Arbeitsdokumentation: Fehler beim Nachweisgesetz kosten Unternehmen teuer
18.06.2026 - 18:12:08 | boerse-global.de
Ein zentraler Punkt: Fehler beim Nachweisgesetz können teure Schadensersatzforderungen auslösen.
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Wenn Ausschlussfristen zur Kostenfalle werden
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat im September 2022 klargestellt: Verstößt ein Arbeitgeber gegen seine Nachweispflichten, haftet er für entstandene Schäden. Konkret ging es um einen Fall, bei dem ein Mitarbeiter zwischen 1996 und 2016 beschäftigt war – und ab 2005 zu wenig Gehalt bekam. Der Arbeitgeber berief sich auf eine tarifliche Ausschlussfrist.
Das Gericht entschied: Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die entgangenen Vergütungsansprüche ersetzen, wenn er nicht ordentlich über die Frist informiert hat. Allerdings gab es eine wichtige Einschränkung: Für die Zeit vor 2013 lehnten die Richter den Schadensersatz ab. Der Grund: Der Arbeitnehmer hätte seine damals unbekannten Ansprüche auch mit Wissen um die Frist nicht geltend gemacht. Die Kausalität zwischen Dokumentationsfehler und Schaden fehlte.
Einsichtsrechte in interne Berichte
Die Transparenzpflichten gehen über den Arbeitsvertrag hinaus. Das Landesarbeitsgericht (LAG) München entschied im Juni 2025: Arbeitnehmer haben ein Einsichtsrecht in interne Untersuchungsberichte – aber nicht in voller Länge.
Zwar gibt es keinen Anspruch auf eine komplette Kopie des Berichts nach der DSGVO. Doch weil solche Dokumente zur Personalakte gehören, darf der Arbeitgeber die Einsicht nicht komplett verweigern. Einschränkungen sind nur erlaubt, wenn es um den Schutz von Hinweisgebern geht – etwa durch Schwärzungen. Das Verfahren ist jetzt beim BAG in Revision.
Überstunden: Die Beweislast bleibt beim Arbeitnehmer
Trotz des EuGH-Urteils von 2019 zur systematischen Arbeitszeiterfassung hat sich in Deutschland wenig geändert. Das LAG Niedersachsen bestätigte 2021: Die Beweislast für Überstunden liegt weiterhin beim Arbeitnehmer.
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Im Streitfall müssen Beschäftigte genau darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten sie über die vertragliche Zeit hinaus gearbeitet haben. Zudem muss nachgewiesen sein, dass der Arbeitgeber diese Mehrarbeit angeordnet, geduldet oder für die Aufgabe benötigt hat.
Betriebsrente: Teilzeit ist kein Diskriminierungsgrund
Das BAG entschied im Juni 2023: Die anteilige Berechnung der Betriebsrente bei Teilzeitbeschäftigten ist rechtmäßig. Eine Regelung, die den Beschäftigungsgrad der letzten zehn Jahre vor Renteneintritt berücksichtigt, verstößt nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
E-Mail-Zugang: Der Absender trägt das Risiko
Wer wichtige Dokumente wie Kündigungen per E-Mail verschickt, geht ein hohes Risiko ein. Das LAG Köln betonte 2022: Der Absender trägt die volle Beweislast für den tatsächlichen Zugang. Es gibt keinen Anscheinsbeweis für den Empfang einer E-Mail.
Für Unternehmen heißt das: Präzise Dokumentation aller wesentlichen Vertragsbedingungen und tariflichen Regelungen ist Pflicht. Wer hier schludert, riskiert teure Haftungsfälle.
