Arbeitsmarkt-Inklusion: BundeslÀnder fördern BeschÀftigung mit bis zu 1.372 Euro
Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 08:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben setzen BundeslĂ€nder und SozialversicherungstrĂ€ger verstĂ€rkt auf eine Kombination aus direkten finanziellen Anreizen fĂŒr Arbeitgebende und der Professionalisierung von UnterstĂŒtzungskrĂ€ften. Aktuelle Initiativen in mehreren Regionen zeigen dabei unterschiedliche Schwerpunkte auf, die von monatlichen LohnkostenzuschĂŒssen bis hin zu spezialisierten Ausbildungsprogrammen fĂŒr IntegrationskrĂ€fte reichen.
Finanzielle Anreize fĂŒr Arbeitgeber in Oberösterreich
In Oberösterreich wurde ein spezifischer Inklusionszuschuss etabliert, der sich an Unternehmen, Gemeinden und GemeindeverbÀnde richtet. Gefördert wird die BeschÀftigung von Menschen mit Behinderungen nach dem oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetz.
Die finanzielle UnterstĂŒtzung kann bis zu 1.372 Euro pro Monat betragen und wird zunĂ€chst fĂŒr die Dauer eines Jahres gewĂ€hrt. Eine FortfĂŒhrung der Zahlung ist möglich, sofern eine Minderleistung der beschĂ€ftigten Person begrĂŒndet nachgewiesen werden kann.
Voraussetzung fĂŒr den Erhalt des Zuschusses ist ein vollversicherungspflichtiges DienstverhĂ€ltnis. Zudem mĂŒssen die betroffenen Arbeitnehmenden vor dem Eintritt in den regulĂ€ren Arbeitsmarkt in einer fĂ€higkeitsorientierten AktivitĂ€t oder in der geschĂŒtzten Arbeit tĂ€tig gewesen sein.
Qualifizierungsoffensive fĂŒr Integrationsbegleitung in NRW
Das nordrhein-westfĂ€lische Ministerium fĂŒr Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration forciert die personelle UnterstĂŒtzung in Bildungseinrichtungen. Gemeinsam mit der Transferstelle âVielfalt begleiten NRW. Integration in Kita und OGSâ und dem TrĂ€ger Grone Bildung GmbH wurde ein Programm zur Qualifizierung von Integrationsbegleiterinnen ausgebaut. Das Land stellt hierfĂŒr im Jahr 2026 Mittel in Höhe von 210.000 Euro bereit.
Die Ausbildung umfasst einen Zeitraum von sieben Monaten, wobei vier Monate auf die schulische Vermittlung und drei Monate auf die praktische Anwendung entfallen. Seit dem Jahr 2017 haben bereits 579 Frauen dieses Programm abgeschlossen. Aktuell stehen in Nordrhein-Westfalen 13 Standorte fĂŒr diese Qualifizierung zur VerfĂŒgung, die mit einem wöchentlichen Umfang von 14 Stunden durchgefĂŒhrt wird.
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Arbeitsschutz fĂŒr Integrationsassistenzen im Fokus der DGUV
Mit der Zunahme von UnterstĂŒtzungspersonal in Bildungseinrichtungen rĂŒckt auch deren Sicherheit am Arbeitsplatz in den Fokus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat dazu neue Informationen zum sicheren und gesunden Arbeiten als Integrationsassistenz veröffentlicht. Diese FachkrÀfte begleiten Kinder und Jugendliche mit BeeintrÀchtigungen im Unterricht, beim Sport, beim Essen sowie auf Klassenfahrten.
Die Analyse der TĂ€tigkeitsfelder weist auf spezifische GefĂ€hrdungen hin, darunter LĂ€rmbelastung, UV-Strahlung bei AktivitĂ€ten im Freien, körperliche Belastungen des RĂŒckens sowie der Umgang mit Medizinprodukten und Gefahrstoffen.
Auch das Risiko von Gewalt am Arbeitsplatz wird thematisiert. Die DGUV betont, dass Arbeitgebende verpflichtet sind, entsprechende GefÀhrdungsbeurteilungen zu erstellen und die notwendige arbeitsmedizinische Vorsorge zu organisieren.
Auszeichnungen fĂŒr betriebliches Eingliederungsmanagement
In ThĂŒringen wurde vorbildliches Engagement im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gewĂŒrdigt. Das dortige Sozialministerium vergab drei mit jeweils 10.000 Euro dotierte Landespreise. Zu den PreistrĂ€gern gehört der Standort Gera der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Dort wurde unter anderem ein FrĂŒhwarnsystem implementiert, das bereits ab einer Abwesenheit von 42 Tagen greift. Die BeschĂ€ftigungsquote von Menschen mit Schwerbehinderung am Standort Gera stieg zuletzt von 10,63 Prozent im Jahr 2023 auf 11,34 Prozent bei insgesamt rund 1.300 BeschĂ€ftigten.
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Weitere Auszeichnungen gingen an die Diakoniestiftung ThĂŒringen sowie die Lehne Lebensmittel OHG, die mehrere Edeka-MĂ€rkte betreibt. Parallel dazu verstĂ€rken Kommunen ihre Zusammenarbeit: In Hessen unterzeichneten die Stadt Hanau, der Main-Kinzig-Kreis und der Landeswohlfahrtsverband eine Kooperationsvereinbarung, um durch eine engere Vernetzung den Ăbergang in einen inklusiven Sozialraum und den Arbeitsmarkt frĂŒhzeitig vorzubereiten.
UnterstĂŒtzung der beruflichen SelbststĂ€ndigkeit
Neben AngestelltenverhĂ€ltnissen wird auch die SelbststĂ€ndigkeit von Menschen mit Schwerbehinderung durch die IntegrationsĂ€mter der BundeslĂ€nder gefördert. Grundlage hierfĂŒr sind das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und die Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabenverordnung. FörderfĂ€hig sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen, arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und ĂŒber entsprechende Berufserfahrung verfĂŒgen.
Diese Leistungen sind als Ermessensleistungen ausgestaltet und setzen eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden voraus. Die Bedeutung solcher FördermaĂnahmen wird durch statistische Daten unterstrichen: Laut Erhebungen von Aktion Mensch lag die Arbeitslosenquote unter Menschen mit Schwerbehinderung im Jahr 2025 bei 11,6 Prozent, was nahezu dem Doppelten des bundesweiten Durchschnitts entspricht.
Vom 23. bis zum 26. September 2026 wird das Thema Teilhabe zudem auf der Fachmesse Rehacare in DĂŒsseldorf thematisiert, wo die DGUV und die Berufsgenossenschaften aktuelle Angebote zu Rehabilitation, Pflege und PrĂ€vention vorstellen.
