EKT (E-Schock) – Folter oder Therapie?
Veröffentlicht am: 14.08.2026 um 17:50 Uhr | pressetext.deFür viele Menschen klingt "Elektroschockbehandlung" nach einem Relikt aus vergangenen Zeiten. Tatsächlich wird das Verfahren unter dem heutigen Namen Elektrokonvulsionstherapie (EKT) weiterhin auch in Österreich angewendet.
Bei der EKT setzen Psychiater den Patienten unter Vollnarkose, verabreichen ihm ein muskellähmendes Mittel, beatmen hin künstlich, legen eine Spannung von bis zu 460 Volt an die Schläfen und lösen mit Hilfe des Stroms einen künstlichen epileptischen Krampfanfall im Hirn aus. EKT-Patienten erhalten in der Regel 8-12 Schocks, im Abstand von je zwei bis drei Tagen.
Nutzen oder Schaden?
Eine Diskussion über EKT muss berücksichtigen, dass das Verfahren von Teilen der Psychiatrie als wirksame Behandlung angesehen wird. Für das österreichische Gesundheitsportal ist EKT bei schweren depressiven und manischen Episoden eine etablierte Therapie. Als mögliche Nebenwirkung nennt das österreichische Gesundheitsportal unter anderem eine Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses über mehrere Wochen.
Was besagen aber Studien wirklich über die Anwendung bei Patienten?
Es gibt zahlreiche EKT-Patientenmeldungen, die danach über Desorientierung, Gedächtnisverlust, Konzentrationsschwierigkeiten, kardiovaskuläre Komplikationen, Kopfschmerzen, zerbrochene Zähne, ausgerenkte Wirbel und vieles mehr erzählen. Die wissenschaftliche und medizinische Debatte lässt sich nicht seriös auf die Aussage reduzieren, EKT habe manchmal eine therapeutische Wirkung.
Die entscheidenden Fragen lauten vielmehr: Welche Risiken bestehen? Wie dauerhaft ist ein möglicher Nutzen? Wie nachhaltig kann der dadurch ausgelöste Schaden sein? Bleibender Gedächtnisverlust? Und vor allem: Hat der Betroffene tatsächlich frei und nach umfassender Aufklärung zugestimmt?
Gedächtnis und kognitive Beeinträchtigungen bleiben ein zentraler Streitpunkt
Zu den am häufigsten diskutierten Risiken gehören Auswirkungen auf Gedächtnis und kognitive Leistungsfähigkeit.
Eine 2024 veröffentlichte systematische Übersichtsarbeit und Metaanalyse untersuchte ausdrücklich die langfristigen kognitiven Auswirkungen der EKT bei Patienten mit schweren Depressionen. Die Autoren verweisen darauf, dass kurzfristige kognitive Beeinträchtigungen nach EKT bereits aus früheren Untersuchungen bekannt sind und die möglichen Langzeitfolgen weiterhin Gegenstand wissenschaftlicher Diskussion sind.
Patienten sprechen vom permanenten Verlust von großen Teiles des Gedächtnisses nach der Behandlung.
WHO: Freie und informierte Zustimmung muss Grundlage der Behandlung sein
Der Konflikt gewinnt noch eine zusätzliche andere Dimension, wenn EKT gegen den Willen eines Menschen oder ohne tatsächlich freie und informierte Zustimmung durchgeführt wird.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO stellt grundsätzlich fest, dass eine psychiatrische Diagnose niemals dazu führen darf, einem Menschen seine Menschenrechte oder seine Beteiligung an Entscheidungen über die eigene Gesundheit zu entziehen. Die WHO kritisiert weltweit unfreiwillige Einweisungen und Behandlungen und fordert eine stärker menschenrechtsbasierte psychiatrische Versorgung.
Gemeinsam mit dem UN-Hochkommissariat für Menschenrechte veröffentlichte die WHO 2023 Leitlinien zur Reform psychiatrischer Gesetzgebung. Ziel ist ausdrücklich, Zwang in psychiatrischen Einrichtungen zurückzudrängen beziehungsweise zu beenden und freie und informierte Zustimmung zur Grundlage psychiatrischer Interventionen zu machen.
