Arbeitsgericht, Gelsenkirchen

Arbeitsgericht Gelsenkirchen: Krankmeldung nach abgelehntem Urlaub rechtfertigt Kündigung

Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 03:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Nach abgelehntem Urlaub und anschließender Krankmeldung wertete das Gericht widersprüchliche Angaben als schweren Vertrauensbruch.
Ein leerer, schlichter Gerichtssaal mit hölzernen Sitzbänken und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen hat die fristlose Kündigung eines Beschäftigten für rechtmäßig erklärt, der sich im direkten Anschluss an einen abgelehnten Urlaubsantrag krankgemeldet hatte. Wie aus einem Urteil des Gerichts hervorgeht, schützte den Arbeitnehmer auch die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht vor der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Az. 4 Ca 1085/25).

Abgelehnter Urlaub und gebuchte Flugreise

Dem Rechtsstreit lag ein Konflikt um die Urlaubsplanung zugrunde. Der Arbeitnehmer hatte bei seinem Arbeitgeber Urlaub beantragt, der Antrag wurde jedoch nicht bewilligt. Zu diesem Zeitpunkt war eine entsprechende Flugreise allerdings bereits gebucht.

Anstatt trotz der Ablehnung zur Arbeit zu erscheinen, reichte der Mitarbeiter für exakt den Zeitraum des verweigerten Urlaubs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und blieb dem Betrieb fern. Der Arbeitgeber reagierte daraufhin mit einer fristlosen Kündigung, gegen die der Betroffene gerichtlich vorging.

Widersprüche rund um das ärztliche Attest

Anzeige

Fälle wie dieser zeigen, wie schnell arbeitsrechtliche Konflikte eskalieren können, wenn die Vertrauensbasis gestört ist. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Arbeitgebern und Führungskräften dabei, von Beginn an rechtssichere Verträge aufzusetzen und teure Fehler zu vermeiden. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen entdecken

Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung traten erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit zutage. So stellte sich heraus, dass die behandelnde Ärztin das Attest ohne eine vorherige körperliche Untersuchung ausgestellt hatte.

Als Grund für die Fehlzeit hatte der Kläger Rückenschmerzen geltend gemacht, die angeblich ab einem Freitag aufgetreten seien. Diese Begründung überzeugte das Arbeitsgericht jedoch nicht, da die geltend gemachten Beschwerden den Mann an dem besagten Freitag nicht daran gehindert hatten, seiner Arbeit regulär nachzugehen.

Zudem fiel dem Gericht ein auffälliges Verhaltensmuster aus der Vergangenheit auf: Bereits in früheren Jahren war der Beschäftigte wiederholt unmittelbar vor oder nach einem genehmigten Jahresurlaub krankgeschrieben gewesen.

Schwerer Vertrauensbruch rechtfertigt Beendigung

Anzeige

Wer sich mit dem Thema Arbeitsrecht befasst, weiß, dass eine rechtssichere Dokumentation im Ernstfall entscheidend ist. Erfahren Sie in diesem Experten-Report, wie Sie Arbeitsverhältnisse einvernehmlich und ohne langwierige Gerichtsverfahren beenden können. Gratis-E-Book mit rechtssicheren Muster-Aufhebungsverträgen sichern

Neben der zweifelhaften Entstehung des Attests wog das Verhalten im Verfahren schwer. Das Arbeitsgericht Gelsenkirchen sah einen gravierenden Vertrauensbruch darin, dass der Kläger zunächst wahrheitswidrig behauptet hatte, von der Medizinerin körperlich untersucht worden zu sein. Diese Angabe korrigierte er erst nach expliziter Nachfrage. Auch die Ärztin selbst hatte zunächst den Eindruck erweckt, eine solche Untersuchung vorgenommen zu haben.

In die Gesamtwürdigung des Falls bezog das Gericht sämtliche Umstände ein. Insbesondere die zeitliche Übereinstimmung zwischen der zuvor gebuchten Flugreise, dem ausdrücklich abgelehnten Urlaubsgesuch und der unmittelbar folgenden Krankmeldung führten nach Ansicht der Richter dazu, dass dem Arbeitgeber eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar war. Die außerordentliche Kündigung erwies sich damit trotz des formal existierenden Attests als wirksam.

Mehr zum Thema bei DER SPIEGEL: „Arbeitsrecht: Fristlose Kündigung trotz Attest – Risiken bei Krankmeldung im Urlaub“

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70437419 |