Vulkan Aso senkt Warnstufe am 1. September 2026
Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 08:16 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS
Am Vulkan Aso in Aso wurde die Warnstufe am 1. September 2026 von Stufe 3 auf Stufe 2 gesenkt. Der Vulkan (???) bleibt am Krater eingeschrÀnkt zugÀnglich, wÀhrend das Bergplateau seit dem 2. September wieder erreicht werden kann.
Vulkan Aso bleibt am Krater teilweise gesperrt
Die japanische Wetterbehörde setzte die Warnstufe am 1. September 2026 um 16 Uhr von âZutrittsbeschrĂ€nkung fĂŒr den Bergâ auf âBeschrĂ€nkung rund um den Kraterâ herab. Nach Angaben der Behörde wurde damit die Sperre im Bereich von etwa zwei Kilometern teilweise aufgehoben. Im Umkreis von etwa einem Kilometer um den ersten Nakadake-Krater gilt jedoch weiterhin ein Zutrittsverbot.
Die Herabstufung betrifft den Vulkan selbst und ist kein Ende sĂ€mtlicher EinschrĂ€nkungen. Die zustĂ€ndige Betreiberseite fĂŒhrt weiterhin die Warnstufe 2 und die Sperrung des Kraterbereichs aus. Die aktuellen KraterbeschrĂ€nkungen gelten deshalb als maĂgebliche Information fĂŒr den Besuch.
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass im gesperrten Bereich weiterhin Gefahren durch gröĂere Gesteinsbrocken, pyroklastische Ströme, Vulkanasche und vulkanische Gase bestehen. Besucher sollen gefĂ€hrliche Zonen meiden und die Hinweise der örtlichen Stellen beachten.
Vulkan Aso öffnet das Bergplateau, nicht den Krater
Nach der Sicherheitskontrolle am Bergplateau wurde die Regelung am 2. September 2026 um 9 Uhr auf eine etwa ein Kilometer groĂe Sperrzone um den Krater umgestellt. Dadurch wurde der Zugang bis zum Aso-Bergplateau wieder möglich. Der erste Nakadake-Krater selbst blieb fĂŒr Besichtigungen geschlossen.
FĂŒr Reisende ergibt sich damit ein geteilter Zugang: Das Plateau kann wieder als Ziel angesteuert werden, der unmittelbare Kraterbereich dagegen nicht. Die Besucherinformation des japanischen Umweltministeriums nennt ausdrĂŒcklich die fortbestehende Sperre im Umkreis von etwa einem Kilometer.
Auch die Landschaft auĂerhalb der Zone bleibt von der Kraterregelung zu unterscheiden. Nach den veröffentlichten Hinweisen sind unter anderem Kusasenri und das Bergplateau erreichbar. Damit fĂŒhrt die am 1. September 2026 beschlossene Lockerung nicht zu einer vollstĂ€ndigen Freigabe des Vulkans, sondern verschiebt die zugĂ€ngliche Grenze nĂ€her an den Krater.
Vulkan Aso besuchen: was Reisende aus Deutschland wissen sollten
- Die Ănderung trat am 1. September 2026 um 16 Uhr in Kraft. Seit dem 2. September 2026 ist das Bergplateau wieder erreichbar, wĂ€hrend der Kraterbereich gesperrt bleibt.
- Der Bereich im Umkreis von etwa einem Kilometer um den ersten Nakadake-Krater darf nicht betreten werden. Eine Kraterbesichtigung ist nach den aktuellen Betreiberhinweisen nicht möglich.
- Kusasenri und das Aso-Bergplateau liegen auĂerhalb der genannten Sperrzone und werden in den veröffentlichten Besucherinformationen als erreichbar genannt.
- Im Umfeld des Kraters können Vulkanasche, kleine und groĂe Gesteinsbrocken sowie vulkanische Gase auftreten. Die Hinweise vor Ort und die aktuelle Kraterregelung sind zu beachten.
- Der Vulkan liegt in der PrÀfektur Kumamoto auf Kyushu in Japan. Amtssprache ist Japanisch, die LandeswÀhrung ist der Yen.
- Die Einreisebestimmungen richten sich nach der Staatsangehörigkeit; deutsche StaatsbĂŒrger prĂŒfen die LĂ€nderinformationen des AuswĂ€rtigen Amts unter auswaertiges-amt.de.
Vulkan Aso auf Social-Media-Plattformen
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Vulkan Aso: hÀufige Fragen
Was hat sich am Vulkan Aso geÀndert?
Am 1. September 2026 wurde die Warnstufe von 3 auf 2 herabgesetzt. Seit dem 2. September 2026 ist das Bergplateau wieder erreichbar, der Bereich um den Krater bleibt gesperrt.
Ist der Krater des Vulkan Aso geöffnet?
Nein. Im Umkreis von etwa einem Kilometer um den ersten Nakadake-Krater gilt weiterhin ein Zutrittsverbot.
Wo liegt der Vulkan Aso und wie kommt man hin?
Der Vulkan liegt in der PrÀfektur Kumamoto auf Kyushu in Japan. Die aktuellen Betreiberhinweise nennen das Bergplateau als erreichbar, verweisen aber zugleich auf die geltende Kraterregelung.
