Millionen, Euro

18,3 Millionen Euro Entlastung: Weniger Prüfpflichten für Dienstwagen geplant

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 15:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf sieht jährliche Einsparungen von 18,3 Millionen Euro durch weniger Führerscheinprüfungen bei Firmenwagen vor.

Dienstwagen-Führerscheine: Bundesregierung plant weniger Kontrollen
Ein aufgeräumter, leerer Schreibtisch in einem hellen, modernen Büro bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung will Arbeitgeber bei der Überprüfung von Dienstwagenberechtigungen spürbar von bürokratischem Aufwand entlasten. Mit dem Gesetzentwurf zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich, der an den Bundestag weitergeleitet wurde, soll ein neuer Paragraph 2e im Straßenverkehrsgesetz (StVG) verankert werden.

Vorgesehen ist, dass Unternehmen den Führerschein von Beschäftigten künftig grundsätzlich nur noch vor der erstmaligen Überlassung eines Firmenwagens sowie bei einem konkreten Anlass kontrollieren müssen. Bislang führten viele Betriebe regelmäßige Kontrollen durch, um Halterpflichten abzusichern.

Millionenentlastung für die Wirtschaft

Nach Berechnungen der Bundesregierung beläuft sich das jährliche Entlastungsvolumen durch diese Neuregelung auf 18,3 Millionen Euro. Insgesamt umfasst das zugrunde liegende Maßnahmenpaket im Verkehrssektor 18,9 Millionen Euro an jährlichen Einsparungen. Künftig sollen 2,85 Millionen Prüfungen entfallen, für die jeweils ein Aufwand von 6,43 Euro veranschlagt wird.

Als Datengrundlage dienten Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA), wonach 5,7 Millionen Fahrzeuge gewerblich gehalten werden; bei rund der Hälfte davon handelt es sich um Fahrzeuge mit einem festen Beschäftigten. Der verbleibende Betrag von rund 0,5 Millionen Euro der Gesamtersparnis geht auf Vereinfachungen beim Drohnenregister des Luftfahrt-Bundesamts zurück, wo künftig jährlich rund 140.000 erneute Registrierungen wegfallen sollen.

Eine von den Bundesländern geforderte Altersprüfung für E-Scooter ab 14 Jahren, verbunden mit einem Bußgeld von 70 Euro, lehnte die Bundesregierung hingegen ab.

Logistikbranche begrüßt Umstellung auf Anlassprüfungen

Auf Zustimmung stößt der Vorstoß in der Transportwirtschaft. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßte die Abkehr von wiederkehrenden Prüfungen im Rahmen des aktuellen Berichts der Bundesregierung zur Staatsmodernisierung.

BGL-Vorstandssprecher Prof. Dr. Dirk Engelhardt erklärte, Unternehmen benötigten eine digitale Verwaltung, die zügig, unkompliziert und verlässlich arbeite. Jeder Schritt zum Abbau unnötiger Bürokratie sowie zur durchgängigen Digitalisierung von Verfahren sei sachgerecht und bedeutend.

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Neben den geänderten Prüfpflichten hob der Verband weitere Reformansätze für den Straßengüterverkehr hervor. Dazu zählen ein bundesweit einheitliches Kfz-Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt für Zulassungen sowie digitale Dokumente für Fahrzeuge und Führerscheine.

Teil einer umfassenden Modernisierungsagenda

Die Reform der Führerscheinprüfung ist Bestandteil des Jahresberichts zur Staatsmodernisierung, der mehr als 80 Maßnahmen umfasst. Die Vorhaben gehen maßgeblich auf Digitalminister Dr. Karsten Wildberger zurück.

Nach dessen Zwischenbilanz nach einem Jahr sind 5 von 23 zentralen Hebelprojekten abgeschlossen, während die übrigen umgesetzt werden. Von 80 weiteren Maßnahmen wurden bislang 7 vollendet, 11 befinden sich in Vorbereitung und 62 in der operativen Umsetzung.

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Die Bundesregierung peilt an, den gesamten bürokratischen Erfüllungsaufwand um mindestens 10 Milliarden Euro zu senken – ein Ziel, das laut dem Zwischenbericht bereits erreicht worden sei. Zudem sollen die Bürokratiekosten um 25 Prozent beziehungsweise 16 Milliarden Euro sinken. Die bisherige Zwischenbilanz weist hier Einsparungen in Höhe von 232 Millionen Euro aus.

Zusätzlich sollen Berichtspflichten um 30 Prozent schrumpfen. Eckpunkte für ein entsprechendes Gesetz sind für Dezember 2026 angekündigt. Die Parlamentarische Staatssekretärin Gitta Connemann bezeichnete das geplante Gesetzesvorhaben als Meilenstein und verwies darauf, dass ein Unternehmen im Schnitt rund 200 Behördenkontakte im Jahr verzeichne.

Auf der straßenverkehrsrechtlichen Agenda steht ferner die Einführung eines zentralen Portals beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ab dem 1. Juli 2027, während der digitale Führerschein bis zum Jahresende umgesetzt werden soll.

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