ADHS im Job: Experten warnen vor VerklÀrung als Superkraft
22.06.2026 - 08:11:42 | boerse-global.de
Experten warnen vor einer Bagatellisierung der Erkrankung.
Die Aufmerksamkeitsdefizit-/HyperaktivitĂ€tsstörung rĂŒckt verstĂ€rkt in den Fokus der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Immer hĂ€ufiger wird die neurobiologische Störung im Job als besondere FĂ€higkeit umgedeutet. Diese Sichtweise verkenne die erheblichen EinschrĂ€nkungen, die Betroffene tatsĂ€chlich erleben, kritisieren Fachleute.
ADHS ist keine Charaktereigenschaft, sondern eine medizinisch relevante Störung des Dopaminstoffwechsels im Gehirn.
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Diagnosezahlen steigen deutlich
Daten der AOK zeigen die wachsende Bedeutung: 2006 hatten nur 0,1 Prozent der Versicherten eine ADHS-Diagnose. Bis 2023 stieg der Anteil auf 0,5 Prozent. SchĂ€tzungen gehen von etwa fĂŒnf Prozent betroffener Erwachsener in Deutschland aus.
Besonders bei Frauen wird die Erkrankung hĂ€ufig spĂ€t oder gar nicht erkannt. Die Symptome zeigen sich oft nicht durch Ă€uĂere HyperaktivitĂ€t, sondern durch innere Unruhe und Desorganisation. Eine fundierte Diagnose ist aufwendig â FachĂ€rzte veranschlagen Testverfahren, die deutlich ĂŒber eine Stunde dauern.
Hyperfokus trifft auf RealitÀt
Die VerklĂ€rung von Symptomen wie dem âHyperfokusâ als Wettbewerbsvorteil steht im Kontrast zu den klinischen RealitĂ€ten. Betroffene leiden hĂ€ufig unter massiven Problemen bei der Selbstorganisation. Die stĂ€ndigen Kompensationsleistungen im Job fĂŒhren zu schneller Erschöpfung.
Der DAK-Gesundheitsreport 2025 unterstreicht die psychische Belastung jĂŒngerer Arbeitnehmer: Rund 26 Prozent der Generation Z berichten von depressiven Symptomen. Besonders hoch fĂ€llt die Belastung in sozialen und medizinischen Berufen aus.
Rechtliche Grauzonen
Auch rechtlich bleibt die Einordnung von Neurodivergenz komplex. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschied: Eine Schwerbehinderung mit einem Grad von 80 begrĂŒndet keinen automatischen Anspruch auf reduzierte Arbeitszeit.
Der gesetzliche Schutz vor Mehrarbeit gemÀà Sozialgesetzbuch IX greift zwar. Eine generelle Absenkung der Arbeitsstunden lÀsst sich daraus aber nicht ableiten.
Was Unternehmen tun können
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Zur Behandlung setzen Mediziner auf mehrere SĂ€ulen: Medikamente regulieren den Dopaminhaushalt, psychotherapeutische Begleitung und EntspannungsĂŒbungen ergĂ€nzen die Therapie.
Politisch wird ĂŒber eine Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes diskutiert. Ziel ist Barrierefreiheit in Bundesbauten bis 2035. Kritik gibt es an langen Fristen und Ausnahmeregelungen fĂŒr die Privatwirtschaft. Bauliche Anpassungen können fĂŒr Unternehmen oft noch als unverhĂ€ltnismĂ€Ăige Belastung eingestuft werden.
FĂŒr Menschen mit neurobiologischen BeeintrĂ€chtigungen bleibt ein unterstĂŒtzendes Arbeitsumfeld damit weiterhin Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber.
