Arbeitsgericht, Berlin

Arbeitsgericht Berlin: Unionhilfswerk darf zwei Betriebsrätinnen nicht stoppen

Veröffentlicht am: 30.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Berliner Arbeitsgericht lehnte den Eilantrag ab; auch ein Vorstoß zur Einigungsstelle war zuvor gescheitert.
Moderne Architektur eines Berliner Gerichtsgebäudes mit klaren geometrischen Linien und einer leeren Betonfläche davor. Illustration mit AI erstellt.

Das Arbeitsgericht Berlin hat einen Antrag der Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH abgewiesen, zwei Mitgliedern des Betriebsrats per einstweiliger Verfügung die Amtsausübung zu untersagen. Wie die Berliner Justiz am 29. Oktober 2026 mitteilte, sah das Gericht im Verfahren mit dem Aktenzeichen 36 BVGa 17914/26 weder hinreichende Tatsachen für eine grobe Pflichtverletzung noch ein rechtliches Eilbedürfnis.

Fehlende Voraussetzungen für einstweilige Verfügung

Der juristische Vorstoß des Trägers zielte darauf ab, die Betriebsratsvorsitzende und ihre Stellvertreterin des Amtes zu entheben. Die Richter folgten dieser Argumentation im Eilverfahren jedoch nicht.

Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di war der Gerichtssaal während der Verhandlung mit streikenden Beschäftigten gefüllt. Gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts kann die Unionhilfswerk Sozialeinrichtungen gGmbH Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Der Beschluss markiert bereits die zweite gerichtliche Niederlage des Sozialträgers innerhalb weniger Tage. Am 28. Oktober 2026 wies das Arbeitsgericht Berlin bereits einen Antrag des Unternehmens auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur Anpassung der Betriebsvereinbarung „Vergütung“ zurück (Aktenzeichen 43 BV 17962/26).

Das Gericht begründete die Ablehnung damit, dass die Einigungsstelle offensichtlich unzuständig sei, da die bestehende Betriebsvereinbarung durch die Geschäftsführung nicht gekündigt worden war. Auch gegen diese Entscheidung steht dem Träger der Rechtsweg zum Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg offen.

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Scharfe Kritik der Gewerkschaften

Auf Gewerkschaftsseite stieß das Vorgehen des Managements auf deutliche Kritik. Der ver.di-Verhandlungsführer Ivo Garbe verwies darauf, dass das Unionhilfswerk nunmehr im vierten Gerichtsprozess gescheitert sei. Er warf der Leitung unprofessionelles Handeln sowie die bewusste Verzögerung von Gehaltserhöhungen vor. Sandra Jordan von der ver.di-Tarifkommission forderte das Unternehmen auf, unverzüglich in Tarifverhandlungen einzutreten.

Andrea Kühnemann, Landesbezirksleiterin von ver.di Berlin-Brandenburg, verurteilte das Vorgehen als Einschüchterungsversuch und betonte, dass die Leitung Tarifverhandlungen mit ver.di und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) aufnehmen müsse, anstatt juristisch gegen gewählte Personalvertreter vorzugehen.

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Tarifkonflikt spitzt sich nach Streikmaßnahmen zu

Die arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten begleiten eine verfahrene Tarifauseinandersetzung. Für den 28. und 29. Oktober 2026 hatten ver.di und GEW zu einem zweitägigen Streik aufgerufen, um einen Tarifvertrag in Anlehnung an den Tarifvertrag der Länder (TV-L) durchzusetzen.

Nach Angaben der Gewerkschaften verweigert die Geschäftsführung derartige Tarifgespräche. Bereits in den Monaten Juni, Juli und September 2026 hatten Beschäftigte mit Warnstreiks Druck aufgebaut, die jedoch ohne Einigung blieben.

Flankiert wurden die Arbeitsniederlegungen von Protestaktionen. Neben einer Kundgebung vor dem Arbeitsgericht ab 9.30 Uhr demonstrierten die Streikenden am 29. Oktober gemeinsam mit Beschäftigten der Charité vor dem Berliner Abgeordnetenhaus, bevor ab 11 Uhr eine weitere Versammlung vor dem Arbeitsgericht stattfand. Das Unionhilfswerk zählt nach eigenen Angaben rund 3.000 Mitarbeitende sowie mehr als 1.400 freiwillig Engagierte.

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