Auch die WHO-Leitlinien zu gemeindenahen psychiatrischen Diensten nennen ausdrücklich die Verabreichung von Antipsychotika, Elektrokonvulsionstherapie und Psychochirurgie ohne informierte Zustimmung als menschenrechtlich problematische Praktiken.
Wann wird aus einer Behandlung eine Menschenrechtsverletzung?
Dokumente aus dem UN-Menschenrechtssystem gehen noch weiter.
In einer gemeinsamen Mitteilung von UN-Mandatsträgern zu psychiatrischen Zwangsmaßnahmen wird darauf hingewiesen, dass die Anwendung von Zwang – darunter auch Elektrokonvulsionstherapie – unter bestimmten Umständen in den Bereich der UN-Konvention gegen Folter beziehungsweise grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung fallen kann.
Sehr wohl aber entsteht eine fundamentale menschenrechtliche Frage, sobald eine invasive psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung durchgeführt wird oder wenn einem Menschen aufgrund einer psychiatrischen Diagnose faktisch die Möglichkeit genommen wird, selbst über seinen Körper zu entscheiden.
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt den Schutz der körperlichen und geistigen Integrität von Menschen mit Behinderungen in den Mittelpunkt. Auch WHO und UN-Menschenrechtsexperten betonen deshalb immer wieder, dass Menschen mit psychosozialen oder intellektuellen Beeinträchtigungen nicht allein aufgrund ihrer Diagnose von Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung ausgeschlossen werden dürfen.
CCHR fordert Transparenz und umfassende Aufklärung
Die Bürgerkommission für Menschenrechte (CCHR) sieht deshalb dringenden Bedarf an einer öffentlichen Diskussion über den heutigen Einsatz der Elektrokonvulsionstherapie. Nicht Schlagwörter, sondern überprüfbare Daten müssten im Mittelpunkt stehen.
Wie viele E-schocks werden in Österreich wirklich gegeben?
Patienten und Angehörige sollten vor einer Behandlung verständlich darüber informiert werden, wie die Behandlung durchgeführt wird, ob ein kurzfristiger und langfristiger Nutzen wirklich wissenschaftlich belegt ist, welche Gedächtnisverluste und sonstigen Nebenwirkungen auftreten können, wie viele Todesfälle es nach der Behandlung gibt, welche Behandlungsalternativen bestehen, wie viele Sitzungen geplant sind und ob eine Behandlung jederzeit abgelehnt beziehungsweise eine bereits erteilte Zustimmung zurückgezogen werden kann.
Besonders kritisch sieht CCHR jede Form psychiatrischer Behandlung, bei der die Entscheidungsfreiheit eines Menschen eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt wird. "Bei einer Behandlung, bei der elektrischer Strom durch den Kopf geleitet wird, um gezielt einen epileptischen Krampfanfall auszulösen, darf es beim Recht auf Aufklärung und Selbstbestimmung keine Grauzone geben", so die Bürgerkommission für Menschenrechte.
EKT – Folter oder Therapie? Die Antwort hängt auch von der Freiheit der Entscheidung ab
Eine medizinische Maßnahme kann nicht allein danach beurteilt werden, ob Ärzte sie als Therapie bezeichnen. Entscheidend sind ebenso wissenschaftlich belegter Nutzen, Risiken, Verhältnismäßigkeit, Alternativen und Folgen der Behandlung– und das fundamentale Recht jedes Menschen auf körperliche und geistige Unversehrtheit sowie freie und informierte Entscheidung über die eigene Behandlung.
