5G: Bundesregierung prüft weitreichendes Huawei-Verbot
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 19:05 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNeue Vorgaben für 5G-Basisstationen
- Das Bundesinnenministerium prüft Verbote bestimmter Komponenten in deutschen Mobilfunknetzen.
- Die Bundesnetzagentur will sämtliche Funktionen von 5G-Basisstationen als kritisch einstufen.
- Die Vereinbarung von 2024 sieht den Ausbau chinesischer Technik aus dem Kernnetz bis Ende 2026 vor.
- Zentrale Steuerungssysteme sollen bis Ende 2029 ohne chinesische Technik auskommen.
Bundesregierung prüft neue Regeln für 5G-Technik
Das Bundesinnenministerium bereitet schärfere Beschränkungen für chinesische Netzwerktechnik in deutschen Mobilfunknetzen vor. Grundlage ist ein Entwurf der Bundesnetzagentur, der sämtliche Funktionen von 5G-Basisstationen als kritisch einstufen soll.
Sicherheitskatalog erweitert kritische Funktionen
Ein Ministeriumssprecher verwies auf die Notwendigkeit, Abhängigkeiten und Risiken bei kritischen Infrastrukturen umfassend und vorausschauend neu zu bewerten. Bei Bedarf sollen gesetzliche Möglichkeiten genutzt werden, um bestimmte Komponenten zu verbieten.
Die Bundesnetzagentur begründet die Einstufung mit den zentralen Sicherheits- und Steuerungsfunktionen der Basisstationen. Sie warnt vor Angriffen, die eine überregionale Beeinträchtigung auslösen könnten, etwa durch Einflussnahme aus Drittstaaten.
Huawei und ZTE könnten stärker betroffen sein
Damit könnten dem chinesischen Netzwerkausrüster Huawei und dem Anbieter ZTE weitreichende Verbote drohen. Huawei lehnt eine pauschale Einstufung der Basisstationsfunktionen als kritisch ab.
Deutsche Telekom, Telefónica und Vodafone setzen weiterhin Technik des Unternehmens ein. Ein Austausch der Komponenten könnte nach Angaben aus der Branche Milliarden kosten.
Netzbetreiber warnen vor Folgen
Die Netzbetreiber weisen die geplante Verschärfung zurück. In ihrer Auswertung der Stellungnahmen hält die Bundesnetzagentur fest, dass alle Betreiber die Erfassung der Funktionen der sogenannten gNodeB als unverhältnismäßig ablehnen.
Die Telekom warnt, die Versorgungsqualität könne dadurch aufs Spiel gesetzt werden. Das Unternehmen geht davon aus, dass die Vereinbarung mit der Bundesregierung aus dem Jahr 2024 weiter gilt.
Fristen für den Technikaustausch
Nach dieser Vereinbarung soll chinesische Technik bis Ende 2026 aus dem 5G-Kernnetz entfernt werden. Für zentrale Steuerungssysteme gilt eine Frist bis Ende 2029, während Basisstationen bislang weitgehend ausgenommen waren.
Die geplante Neubewertung betrifft einen zentralen Baustein der deutschen Mobilfunkinfrastruktur. 5G-Basisstationen übertragen nicht nur Daten, sondern übernehmen auch Steuerungs- und Sicherheitsfunktionen im Netz. Werden sämtliche Funktionen als kritisch eingestuft, erweitert sich der Kreis der Komponenten, für die der Staat Sicherheitsauflagen oder Verbote anordnen kann.
Die Debatte knüpft an die 2024 vereinbarte schrittweise Reduzierung chinesischer Technik an. Für das 5G-Kernnetz gilt dabei eine frühere Frist als für zentrale Steuerungssysteme; Basisstationen waren bislang weitgehend ausgenommen. Der neue Katalogentwurf würde diese Abgrenzung praktisch deutlich verkleinern.
Folgen für Netze und Verbraucher
Für die Betreiber steht damit eine kostenintensive Umrüstung im Raum. Ein Austausch bereits installierter Technik müsste nicht nur beschafft, sondern auch geplant, getestet und in laufende Netze integriert werden. Die Unternehmen warnen deshalb vor Auswirkungen auf Versorgung und Ausbau.
Politisch geht es zugleich um die Abhängigkeit von Anbietern aus Drittstaaten und um mögliche Einflussnahme auf kritische Infrastrukturen. Ein Verbot würde die Sicherheitsstrategie verschärfen, könnte aber Investitionskosten und technische Umstellungen beschleunigen. Für Kunden wären zunächst vor allem Netzumbauten und mögliche Verzögerungen beim Ausbau relevant; konkrete Auswirkungen hängen vom endgültigen Sicherheitskatalog und den späteren Entscheidungen des Innenministeriums ab.
