blieben bei der Tat unverletzt. Die Polizei befragte die Frau, das Baby wurde in die Obhut des Jugendamtes ĂŒbergeben.
Die Ermittler hatten zunÀchst nicht mitgeteilt, um welche Art von Waffe es sich handelte und wie der VerdÀchtige daran gekommen sein soll. Eine waffenrechtliche Erlaubnis hatte der Mann nach Angaben der Behörden nicht.
