Abstammungsrecht: Automatische zwei Mütter für Kinder in lesbischen Partnerschaften
Veröffentlicht am: 22.08.2026 um 07:12 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am 20. August 2026 weitreichende gesetzliche Vorhaben angekündigt, um den Schutz queerer Menschen in Deutschland zu stärken.
Zentrales Element ihrer Pläne ist eine Ergänzung des Grundgesetzes, die als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag am Rande des Christopher Street Day (CSD) in Berlin konzipiert ist. Das Justizministerium reagiert damit auf die anhaltenden Sicherheitsbedenken und rechtlichen Benachteiligungen der LGBTQ+-Gemeinschaft.
Reaktion auf den Terroranschlag beim CSD in Berlin
Der Anschlag, der sich am 25. Juli im Berliner Tiergarten ereignete, forderte ein Todesopfer und hinterließ 31 Verletzte. Vor diesem Hintergrund plant Hubig, Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes zu erweitern. Konkret soll ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität in den Verfassungstext aufgenommen werden.
Während Bundeskanzler Olaf Scholz das Vorhaben zur Grundgesetzänderung unterstützt, zeichnet sich im politischen Berlin bereits Widerstand ab. Die Union äußerte am 20. August 2026 deutliche Vorbehalte gegen die geplante Verfassungsänderung. Da für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich ist, ist die Position der Opposition für den Erfolg des Vorhabens entscheidend.
Reformen im Abstammungsrecht und Sexualstrafrecht
Neben der verfassungsrechtlichen Komponente treibt die Justizministerin eine Modernisierung des Familienrechts voran. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Abstammungsrecht.
Die geplante Reform des Abstammungsrechts könnte für lesbische Paare bedeuten, dass Kinder automatisch zwei Mütter haben – ohne aufwendiges Adoptionsverfahren. Unser Leitfaden erklärt, was das für Ihre Familie bedeutet und wie Sie sich rechtlich absichern. Jetzt kostenlosen Leitfaden anfordern
Hubig beabsichtigt, die gesetzlichen Regelungen so zu verändern, dass Kinder, die in lesbischen Partnerschaften geboren werden, rechtlich automatisch zwei Mütter haben. Bisher ist in solchen Fällen häufig ein zeitaufwendiges Adoptionsverfahren durch die Partnerin der biologischen Mutter notwendig, was durch die Reform entfallen würde.
Eingeschränkt werden die Reformbemühungen jedoch im Bereich der Leihmutterschaft. Die Ministerin erklärte, dass sie eine entsprechende Reform derzeit ablehne. Als Grund für diesen Verzicht nannte sie die ablehnende Haltung der Union, die eine politische Mehrheit für eine Neuregelung der Leihmutterschaft in der aktuellen Konstellation unmöglich mache.
Im Bereich des Sexualstrafrechts plant Hubig zudem die Einführung des Grundsatzes „Nur Ja heißt Ja“. Diese Regelung soll für alle Altersgruppen gelten. Damit geht das nationale Vorhaben über die bestehende EU-Richtlinie hinaus, die eine solche Regelung bisher lediglich für den Schutz von Jugendlichen vorsieht. Ziel ist es, die sexuelle Selbstbestimmung rechtlich umfassender abzusichern.
Verschärfungen im Jugendstrafrecht und Informationsaustausch
Zusätzlich zu den gesellschaftspolitischen Reformen sieht das Paket der Justizministerin sicherheitspolitische Nachschärfungen vor. Hubig plant, den Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden zu verbessern, um auf Bedrohungslagen effektiver reagieren zu können.
Bisher müssen viele lesbische Mütter nach der Geburt ihres Kindes ein langwieriges Adoptionsverfahren durchlaufen. Die geplante Gesetzesänderung könnte das ändern. Erfahren Sie in unserem Leitfaden, wie Sie Ihre Familie Schritt für Schritt rechtlich absichern – bevor die Reform kommt. Leitfaden zur rechtlichen Absicherung jetzt sichern
Im Bereich des Jugendstrafrechts kündigte die Ministerin Änderungen bei der sogenannten Vorbewährung an. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass auf straffälliges Verhalten junger Menschen konsequenter reagiert wird, wobei die präventive Wirkung des Jugendstrafrechts im Vordergrund steht.
Die Pläne der Ministerin vom 20. August 2026 verknüpfen somit den verstärkten Schutz von Minderheitenrechten mit einer Verschärfung der Sicherheits- und Strafverfolgungsinstrumente.
