Agrarstrukturgesetz: Niedersachsen führt Genehmigungspflicht für Share Deals ein
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 19:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Niedersächsische Landtag hat das neue Agrarstrukturgesetz (NAgrarG) verabschiedet. Das Gesetzespaket führt schärfere Vorgaben für großflächige Landkäufe ein, begründet eine Genehmigungspflicht für sogenannte Share Deals und etabliert eine Bodenpreisbremse zur Eindämmung von Spekulationen auf dem ländlichen Bodenmarkt. Das Gesetz soll am 10. April 2027 in Kraft treten.
Klare Grenzen bei Kaufpreisen und Betriebsgrößen
Kern des neuen Regelwerks ist eine schärfere Aufsicht über den Handel mit Agrarflächen, um überhöhte Kauf- und Pachtpreise einzudämmen sowie das Vorkaufsrecht zugunsten aktiver Landwirte auszubauen. Erwerbsvorgänge landwirtschaftlicher Flächen können künftig behördlich versagt werden, wenn der vereinbarte Kaufpreis mehr als 35 Prozent über dem örtlich üblichen Verkehrswert liegt.
Darüber hinaus setzt das Gesetz Schwellenwerte gegen eine übermäßige Konzentration von Agrarland: Zukäufe können ebenfalls abgelehnt werden, wenn ein Betrieb nach dem Erwerb mehr als das Achtfache der durchschnittlichen niedersächsischen Betriebsgröße bewirtschaften würde.
Bei einer aktuellen Durchschnittsgröße von rund 76 Hektar liegt diese Schwelle bei etwa 608 Hektar. Normales betriebliches Wachstum soll durch die Neuregelung weiterhin gewährleistet bleiben.
Genehmigungspflicht für Unternehmensanteile und Pachtpreis-Initiative
Eine wesentliche Neuerung betrifft gesellschaftsrechtliche Transaktionen. Während Verkäufe unter einem Hektar grundsätzlich genehmigungsfrei bleiben, unterliegen Share Deals mit landwirtschaftlichem Grundbesitz künftig einer behördlichen Genehmigungspflicht. Der Grünen-Abgeordnete Pascal Leddin verwies in diesem Zusammenhang auf den Fall einer Agrarholding aus Brandenburg, deren 20.000 Hektar an einen australischen Investor übergingen.
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Flankierend plant das Land Niedersachsen Schritte im Steuerrecht: Vorgesehen ist eine Reform der Grunderwerbsteuer zur Entlastung kleinerer Betriebe sowie von Existenzgründern. Zu diesem Zweck will sich das Land auf Bundesebene für eine entsprechende Länderöffnungsklausel einsetzen.
Ein separater Antrag zur Begrenzung landwirtschaftlicher Pachtpreise stieß im parlamentarischen Ausschuss fraktionsübergreifend auf Zustimmung und wurde von allen vier Fraktionen mitgetragen.
Kontroverse Debatte im Landtag und Verbändekritik
Im Landtag stimmten die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen für das Gesetzesvorhaben, nachdem der federführende Ausschuss die Annahme mit Änderungen empfohlen hatte. CDU und AfD votierten dagegen.
Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anne Kura, begründete die Notwendigkeit der Reform mit der historischen Preisentwicklung: Der durchschnittliche Ackerlandpreis in Niedersachsen habe sich seit dem Jahr 2004 von rund 13.000 auf 41.000 Euro pro Hektar mehr als verdreifacht.
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Die parlamentarische Opposition und berufsständische Vertreter äußerten erhebliche Bedenken gegen das Gesetz. Die CDU sowie das Landvolk Niedersachsen warnten vor zunehmender Bürokratie sowie vor Nachteilen für größere Familienbetriebe.
Zudem äußerte das Landvolk die Sorge, dass die Neuregelungen zu weiter steigenden Pachtpreisen führen könnten. SPD und Grüne verteidigten die Beschlüsse hingegen als notwendige Weichenstellung, um Agrarflächen vor außerlandwirtschaftlichen Kapitalanlegern zu schützen und den Bodenmarkt für ortsansässige Betriebe bezahlbar zu halten.
