Altersvorsorgedepot: Neue staatliche Förderung bis 540 Euro ab 2027
Veröffentlicht am: 26.07.2026 um 12:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
PrĂ€mien, Boni oder Weihnachtsgeld â wer diese Sonderzahlungen geschickt in die Altersvorsorge steckt, spart Steuern und baut langfristig Vermögen auf. Modelle wie Entgeltumwandlung oder Wertguthabenkonten machen es möglich.
Wertguthaben fĂŒr den flexiblen Ruhestand
Das Langzeitkonto ist ein beliebtes Instrument: BeschĂ€ftigte sparen Teile ihres Bruttogehalts, Ăberstunden oder Sonderzahlungen an und nutzen das Guthaben spĂ€ter fĂŒr eine bezahlte Freistellungsphase â etwa den vorzeitigen Ruhestand. Der Clou: WĂ€hrend der Freistellung flieĂt weiterhin Gehalt, der Arbeitnehmer bleibt voll sozialversichert.
Voraussetzung fĂŒr die rechtssichere Umsetzung sind betriebliche Vereinbarungen. Sie mĂŒssen die Insolvenzsicherung des Kapitals regeln und klĂ€ren, was bei einem Arbeitgeberwechsel mit dem Guthaben passiert.
Pflicht-ZuschĂŒsse bei der Entgeltumwandlung
Wer sein Gehalt in eine betriebliche Altersvorsorge umwandelt, hat seit 2019 Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss. Mindestens 15 Prozent mĂŒssen Unternehmen drauflegen, wenn sie SozialversicherungsbeitrĂ€ge sparen. In der Praxis liegen die ZuschĂŒsse oft bei 20 bis 25 Prozent.
Ein Rechenbeispiel: Wer monatlich 100 Euro umwandelt und einen 15-prozentigen Arbeitgeberzuschuss erhĂ€lt, kommt bei einer angenommenen Rendite von 4 Prozent nach 20 Jahren auf rund 41.600 Euro. Der Eigenbeitrag liegt dabei deutlich niedriger. Allerdings wird das Kapital in der Auszahlungsphase nachgelagert besteuert â und bleibt bis zum Renteneintritt gebunden.
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Neues Altersvorsorgedepot ab 2027
Ab dem 1. Januar 2027 soll ein neues Altersvorsorgedepot zusĂ€tzliche Anreize schaffen. Geplant ist eine staatliche Förderung von bis zu 540 Euro pro Jahr bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. FĂŒr Kinder gibt es möglicherweise 300 Euro Zulage.
In der Ansparphase entfallen die Vorabpauschale und die Abgeltungssteuer. Die Auszahlung ist flexibel möglich: als Auszahlplan, Leibrente oder einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 Prozent. Ein Kostendeckel von 1,0 Prozent pro Jahr soll die GebĂŒhren begrenzen.
Auch fĂŒr Minijobber gibt es Neues: Seit dem 1. Juli 2026 können sie, wenn sie sich zuvor von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, einmalig in die Versicherungspflicht zurĂŒckkehren. Eine vollstĂ€ndige Abschaffung der Opt-out-Regel ist nach Angaben der Bundesregierung derzeit nicht geplant.
Strengere Regeln fĂŒr Statusfeststellung und Zustellung
FĂŒr Personalabteilungen wird es komplizierter. Das Bundessozialgericht hat am 23. Juli 2026 den sozialversicherungsrechtlichen BeschĂ€ftigtenbegriff weiter gefasst. KĂŒnftig werden auch Kommanditisten von Vermögensverwaltungsgesellschaften und Gesellschafter-GeschĂ€ftsfĂŒhrer ohne SperrminoritĂ€t hĂ€ufiger als abhĂ€ngig beschĂ€ftigt eingestuft.
Gleichzeitig verschĂ€rft das Bundesarbeitsgericht die Beweislast bei der Zustellung wichtiger Dokumente. Seit einem Urteil vom 7. Mai 2026 begrĂŒndet das herkömmliche Einwurf-Einschreiben keinen Anscheinsbeweis mehr fĂŒr den tatsĂ€chlichen Zugang. Die Deutsche Post hat ihr Verfahren zwar angepasst â eine gerichtliche BestĂ€tigung dafĂŒr steht aber noch aus. Experten raten bei kritischen Fristen weiterhin zur persönlichen Ăbergabe oder Zustellung per Boten.
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Wirtschaft warnt vor steigenden BeitrÀgen
Die ArbeitgeberverbÀnde schlagen Alarm. Die Bundesvereinigung der Deutschen ArbeitgeberverbÀnde (BDA) warnt, dass der Gesamtbeitragssatz zur Rentenversicherung von aktuell 18,6 Prozent auf bis zu 22 Prozent steigen könnte. Gefordert werden eine stÀrkere Anhebung des Renteneintrittsalters und Anpassungen bei der Beitragsbemessungsgrenze. Die Abschaffung bestehender Modelle wie der Altersteilzeit im Blockmodell lehnt der Verband ab.
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