Abschlussprüfung: 52.000 Unternehmen befreit durch neue HGB-Grenzen
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 10:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 52.000 Unternehmen in Deutschland können künftig auf die gesetzliche Abschlussprüfung verzichten. Grund ist die Anhebung der Schwellenwerte im Handelsgesetzbuch (HGB). Die Neuregelung ist seit Frühjahr 2024 in Kraft – und entfaltet nun ihre volle Wirkung.
Wer gilt als „klein“?
Entscheidend für die Befreiung von der Prüfungspflicht ist der Status als kleine Kapitalgesellschaft. Die Grenzen wurden deutlich nach oben korrigiert:
- Bilanzsumme: bis zu 7,5 Millionen Euro
- Jahresumsatz: maximal 15 Millionen Euro
- Mitarbeiter: höchstens 50 Beschäftigte
Wer an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen mindestens zwei dieser Kriterien nicht überschreitet, gilt als klein. Viele mittelständische Betriebe, die zuvor knapp über den alten Grenzen lagen, fallen jetzt unter die Befreiungsregelung.
Großkonzerne im Visier der BaFin
Während kleine Unternehmen aufatmen, steht die Bilanzierung größerer Konzerne unter verschärfter Beobachtung. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Mitte Juli 2026 Prüfungen eingeleitet.
Betroffen ist unter anderem der Halbleiter-Spezialist Eckert & Ziegler. Die Behörde prüft den Jahresabschluss 2024 – im Zusammenhang mit der Abspaltung der Tochter Pentixapharm im Oktober 2024.
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Auch der Hamburger Gabelstaplerhersteller Jungheinrich steht im Fokus. Die BaFin untersucht den Halbjahresabschluss 2025 wegen möglicher fehlerhafter Bewertungen von Vermögenswerten. Hintergrund: ein geplanter Verkauf von Geschäftsanteilen in Russland.
Wenn die Frist platzt
Wie knifflig Bilanzierungsvorschriften bleiben, zeigt die Branicks Group AG. Das Unternehmen musste die Vorlage des geprüften Jahres- und Konzernabschlusses 2025 verschieben – eigentlich für Ende Juli 2026 geplant. Grund sind laufende Restrukturierungsverhandlungen mit Gläubigern. Die Abschlussprüfer müssen zusätzliche Prüfungshandlungen durchführen.
Die Verzögerung hat Folgen für Beteiligungsgesellschaften wie die TTL Beteiligungs- und Grundbesitz-AG, die ihren Zeitplan anpassen muss.
Die Komplexität von Bilanzierungen und Fristen betrifft nicht nur Großkonzerne – auch Selbstständige sollten ihre Unterlagen für den Ernstfall stets prüfungsbereit halten. Ein kompakter 12-Punkte-Selbstcheck hilft Ihnen, bei einer Betriebsprüfung souverän zu agieren und die Kontrolle zu behalten. Kostenlose Checkliste für die Betriebsprüfung herunterladen
Bilanzen als Risiko
Eine aktuelle Anlegerklage gegen den Verpackungsspezialisten Gerresheimer zeigt die Risiken fehlerhafter Bilanzierung. Vor dem Landgericht Düsseldorf werfen Kläger dem Unternehmen fehlerhafte Ad-hoc-Mitteilungen und Bilanzen für die Jahre 2023 bis 2025 vor. Die BaFin hatte zuvor eine vorzeitige Umsatzverbuchung gerügt.
Das Fazit: Während Großunternehmen mit zunehmenden Transparenzpflichten und Kontrollen kämpfen, gewinnen kleinere Betriebe durch die neuen Schwellenwerte finanzielle und zeitliche Spielräume. Der Mittelstand atmet auf – die Konzernwelt nicht.
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