Apothekenreform, Stunden

Apothekenreform: Öffnungszeiten schrumpfen um bis zu 25,5 Stunden

28.06.2026 - 10:51:23 | boerse-global.de

Die geplante Verordnung senkt die Pflichtöffnungszeiten von Apotheken massiv. Branche erhofft sich Kostenvorteile, Patientenschützer warnen vor Versorgungslücken.

Apothekenreform 2026: Neue Öffnungszeiten und Einsparpotenzial
Apothekenreform - Eine leere, schlecht beleuchtete Apotheke mit geschlossenen Schränken und einem umgedrehten "Geschlossen"-Schild, das reduzierte Öffnungszeiten symbolisiert. 28.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die geplante Verordnung reduziert die verpflichtende Dienstbereitschaft an Werktagen und Samstagen massiv.

Das steckt hinter den neuen Regeln

Bisher müssen Apotheken von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:30 Uhr geöffnet sein. Die neue Regelung sieht vor: Künftig reichen sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten. An Samstagen sinkt die Pflichtpräsenz von bisher sechs auf maximal drei Stunden.

Die wöchentlichen Mindestöffnungszeiten könnten so um bis zu 25,5 Stunden schrumpfen. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats fordert eine Präzisierung: Die sechs Stunden pro Werktag sollen zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen. So bleibt die Erreichbarkeit für Patienten verlässlich.

Die Verordnung soll am 10. Juli im Bundesrat behandelt werden.

Warum die Reform kommt: Wirtschaftlicher Druck

Die Apothekenbranche steckt in der Krise. Stagnierende Honorare treffen auf steigende Sach- und Personalkosten. Ein Beispiel: Am 23. März 2026 beteiligten sich rund 70 Prozent der Apotheken in Westfalen-Lippe an einem Protesttag.

Branchenberechnungen zeigen das Einsparpotenzial: Reduzieren 1.000 Apotheken ihre Öffnungszeiten um zwölf Stunden pro Woche, sparen sie jährlich rund 40 Millionen Euro Personalkosten.

Die Apothekenreform (ApoVWG) bringt zudem eine Honoraranpassung. Das Fixum pro verschreibungspflichtigem Medikament steigt von 8,35 auf 9,00 Euro. Zum 1. Januar 2027 sind 9,50 Euro vorgesehen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang Juli in Kraft.

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Strukturwandel: Jede fünfte Apotheke verschwunden

Die sinkende Zahl der Betriebsstätten zwingt zum Handeln. In den vergangenen 13 Jahren schloss statistisch jede fünfte Apotheke. Allein 2025 waren es 502 Schließungen.

Der Gesetzentwurf reagiert mit Zweigapotheken für dünn besiedelte Regionen. Sie sind erlaubt, wenn im Umkreis von sechs Kilometern keine andere Apotheke existiert. In diesen Filialen muss kein Apotheker dauerhaft vor Ort sein – pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) übernehmen die Versorgung.

Gleichzeitig erweitert sich das Leistungsspektrum: Apotheken sollen künftig Impfungen mit Totimpfstoffen, Blutentnahmen und Injektions-Schulungen anbieten dürfen. Ein Pilotprojekt in Norwegen zeigte im Frühjahr 2026: Blutentnahmen in Apotheken sind qualitativ hochwertig und kommen bei Patienten gut an.

Patientenschützer schlagen Alarm

Die Stiftung Patientenschutz warnt: Flexiblere Öffnungszeiten könnten die Versorgung spürbar verschlechtern. Patienten stünden vor verschlossenen Türen.

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Auch politischer Widerstand formiert sich. Die CSU-Landtagsfraktion fordert Schutzmaßnahmen für lokale Apotheken. Bernhard Seidenath verlangt gleiche Wettbewerbsbedingungen. Der Knackpunkt: Ausländische Versandapotheken können Zuzahlungen faktisch erlassen. Vor-Ort-Apotheken müssen sie gesetzlich einziehen.

Da die Zuzahlungen durch eine GKV-Reform steigen, fordern Unionspolitiker ein Rx-Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente. Nur so ließen sich die stationären Apotheken vor weiterer Verdrängung schützen.

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