50 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) - Grundlage des modernen Arbeits- und Gesundheitsschutzes
26.11.2024 - 10:00:07Von einer Welt ohne ArbeitsunfĂ€lle und arbeitsbedingte Erkrankungen waren die Unternehmen in Deutschland im Jahr 1961 weit entfernt: Mit 3.187.614 meldepflichtigen ArbeitsunfĂ€llen und Berufskrankheiten war der Höchststand der Arbeitsunfallzahlen nach dem zweiten Weltkrieg erreicht. 2023 hingegen lag die Zahl der meldepflichtigen ArbeitsunfĂ€lle bei 783.426. Ein RĂŒckgang, an dem das Inkrafttreten des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) am 1. Dezember 1974 wesentlichen Anteil hat. "Das ASiG ist bis heute die Grundlage fĂŒr die Arbeit der BetriebsĂ€rzte und der FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit. Es forderte von Anfang an die interdisziplinĂ€re Zusammenarbeit von BetriebsĂ€rzten und Experten fĂŒr Arbeitssicherheit sowie die Einbeziehung der BeschĂ€ftigten. Damit war es nicht nur erstaunlich modern, sondern auch fĂŒhrend in Europa, wo das Thema Arbeitssicherheit erst in den 1980er Jahren an Bedeutung gewann", erklĂ€rt Dr. Ludwig Brands, Experte fĂŒr Arbeitssicherheit bei TĂV Rheinland. TĂV Rheinland betreibt bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und berĂ€t Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
Bestellung von BetriebsĂ€rzten und FachkrĂ€ften fĂŒr Arbeitssicherheit
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, BetriebsĂ€rzte und FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Sie sollen Arbeitgebende bei der Arbeitssicherheit und der UnfallverhĂŒtung unterstĂŒtzen. Das Gesetz eröffnet auch die Möglichkeit, diese Aufgaben einem ĂŒberbetrieblichen Dienst wie TĂV Rheinland zu ĂŒbertragen. Dabei muss der Arbeitgeber die Gegebenheiten im Unternehmen, wie die Unfall- und Gesundheitsgefahren, die Zahl der BeschĂ€ftigten und die Arbeitsorganisation berĂŒcksichtigen. FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit haben zudem die Aufgabe, dem Arbeitgeber oder der fĂŒr die Arbeitssicherheit verantwortlichen Person die erforderlichen arbeitssicherheitsbezogenen Kenntnisse zu vermitteln.
Das ASiG weist BetriebsĂ€rzten und FachkrĂ€ften fĂŒr Arbeitssicherheit konkrete Aufgaben zu, die bereits bei der Planung und Beschaffung von Betriebsanlagen und Arbeitsmitteln beginnen. "Die Aufgaben der BetriebsĂ€rzte sind im ASiG breit gefĂ€chert. Sie umfassen unter anderem arbeitsphysiologische, arbeitspsychologische und sonstige ergonomische sowie arbeitshygienische Fragen, arbeitsmedizinische Untersuchungen und die Beratung der BeschĂ€ftigten. Hinzu kommen Betriebsbegehungen zusammen mit FachkrĂ€ften fĂŒr Arbeitssicherheit und die Analyse arbeitsbedingter Erkrankungen sowie die Empfehlung von MaĂnahmen, diese zu verhindern. Mit dem Hinweis auf arbeitspsychologische Erkrankungen zeigt sich das Gesetz auch hier sehr modern", betont Dr. Wiete Schramm, Arbeitsmedizinerin bei TĂV Rheinland.
Sichtweise der BeschÀftigten einbeziehen
Das ASiG legt fest, dass BetriebsĂ€rzte und FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten mĂŒssen und diesen ĂŒber wichtige Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der UnfallverhĂŒtung unterrichten. DarĂŒber hinaus sieht das Gesetz in Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden die Einrichtung eines Arbeitsschutzausschusses vor, der mindestens viermal im Jahr zusammenkommt. Mitglieder in diesem Ausschuss sind neben dem Arbeitgeber oder einer von diesem beauftragten Person zwei Betriebsratsmitglieder, BetriebsĂ€rzte, FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit und die Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen. Dies stellt sicher, dass auch die Sicht der BeschĂ€ftigten bei den MaĂnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einflieĂen.
Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens
Mit seinen Vorschriften legt das ASiG die Grundlage fĂŒr den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Eine Konkretisierung erfolgt in der Vorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie regelt unter anderem die erforderliche Fachkunde beider Berufsgruppen und ihre Aufgabenbereiche detaillierter. AbhĂ€ngig von der BetriebsgröĂe werden zudem verschiedene Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die passend zum Unternehmen ausgestaltet werden können.
Unternehmen und BeschĂ€ftigte können sich unter folgendem Link ĂŒber das Angebot zur Arbeitssicherheit von TĂV Rheinland informieren: www.tuv.com/arbeitssicherheit
Ăber TĂV Rheinland
Sicherheit und QualitĂ€t in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: DafĂŒr steht TĂV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tĂ€tig und zĂ€hlt zu den weltweit fĂŒhrenden PrĂŒfdienstleistern. TĂV Rheinland hat mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ĂŒber 50 LĂ€ndern und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TĂV Rheinland prĂŒfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innnovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhĂ€ngigen Fachleute fĂŒr Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TĂV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen fĂŒr mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
Ăber TĂV Rheinland Arbeitsmedizinische Dienste
Die TĂV Rheinland Arbeitsmedizinischen Dienste (AMD) betreiben als Tochterunternehmen der TĂV Rheinland Group bundesweit arbeitsmedizinische Zentren und beraten Betriebe hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Rund 840 FachĂ€rzt:innen, FachkrĂ€fte fĂŒr Arbeitssicherheit, Psycholog:innen, Arbeitsmedizinische Assistent:innen, Gesundheitsmanager:innen und Berater:innen setzen sich dafĂŒr ein, Risiken und Gefahrenpotenziale in Unternehmen zu verringern und die physische wie psychische Gesundheit zu schĂŒtzen. Damit gehören die AMD zu einem der gröĂten Anbieter fĂŒr arbeitssicherheits- bzw. arbeitsmedizinische Dienstleistungen in Deutschland. Ging es beim Arbeitsschutz lange nur um die technische Vermeidung von ArbeitsunfĂ€llen, so kĂŒmmern sich die AMD heute zunehmend um die ganzheitliche PrĂ€vention und Gesundheitsvorsorge.
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