Airbnb-Initiative in Interlaken: Gericht bestÀtigt Grenze von 90 NÀchten
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 14:04 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bernische Verwaltungsgericht hat die kommunale Volksinitiative «Wohnraum schĂŒtzen â Airbnb regulieren» in Interlaken fĂŒr gĂŒltig erklĂ€rt. Wie aus einem Bericht von finanzen.ch vom 01.10.2026 hervorgeht, wies das Gericht die Beschwerde eines Immobilienbesitzers ab, der Wohnraum fĂŒr Kurzzeitvermietungen anbietet.
Mit diesem Entscheid nimmt die Vorlage, die auf eine deutliche Begrenzung kommerzieller Ferienwohnungsangebote abzielt, eine entscheidende juristische HĂŒrde auf kantonaler Ebene.
Strenge Begrenzung auf 90 NĂ€chte pro Jahr
Die im September 2024 eingereichte Initiative verlangt klare Schranken fĂŒr das touristische Beherbergungsangebot auf dem lokalen Wohnungsmarkt. Im Zentrum steht die Forderung, die gewerbliche Kurzzeitvermietung kĂŒnftig auf höchstens 90 VermietungsnĂ€chte pro Wohnung und Kalenderjahr zu beschrĂ€nken. Damit soll verhindert werden, dass regulĂ€re Wohnungen dauerhaft dem allgemeinen Mietmarkt entzogen und ganzjĂ€hrig an FeriengĂ€ste vermittelt werden.
FĂŒr Privatpersonen, die einzelne Zimmer oder Betten im eigenen Zuhause anbieten, sieht der Initiativtext eine Ausnahme vor: Ausgenommen von der Obergrenze sind bis zu fĂŒnf Betten, sofern die vermietenden Personen ganzjĂ€hrig im selben Haus oder in derselben Wohnung leben. Auf diese Weise soll die gelegentliche Untervermietung im selbst bewohnten Wohnraum weiterhin ohne die restriktiven Vorgaben möglich bleiben.
Wohnungsnot als BegrĂŒndung fĂŒr Markteingriff
Das Bernische Verwaltungsgericht stĂŒtzte die ZulĂ€ssigkeit der vorgeschlagenen Regelungen im Wesentlichen mit der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt. Das Gericht begrĂŒndete seinen Entscheid mit dem Schutz bezahlbaren Wohnraums fĂŒr Einheimische und verwies auf den spĂŒrbar angespannten Wohnungsmarkt in der Tourismusregion.
Das Bernische Verwaltungsgericht hat die Interlakner Volksinitiative fĂŒr gĂŒltig erklĂ€rt â eine Beschwerde eines kurzzeitvermietenden EigentĂŒmers wurde abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskrĂ€ftig, der Weiterzug ans Bundesgericht bleibt offen. Wer Wohnraum in der Region touristisch vermietet, sollte die eigene Rechtslage jetzt prĂŒfen. Kostenlosen Rechtslage-Report zur Kurzzeitvermietung anfordern
Die durch die Initiative vorgesehenen Eingriffe in die Eigentums- und Wirtschaftsfreiheit seien vor diesem Hintergrund rechtlich vertretbar und verhĂ€ltnismĂ€Ăig.
RechtskrĂ€ftig ist das Urteil indessen noch nicht. Gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts steht den Verfahrensbeteiligten der Weiterzug an das Schweizer Bundesgericht offen. Sollten Rechtsmittel ergriffen werden, wird die höchste richterliche Instanz in Lausanne letztinstanzlich klĂ€ren mĂŒssen, ob die Bestimmungen mit dem ĂŒbergeordneten Recht vereinbar sind.
Signalwirkung fĂŒr umliegende Berner Gemeinden
Der Ausgang des Verfahrens besitzt ĂŒber Interlaken hinaus eine erhebliche regionale Bedeutung. Gleichlautende Initiativen mit identischen BeschrĂ€nkungen wurden auch in den Nachbargemeinden Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen lanciert. Die Bestrebungen spiegeln den wachsenden Druck auf die Kommunen im Berner Oberland wider, dem Verlust von Wohnraum an Plattformen wie Airbnb durch rechtliche Rahmenbedingungen zu begegnen.
Gleichlautende Initiativen mit 90-NĂ€chte-Grenze wurden auch in Matten, Bönigen, Wilderswil und Unterseen lanciert. EigentĂŒmer mehrerer Objekte im Berner Oberland sollten ihr Portfolio jetzt auf regulatorische Risiken prĂŒfen â bevor weitere Gemeinden nachziehen. Der Report zeigt, welche Strategien zur Legalisierung bestehender Ferienwohnungen diskutiert werden. Strategien fĂŒr Ihr Ferienwohnungs-Portfolio jetzt sichern
An den FinanzmÀrkten hinterlieà die juristische Entwicklung in der Schweiz kaum sichtbare Spuren. Die Airbnb-Aktie verzeichnete laut dem Bericht im vorbörslichen NASDAQ-Handel zeitweise eine minimale VerÀnderung von ?0,09 % und stand bei 160,50 US-Dollar.
