AMR 14.2: GeblÀsefiltergerÀte mit offenem Kopfteil ohne Vorsorgepflicht
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit der Neufassung der Arbeitsmedizinischen Regel AMR 14.2 im Jahr 2026 gelten fĂŒr den betrieblichen Atemschutz verĂ€nderte Vorgaben. Wie das Fachportal git-sicherheit.de am 7. Oktober 2026 berichtete, sind GeblĂ€sefiltergerĂ€te mit offenem Kopfteil kĂŒnftig unabhĂ€ngig von ihrem Eigengewicht von der verpflichtenden arbeitsmedizinischen Vorsorge befreit.
Diese Regelung schlieĂt ausdrĂŒcklich auch Atemschutzsysteme mit einem Gewicht von mehr als 3 Kilogramm ein, sofern Helm, Haube oder Visier als offenes Kopfteil genutzt werden.
Die Neuregelung betrifft Regelungen, die frĂŒher unter der Bezeichnung G26 bekannt waren. Die formelle Bezeichnung als G26-Untersuchung wird bereits seit dem Jahr 2022 offiziell nicht mehr verwendet, die grundlegende Systematik der Belastungsgruppen blieb jedoch bestehen und bildet weiterhin die Basis fĂŒr die arbeitsmedizinische Bewertung.
Einstufung in Belastungsgruppen und Vorsorgearten
Die bewÀhrte Aufteilung in die Grundgruppen 3, 2 und 1 sowie die Kategorie der vorsorgefreien GerÀte bleibt auch unter der Neufassung der AMR 14.2 erhalten.
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FĂŒr die Praxis bedeutet dies eine klare Abstufung der arbeitsmedizinischen Pflichten. FĂŒr die Gruppen 2 und 3 gilt weiterhin eine Pflichtvorsorge, wĂ€hrend fĂŒr TrĂ€ger von GerĂ€ten der Gruppe 1 eine Angebotsvorsorge vorgeschrieben ist.
GerÀte, die in die vorsorgefreie Gruppe 0 fallen, erfordern keine verpflichtende Untersuchung vor dem Einsatz. Den BeschÀftigten steht in dieser Kategorie stattdessen die sogenannte Wunschvorsorge offen. Nach der aktualisierten Regelung können nun auch GeblÀsefiltergerÀte mit Vollmaske bei niedrigem Atemwiderstand in diese vorsorgefreie Gruppe 0 eingestuft werden.
Betriebliche Umsetzung und GerÀteanforderungen
FĂŒr Unternehmen bietet die Anpassung administrative Erleichterungen bei der Bereitstellung von persönlicher SchutzausrĂŒstung, da aufwendige Vorsorgetermine fĂŒr bestimmte GerĂ€tekombinationen entfallen.
Der Medizintechnik- und SicherheitsausrĂŒster DrĂ€ger teilte in diesem Zusammenhang mit, dass die firmeneigene GerĂ€teserie X-plore 8000 die Anforderungen der neuen AMR 14.2 fĂŒr die Gruppe 0 erfĂŒllt. Entsprechende Systeme können demnach ohne vorherige arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb eingesetzt werden.
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Die konkrete betriebliche Umsetzung der SchutzmaĂnahmen und die GefĂ€hrdungsbeurteilung richten sich dabei nach den Vorgaben der DGUV Regel 112-190. Sicherheitsverantwortliche und Arbeitgeber mĂŒssen anhand dieses berufsgenossenschaftlichen Regelwerks prĂŒfen, welche GerĂ€tekonfigurationen am jeweiligen Arbeitsplatz zum Einsatz kommen und wie die Tragezeiten sowie die Belastungsprofile fĂŒr die BeschĂ€ftigten gestaltet sind.
