AfD-Datenleck, VerbÀnde

AfD-Datenleck: VerbĂ€nde fordern Schutz vor Doxxing fĂŒr 1.000 Journalisten

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 21:56 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach dem jahrelangen Zugriff auf Adressen von Journalisten fordern MedienverbÀnde, Doxxing im Gesetz gegen digitale Gewalt zu erfassen.
Eine nĂ€chtliche, einsame Wohnstraße mit dunklen HauseingĂ€ngen, die eine AtmosphĂ€re der Unsicherheit vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Nach dem Bekanntwerden eines umfangreichen Datenlecks bei der AfD fordern Journalistenorganisationen wie die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) und der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) gemeinsam mit dem Recherchezentrum Correctiv strengere gesetzliche Schutzmechanismen gegen Doxxing.

Die Mediengewerkschaft dju verlangt dabei insbesondere, Medienschaffende im geplanten Gesetz gegen digitale Gewalt als besonders gefĂ€hrdete Berufsgruppe zu berĂŒcksichtigen.

Jahrelanger freier Zugriff auf sensible Daten

Anlass fĂŒr die Forderungen sind EnthĂŒllungen von Correctiv, denen zufolge Kopien und Fotos von rund 1.000 Presseausweisen mitsamt den privaten Wohnadressen von Berichterstattern ĂŒber Jahre hinweg frei zugĂ€nglich auf der Website afd.de abrufbar waren. Die Parteiseite nahm die Dateien erst nach einem entsprechenden Hinweis von Correctiv offline.

Insgesamt sind mindestens 1.000 Journalisten von dem Vorgang betroffen. Eine vorliegende Datenbankkopie umfasst rund 1.500 Akkreditierungen zu AfD-Bundesparteitagen im Zeitraum von 2017 bis 2025. Das gesamte geleakte Datenmaterial belÀuft sich auf 280+ GB beziehungsweise rund 420.000 E-Mails.

Juristen stufen die Speicherung dieser sensiblen Daten als rechtswidrig ein. Die Berliner Datenschutzbehörde hat den Vorfall nach Hinweisen von Correctiv mittlerweile in ein laufendes PrĂŒfverfahren einbezogen.

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Kritik der VerbÀnde und Ausforschung von Privatanschriften

Die dju bezeichnete die Speicherung als eindeutigen Verstoß gegen das Datenschutzrecht und mahnte ein sofortiges Eingreifen der zustĂ€ndigen Datenschutzaufsicht an.

Die BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrerin der Gewerkschaft, Danica Bensmail, erklĂ€rte, dass sich rund 1.000 Kolleginnen und Kollegen nun fragen mĂŒssten, wer unangekĂŒndigt vor ihrer HaustĂŒr stehen könnte. Die dju fordert zudem als Konsequenz, dass Veranstalter bei Akkreditierungen grundsĂ€tzlich keine Kopien von Ausweisdokumenten mehr verlangen dĂŒrfen.

Auch der DJV sieht die langfristige Vorhaltung der Daten als Ă€ußerst kritisch an. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster betonte am 29. Oktober 2026, dass das Ausforschen von Privatanschriften die Sicherheit von Medienschaffenden unmittelbar gefĂ€hrden könne. Der Verband verlangt umfassende AufklĂ€rung ĂŒber Zweck, Zeitraum, Zugriffsberechtigungen und Folgen der Datenerfassung.

Dokumente aus den AfD-Leaks belegen zudem, dass im Zuge einer presserechtlichen Auseinandersetzung die gezielte Ermittlung der Privatadresse eines ZDF-Reporters erwogen wurde. Die an dem Fall beteiligte Rechtsanwaltskanzlei bestÀtigte auf der Plattform X, Privatanschriften von Medienschaffenden recherchieren zu lassen.

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Forderung nach Nachbesserungen im Gesetz gegen digitale Gewalt

Die Medienorganisationen drĂ€ngen vor diesem Hintergrund auf Anpassungen des aktuellen Gesetzgebungsprozesses. Am 7. Oktober 2026 beschloss das Bundeskabinett unter FederfĂŒhrung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig den Entwurf des Gesetzes zur StĂ€rkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt (GgdG), der aktuell im Bundestag verhandelt wird.

Der Entwurf sieht unter anderem die EinfĂŒhrung eines neuen § 184k StGB vor. Diese Vorschrift stellt die unbefugte Herstellung intimer Aufnahmen – einschließlich KI-generierter Inhalte – unter Strafe. Bereits das ZugĂ€nglichmachen gegenĂŒber einer einzelnen weiteren Person soll ausreichen, um eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich zu ziehen.

Journalistenvertretreter fordern, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren zu erweitern, um auch das gezielte Veröffentlichen und Ausforschen privater Wohnadressen zum Zweck der EinschĂŒchterung wirksam zu erfassen.

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