Aktienrückkauf: DAX-Konzerne melden Milliardenvolumen nach MAR
29.06.2026 - 23:31:57 | boerse-global.de
Die Berichte kommen den Transparenzpflichten der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR) nach.
Adidas setzt zweite Tranche fort
Die Adidas AG hat bis zum 26. Juni insgesamt 138.712 eigene Anteile zurückgekauft. Die Transaktionen erfolgten im Rahmen der zweiten Tranche des laufenden Programms. Auch Siemens Healthineers legte detaillierte Zahlen vor: Der Medizintechnikkonzern erwarb zwischen dem 22. und 28. Juni 518.500 Aktien. Seit Programmstart Anfang Juni summiert sich das Volumen damit auf über 1,9 Millionen Papiere.
Post und IAG mit Milliardenvolumen
Die Deutsche Post AG meldete für den 22. Juni den Rückkauf von 186.075 Aktien zu einem Durchschnittspreis von über 51 Euro. Seit dem Start im April hat der Logistikkonzern bereits mehr als 5,1 Millionen eigene Anteile erworben. Auf internationaler Ebene kaufte die International Consolidated Airlines Group (IAG) rund 7,67 Millionen Aktien zwischen dem 22. und 26. Juni. Die Papiere sollen im Rahmen eines 500-Millionen-Euro-Programms eingezogen werden.
Steuerliche Hürden und DSGVO-Rechtsprechung
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Neben der Marktmissbrauchsverordnung müssen Unternehmen auch steuerrechtliche Vorgaben beachten. Paragraph 44a des Einkommensteuergesetzes regelt etwa den Steuerabzug bei Aktien in Sammelverwahrung: Eine vollständige Abstandnahme bei Erträgen über 20.000 Euro setzt eine mindestens einjährige Haltedauer voraus.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Frühjahr konkretisiert zudem die Risiken bei der Datenverwaltung. Demnach erfordern Schadensersatzansprüche nach der DSGVO den Nachweis eines konkreten Schadens und eines Kausalzusammenhangs. Ein bloßer Kontrollverlust ohne nachweisbare Folgen reicht nicht. Exzessive Auskunftsanträge in missbräuchlicher Absicht können Ansprüche sogar ganz ausschließen.
Kritik an Bürokratie wächst
Steuerliche Hürden bei Aktien in Sammelverwahrung und exzessive DSGVO-Auskunftsanträge können Rückkaufprogramme teuer machen. Unser Leitfaden zeigt, wie Sie §44a EStG korrekt anwenden und Schadensersatzrisiken nach dem neuen EuGH-Urteil vermeiden. Steuer- und DSGVO-Leitfaden sichern
Während die Transparenzvorschriften am Kapitalmarkt etabliert sind, wächst in anderen Bereichen die Skepsis. Eine Umfrage des Genoverbands unter fast 300 Bankvorständen deutet darauf hin, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung die Kreditvergabe beeinflussen könnte. Viele Firmenkunden zeigten sich von den Datenanforderungen überfordert.
Vertreter der Bauwirtschaft fordern daher weniger Bürokratie und mehr Marktorientierung. Auch Österreich bereitet regulatorische Anpassungen vor: Die Bundesregierung kündigte im April an, die Buchführungsgrenze auf eine Million Euro Jahresumsatz anzuheben. Zudem sollen neue Wahlrechte bei der Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wie Software oder Patente eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf befindet sich in der Abstimmung.
