Absturzsicherung, Hessen

Absturzsicherung in Hessen: Kontrollen an Laderampen vom 9. bis 13. November

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 05:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die GDA verbindet neue Erkenntnisse zu Gefahrstoffen mit Reformen der Sifa-Ausbildung und Maßnahmen gegen Absturzunfälle.
Moderne, aufgeräumte Industriehalle mit großen Fenstern und klarer Architektur als Symbol für betrieblichen Arbeitsschutz. Illustration mit AI erstellt.

In der dritten Zieleperiode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) arbeiten Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam an der Weiterentwicklung des betrieblichen Arbeitsschutzes. Wie Fachbeiträge Anfang November 2026 darlegen, stehen dabei neben der Bekämpfung von Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz auch strukturelle Reformen im Fokus der Träger.

Schutz vor Gefahrstoffen und Neuausrichtung der Sicherheitsfachkräfte

Ein zentraler Baustein der aktuellen Periode ist das Arbeitsprogramm „Miteinander und systematisch für einen sicheren Umgang mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ (AP KeGS).

Das Programm hat in der dritten GDA-Periode neue Erkenntnisse über den Schutz von Beschäftigten vor berufsbedingten Krebserkrankungen geliefert. Ziel der Initiative ist es, das Umsetzungsniveau der rechtlichen Anforderungen in Betrieben zu überprüfen und gezielte Verbesserungen anzustoßen.

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Parallel dazu wurde das Ausbildungssystem für Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) nach 25 Jahren grundlegend überarbeitet und neu aufgestellt. Nachdem die Pilotierung des neuen Ausbildungssystems im Jahr 2019 erfolgreich abgeschlossen wurde, ist es inzwischen bei vielen Unfallversicherungsträgern an den Start gegangen.

Ziel der Neuausrichtung ist eine Neubewertung der Perspektiven auf Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, um den Anforderungen einer veränderten Arbeitswelt gerecht zu werden.

Gutachten zur behördenübergreifenden Datennutzung

Neben personellen und stofflichen Aspekten befasst sich der Arbeitsschutz zunehmend mit informationstechnischen Fragen. Ein Bericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zum Thema Datenschutz im Arbeitsschutz fasst die Ergebnisse eines Gutachtens zusammen. Demnach ist eine behördenübergreifende Datennutzung im Arbeitsschutz rechtlich möglich und ethisch begründbar.

Der BAuA-Bericht nennt konkrete Voraussetzungen für einen solchen Datenaustausch: Erforderlich seien klare gesetzliche Regelungen, ein gemeinsames Verständnis der bestehenden Datenschutzvorgaben sowie technische Lösungen für einen sicheren Transfer. Zudem bedürfe es klarer Verfahren zur Entfernung oder Kennzeichnung personenbezogener Informationen.

Schwerpunkt Absturzprävention: Kontrollwoche in Hessen und Fachveranstaltung

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vermeidung schwerer Arbeitsunfälle. In Hessen kontrollieren die Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt vom 9. bis 13. November landesweit die Absturzsicherung an Laderampen und Fahrzeugen.

Nach zwei vorangegangenen Kontrollphasen zu Gerüsten und Dächern bildet dies die dritte hessische Aktionswoche des Jahres 2026 zu dieser Thematik. Der Rahmen der Aktion wird durch die GDA gebildet, die von Bund, Ländern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung getragen wird.

Beim Regierungspräsidium Kassel wird die Aktionswoche von Dr. Katherina Rüping und Ute Zier fachlich koordiniert. Regierungspräsident Mark Weinmeister wies in diesem Zusammenhang auf den hohen Anteil hin, den Abstürze am gesamten Arbeitsunfallgeschehen in Deutschland einnehmen, und betonte, dass derartige Vorfälle häufig schwer oder tödlich verliefen.

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Jutta Flocke, Abteilungsleiterin Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Darmstadt, nannte als Hauptziel die Sensibilisierung von Unternehmen sowie Beschäftigten. Ihr Kollege Dr. David Heß verwies auf konkrete Prüfpunkte der Aufsichtsdienste, zu denen Geländer, Sicherheitsunterweisungen, Trittstufen, Haltegriffe und Standflächen zählen.

Begleitend zu den Aufsichtsmaßnahmen veranstalten mehrere Unfallversicherungsträger am 3. Dezember 2026 von 9:00 bis 13:15 Uhr die kostenfreie Online-Fachveranstaltung „Sicheres Arbeiten in der Höhe – Absturzunfälle vermeiden“. Ausgerichtet wird der Termin via Teams und Zoom gemeinschaftlich von BGHM, BGW, BGHW, BG Verkehr, VBG sowie den Unfallkassen Hessen (UKH) und Rheinland-Pfalz (UKRLP).

Das Angebot richtet sich an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und betriebliche Arbeitsschutzverantwortliche und ist in das übergeordnete GDA-Themenjahr „Abstürze verhindern“ 2026/2027 eingebunden. Anmeldungen sind über das Portal der Berufsgenossenschaft Holz und Metall möglich.

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