Ausstellung- Psychiatrie: Tod statt Hilfe? Die Ausstellung im Palais Palffy in Wien 1 beleuchtet die Schattenseiten der Psychiatrie: Die Ausstellung "Psychiatrie – Tod statt Hilfe" dokumentiert vom 12. bis 15. August 2026 von der WHO und UN kritisierte Praktiken. Sie zeigt historische Entwicklungen, umstrittene Behandlungsmethoden und Berichte von Betroffenen, Elektroschocks, Zwangsmaßnahmen, Psychochirurgie und den erhöhten Einsatz von Psychopharmaka: Eine multimediale Ausstellung am Wiener Josefsplatz erhebt schwere Vorwürfe gegen psychiatrische Praktiken und fordert eine offene Debatte über Menschenrechte, Patientenschutz und Alternativen.
Was geschieht, wenn eine Behandlung gegen den Willen eines Menschen durchgeführt wird? Wo endet notwendige Hilfe – und wo beginnen Zwang, Kontrolle und die Verletzung grundlegender Rechte? Diesen Fragen widmet sich die Ausstellung "Psychiatrie – Tod statt Hilfe", die von 12. bis 15. August 2026 im Palais Palffy, Josefsplatz 6, 1010 Wien, zu sehen ist. Veranstalter ist die Bürgerkommission für Menschenrechte, international bekannt als Citizens Commission on Human Rights, kurz CCHR.
Ort: Palais Palffy, 1. Stock, Josefsplatz 6, 1010 Wien
Zeit: Die Ausstellung ist vom 12.August bis inklusive 15. August von 10 bis 20 Uhr geöffnet.
Die interaktive und visuell eindringliche Präsentation zeichnet ein kritisches Bild der Geschichte der Psychiatrie und stellt zugleich die Frage, welche umstrittenen Praktiken bis heute fortbestehen. In insgesamt 14 Dokumentationen kommen Ärzte, Akademiker, Rechtsanwälte, Menschenrechtsexperten, Künstler und Menschen zu Wort, die nach eigenen Angaben psychiatrische Übergriffe erlebt haben.
Quellen:
Österreichisches Gesundheitsportal – Bundesministerium: "Depression: Diagnose und Therapie" – Beschreibung der Elektrokonvulsionstherapie, Behandlungsablauf und mögliche Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses.
Statistik Austria / BMSGPK – Leistungskatalog Krankenanstalten: Leistung AA210 "Elektrokonvulsionstherapie (EKT)" – Definition als EEG-kontrolliertes Auslösen eines epileptischen Anfalls durch elektrische Stimulation in Allgemeinanästhesie.
National Institute for Health and Care Excellence (NICE): Depression in adults: treatment and management; Überprüfung der EKT-Empfehlungen, Januar 2026.
UK ECT Review Group, The Lancet: "Efficacy and safety of electroconvulsive therapy in depressive disorders: a systematic review and meta-analysis."
World Health Organization / Office of the UN High Commissioner for Human Rights: "Mental health, human rights and legislation: guidance and practice", 2023 – menschenrechtsbasierte psychiatrische Versorgung und freie informierte Zustimmung.
World Health Organization: "Mental health: Promoting and protecting human rights", 2023 – Selbstbestimmung, unfreiwillige Behandlung und Menschenrechte.
WHO QualityRights: Guidance on community mental health services – Kritik an psychiatrischen Interventionen einschließlich EKT ohne informierte Zustimmung.
Guo Q. et al., Psychiatry Research, 2024: "Long-term cognitive effects of electroconvulsive therapy in major depressive disorder: A systematic review and meta-analysis."
United Nations Human Rights – Special Procedures: Dokumentation zu Zwangsmaßnahmen in der psychiatrischen Behandlung und deren möglicher Einordnung unter die Bestimmungen gegen Folter bzw. grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung.
Für mehr Fragen: www.cchr.at ( https://www.cchr.at/ ) www.kvpm.de ( https://www.kvpm.de/ ) www.cchr.org ( https://www.cchr.org/ )
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Aussender: Bürgerkommission für Menschenrechte Ansprechpartner: Presseabteilung E-Mail: info@cchr.at Website: www.cchr.at
