AMLA-Aufsicht: Kryptobörsen mit Staking geraten ab 2028 ins Visier
Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 03:54 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie in Frankfurt ansässige europäische Geldwäschebekämpfungsbehörde AMLA bereitet eine direkte Aufsicht über ausgewählte grenzüberschreitend tätige Finanzunternehmen vor.
Wie AMLA-Vorstand Derville Rowland am 14. Oktober 2026 in Dublin darlegte, soll diese direkte Überwachung ab dem Jahr 2028 greifen und ausdrücklich auch Kryptobörsen einschließlich ihrer Angebote rund um Staking und Kreditvergabe umfassen.
Die Auswahl der betroffenen Firmen erfolgt anhand von Daten, welche die AMLA im Laufe des Jahres 2026 über nationale Aufseher zusammenträgt, wie das Fachportal bitcoin.com in einem Bericht vom 24. Oktober 2026 meldete.
Zeitplan und neue technische Standards
Die EU-Geldwäscheverordnung gilt ab dem 10. Juli 2027. Bereits ab Juli 2027 übernimmt die AMLA umfassende Aufsichtsbefugnisse auf europäischer Ebene. Zur Vorbereitung auf den neuen Rechtsrahmen veröffentlichte die Behörde am 1. Oktober 2026 drei technische Standards zur Geldwäschebekämpfung im Privatsektor. Diese legen verbindlich fest, wann mehrere Transaktionen als eine zusammengefasste Transaktion einzustufen sind, und regeln die Anwendung der Schwellenwerte für die Kundenprüfung gemäß Artikel 28(1), 19(9) und 16(4) der Geldwäscheverordnung. Die Vorgaben sollen etwa acht Monate nach ihrem Inkrafttreten anwendbar sein.
Demnach müssen künftig unter anderem Glücksspielplattformen kleinere Zahlungsbeträge zusammenrechnen. Für Fußballvereine und Spielervermittler gilt hingegen eine separate Frist bis zum 10. Juli 2029. Auch auf nationaler Ebene laufen die regulatorischen Umstellungen an: In Finnland soll das neue Lizenzsystem am 1. Juli 2027 starten, wobei eine Antragstellung ab dem 1. März 2026 bei der Aufsichtsbehörde Poliisihallitus vorgesehen ist.
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Debatte um Nachbesserungen an den Krypto-Regeln
Bereits am 7. Oktober 2026 hatte die AMLA in einer Stellungnahme Nachbesserungen an der europäischen Krypto-Regulierung MiCA gefordert. Konkret verlangte die Aufsichtsbehörde explizite Vorschriften für Staking, Kreditvergabe und -aufnahme, eine Definition für dezentrale Finanzstrukturen sowie ein einheitliches europäisches Vorgehen gegen nicht zugelassene Stablecoins.
Parallel dazu treiben weitere Aufsichtsinstanzen die Durchsetzung des Regelwerks voran. Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA, die ein zentrales Register mit autorisierten Krypto-Dienstleistern, Übergangsregelungen und Warnungen führt, erwartet von Anbietern, Token wie Tether (USDT) bis zum 8. Januar 2027 aus Verwahrung und Transfers zu nehmen.
Wie die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein am 23. Oktober 2026 mitteilte, hatte die ESMA in einer Stellungnahme vom 8. Oktober 2026 klargestellt, dass zugelassene Anbieter keine Dienstleistungen mehr für nicht konforme Vermögenswert- und E-Geld-Token erbringen dürfen; bestehende Altbestände müssen bis spätestens 8. Januar 2027 bereinigt werden, ohne dass eine automatische Wertlosigkeit der Token eintritt.
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Zudem forderte die ESMA am 30. September 2026 strengere Kriterien für Dezentralität und legte am 23. Oktober 2026 neue Fragen und Antworten zum MiCA-Rahmen vor.
Über die künftige Ausgestaltung wird auf europäischer Ebene weiter verhandelt. Am 21. Oktober 2026 sprachen sich vier französische Behörden – das Finanzministerium Trésor, die Marktaufsicht AMF, die Zentralbank Banque de France und die ACPR – in einer gemeinsamen Stellungnahme an die EU-Kommission für eine weitergehende ESMA-Aufsicht über bedeutende Krypto-Konglomerate und Dienstleistungsverbote für unregulierte Stablecoins aus.
Dagegen plädierte die im schweizerischen Zug ansässige Cardano Foundation dafür, auf gesonderte Regulierungen für Staking und dezentrale Protokolle zu verzichten, da bestehende Regelungen ausreichenden Schutz böten.
